6486/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.12.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                              Wien, am        Dezember 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0230-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6560/J vom 7. Oktober 2010 der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

zu 1.:

Von den Experten im Bundesministerium für Finanzen werden jegliche Reformüberlegungen zur Sicherung der Finanzmarktstabilität geprüft. Allerdings stehen den Argumenten für das Trennbankensystem (z.B. Risikotrennung, Vermeidung von Interessenskonflikten) auch gewichtige Argumente für das Universalbankensystem (z.B: Wettbewerbsvorteile, Effizienz, hohe Anpassungsfähigkeit an veränderte Markterfordernisse, möglicher Risikoausgleich) gegenüber. Gerade die Insolvenz von Lehman Brothers Inc. belegt, dass auch eine Investmentbank systemrelevant sein kann.

 

Grundsätzlich ist es schon jetzt so, dass in Österreich Kern- und Investmentbanken gesellschaftsrechtlich getrennt geführt werden können. Bei Erfüllung der Konzessionsvoraussetzungen kann die Konzession auch ausschließlich z.B. für den Handel auf eigene und fremde Rechnung mit ausländischen Zahlungsmitteln erteilt werden. Ein österreichisches Kreditinstitut ist daher keineswegs verpflichtet, zusätzlich das Einlagen-, Giro- oder Kreditgeschäft anzubieten. Es ist allerdings nicht beabsichtigt, das Trennbankensystem in Österreich einzuführen, da die Vorteile des Universalbankensystems überwiegen.

 

zu 2. und 3.:

Es ist nicht zu verhindern, dass Geschäftsbanken Produkte von Investmentinstituten kaufen bzw. dass sich Investmentbanken über Geschäftsbanken refinanzieren.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.