6480/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.12.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 6. Oktober 2010 unter der Zahl 6544/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Missbrauch der Grundversorgung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
29.
Zu Frage 2:
Seit 1. Juli 2010 wurden insgesamt 1.284 Quartiere kontrolliert, davon 864 in Wien, 231 in der Steiermark, 124 in Salzburg, 16 in Kärnten, 13 in Niederösterreich, 26 in Tirol und 10 in Vorarlberg.
Zu Frage 3:
Seit 1. Juli 2010 wurden insgesamt 2.460 Personen kontrolliert, davon 1.351 in Wien, 680 in der Steiermark, 197 in Salzburg, 112 in Kärnten, 40 in Niederösterreich, 47 in Tirol und 33 in Vorarlberg.
Zu Frage 4:
Seit 1. Juli 2010 wurden insgesamt 47 überprüfte Personen festgenommen, davon 30 in Wien, 14 in der Steiermark, 2 in Salzburg und 1 in Tirol.
Zu Frage 5:
Es wurden insgesamt 6 Anzeigen aufgrund des Verstoßes gegen das Strafgesetzbuch erstattet, davon 2 in Wien und 4 in der Steiermark.
Zu Frage 6:
Es wurden insgesamt 152 Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Meldegesetz erstattet, davon 104 in Wien, 35 in der Steiermark, 9 in Salzburg und 4 in Kärnten.
Zu Frage 7:
Es wurden insgesamt 121 Verfahrens- und Aufenthaltsberechtigungskarten abgenommen, davon 66 in Wien, 44 in der Steiermark, 1 in Salzburg, 2 in Kärnten und 8 in Vorarlberg.
Zu Frage 8:
Es wurden insgesamt 864 Mitteilungen an die Bundesländer betreffend nicht vorhandener Hilfsbedürftigkeit erstattet, davon 499 an Wien, 192 an die Steiermark, 88 an Salzburg, 22 an Kärnten, 11 an Niederösterreich, 49 an Tirol und 3 an Vorarlberg.
Zu Frage 9:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 10:
Mangelnde Hilfsbedürftigkeit gem. Art. 2 Abs. 1 GVG-Bund 2005.