6484/AB XXIV. GP
Eingelangt am
07.12.2010
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möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 7. Oktober 2010 unter der Nr. 6573/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend individuelle Preisabsprachen und Sondertarife bei der Post AG gerichtet.
Zu den Fragen 1 bis 10:
Ø Inwieweit und für wen gibt es derzeit für die Beförderung von Poststücken durch die Post AG eine individuelle Preisgestaltung oder Sondertarife?
Ø Wie viele Personen, Unternehmen, Vereine o.ä. kommen derzeit in den Genuss individueller Preise oder von Sondertarifen?
Ø In welcher Form zeigt die Regulierungsbehörde die Kriterien einschließlich Höhe der gewährten Preisnachlässe für solche Preisabsprachen und Sondertarife derzeit an?
Ø In welcher Form veröffentlichte die Regulierungsbehörde die Kriterien einschließlich Höhe der gewährten Preisnachlässe für solche Preisabsprachen und Sondertarife derzeit?
Ø In welcher Form wird die Regulierungsbehörde die Kriterien einschließlich Höhe der gewährten Preisnachlässe für solche Preisabsprachen und Sondertarife künftig anzeigen?
Ø In welcher Form wird die Regulierungsbehörde die Kriterien einschließlich Höhe der gewährten Preisnachlässe für solche Preisabsprachen und Sondertarife künftig veröffentlichen?
Ø In welchem Umfang und für wen gibt es derzeit die Möglichkeit, Poststücke kostenlos über die Post AG zu versenden?
Ø In welchem Umfang wurden jeweils von wann bis wann Aussendungen, insbesondere Fraktionsaussendungen von FSG und FCG, von der Post AG kostenlos befördert, wie hoch waren die dabei für die Post angefallenen Kosten und wie setzen sich diese Kosten zusammen?
Ø Aus welchen Gründen wurden diese Aussendungen kostenlos befördert?
Ø Inwieweit ist durch diese kostenlose Beförderung von Poststücken ein finanzieller Schaden für das Bundesbudget (fehlende Einnahmen, niedrigerer Gewinn/höherer Verlust) entstanden?
Zunächst darf ich festhalten, dass die Österreichische Post AG ein börsenotiertes Unternehmen ist. Strategische Entscheidungen der Österreichischen Post AG sind daher unternehmensinterne Entscheidungen. Die Eigentumsanteile des Staates an der Österreichischen Post AG werden unmittelbar von der ÖIAG und damit mittelbar vom Bundesministerium für Finanzen verwaltet, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie kommen keine Kompetenzen in Bezug auf die Eigentümerfunktion zu.
Die Fragen 1 bis 10 beziehen sich insgesamt auf Vorgänge, die jedenfalls nicht die Vollziehung des Postgesetzes 1997 bzw. des Postmarktgesetzes (PMG) durch mich als Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG betreffen. Eine Anzeige sowie eine Veröffentlichung der von der Österreichischen Post AG gewährten Preisnachlässe seitens der Regulierungsbehörde sind gesetzlich nicht vorgesehen.