6488/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.12.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am      Dezember 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0232-I/4/2010

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6562/J vom 7. Oktober 2010 der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. – 3.:

Nein, die Schaffung eines Banken-Notfallfonds ist nicht geplant.

 

Derzeit befindet sich jedoch ein Gesetz zur Einführung einer Stabilitätsabgabe in Begutachtung. Die Republik Österreich hat seit dem Jahr 2008 durch Bankenhilfspakete, Konjunkturpakete und weitere Stabilisierungsmaßnahmen die Folgen der Finanzkrise so weit wie möglich abgefedert und durch diese Maßnahmen wesentlich zu einer Stabilisierung der Finanzmärkte und Banken in Österreich beigetragen. Mit dem nun vorgesehenen Entwurf für ein "Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe vom Kreditinstitut eingeführt wird" sollen die dadurch entstandenen Belastungen des Staatshaushaltes – zumindest teilweise – kompensiert werden. Die Abgabe soll eine allgemeine Sicherungsmaßnahme für Leistungen des Staates in Zeiten von Finanzkrisen darstellen.


Mittelfristig stehe ich der Etablierung eines derartigen Fonds aber offen gegenüber. Aus diesem Grund ist auch im erwähnten Gesetzesentwurf eine Evaluierung der Stabilitätsabgabe im Hinblick auf die diesbezüglichen Entwicklungen in der Europäischen Union bis spätestens 30. September 2012 vorgesehen.

 

Zu 4.:

Ich bin der Auffassung, dass besonderes Augenmerk auf die Vermeidung künftiger Bank- und Finanzkrisen durch ein entsprechendes Aufsichtsregime zu richten ist. EU-weit gibt es hier mehrere Initiativen, die alle darauf abzielen, das Finanzsystem stabiler zu machen. In diesem Sinn ist auch die neue europäische Aufsicht, die u.a. entscheidende Verbesserungen in der Beaufsichtigung von grenzüberschreitend tätigen Finanzinstituten vorsieht, ein wichtiger Meilenstein. Ebenso dienen die unter dem Schlagwort „Basel III“ geplanten Änderungen auch der Krisenprävention, da das Finanzsystem durch die geplanten Regelungen robuster werden soll. Gleichzeitig wird damit ganz klar das Ziel verfolgt, die Haftung der öffentlichen Hand und letztlich des Steuerzahlers zu begrenzen bzw. zu reduzieren.

 

Sollte in Zukunft dennoch eine Bank- oder Finanzkrise nicht vermieden werden können, ist eine Unterstützung des Staates und damit Steuerzahlers generell zu vermeiden und sollte nur dann als – möglichst vorläufige – ultimo ratio erfolgen, wenn die Finanzmarktstabilität ernsthaft gefährdet ist. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Josef Pröll eh.