6487/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.12.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am      Dezember 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0231-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6561/J vom 7. Oktober 2010 der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

zu 1. – 3.:

Bekanntlich wurde die eigens für Bankeninsolvenzen geschaffene EU-Richtlinie 2001/24/EG über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten im Bankwesengesetz (BWG) umgesetzt. Die Vorschriften umfassen auch Zweigstellen der jeweiligen Institute in anderen Mitgliedstaaten und sollen eine EWR-weite Gleichbehandlung der Gläubiger sicherstellen. Die Europäische Kommission stellt nun zu diesem Themenbereich weitere Überlegungen an. So fand zur Mitteilung der Europäischen Kommission „Ein EU-Rahmen für das grenzübergreifende Krisenmanagement auf dem Bankensektor“ KOM(2009) 561/4 heuer eine Konsultation statt. Inhaltlich wurde vor allem nach Lösungen für grenzüberschreitende Bankengruppen gesucht, da Tochterbanken nach dem Insolvenzrecht des jeweiligen Sitzstaates zu behandeln sind. Die Systemrelevanz von Banken einer Gruppe kann im jeweiligen Sitzstaat sehr unterschiedlich sein und eine Schieflage (Insolvenz) die Volkswirtschaften in unterschiedlichem Ausmaß belasten. Für diese Problematik wurde nach gerechten Lösungen (Stichwort: burden sharing) gesucht, was naturgemäß schwierig ist.

 

Mit dem derzeit vorliegenden Referentenentwurf für ein deutsches Restrukturierungsgesetz haben sich neben dem Bundesministerium für Finanzen sowohl das für das Insolvenzrecht zuständige Bundesministerium für Justiz als auch die FMA und die OeNB auseinandergesetzt. Festzustellen ist, dass eine einfache Übertragung der darin vorgesehenen Regelungen auf Österreich auf Grund der vielfach anderen allgemeinen Insolvenzrechtslage nicht möglich ist.

 

Es sind aber jedenfalls vor einer österreichischen Neuregelung des Bankeninsolvenzrechts auch die Entwicklungen auf Grund der Arbeiten der Europäischen Kommission zu beobachten. Mit einer Kommissionsmitteilung ist noch heuer, mit EU-Legislativentwürfen im 1. Quartal 2011 zu rechnen. Ein Zeitplan für die Erstellung einer Regierungsvorlage ist aktuell nicht möglich.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.