6490/AB XXIV. GP
Eingelangt am
07.12.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Dezember 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0235-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6575/J vom 7. Oktober 2010 der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. – 4.:
Die seinerzeit für die Auswahl des Beraters eingesetzte Vergabekommission bestand aus folgenden Mitgliedern: DI Michael Ramprecht, Dr. Gerhard Schuster, Mag. Wolfgang Schön, Dr. Wilfried Trabold, Mag. Gerhard Wallner (zeitweise), RA Dr. Johannes Schramm, Univ.Prof. Dr. Stefan Bogner, Univ.Prof. Dr. Andreas Kletecka, KR Ernst Karl Plech,
Dr. Heinrich Traumüller, Dr. Gerhard Ungersböck (zeitweise), Mag. Barbara Wiesinger-Arthold (zeitweise) und Mag. René Oberleitner.
Hinsichtlich der Zuschlagserteilung an Lehman Brothers verweise ich auf die Beantwortung der schriftlichen parl. Anfrage Nr. 1352/J vom 10. Juli 2007. Personelle Überschneidungen zwischen den Mitgliedern der Vergabekommission und Lehman Brothers haben nach den mir vorliegenden Informationen in der Vergangenheit seitens meines Ressorts nicht bestanden; bezüglich anderer Bundesinstitutionen liegen mir keine Daten vor, weshalb ich dazu auch keine Antwort geben kann.
Zu 5. - 9.:
Auch
diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der schriftlichen parl.
Anfrage
Nr. 1352/J vom 10. Juli 2007.
Zu 10. und 11.:
Im Hinblick auf die Komplexität des Veräußerungsverfahrens hat sich Lehman Brothers mehrerer Subauftragnehmer für rechtliche und bewertungsmäßige Belange bedient; Informationen über deren sämtliche mit dem Veräußerungsprozess befasste Mitarbeiter liegen dem Bundesministerium für Finanzen nicht vor; es war jedoch jedenfalls im Interesse der betreffenden Auftragnehmer gelegen, die bestqualifizierten Mitarbeiter zu betrauen.
Zu 12. bis 14.:
Es ist zutreffend, dass die Höhe der Beratungskosten in Relation zum Transaktionsvolumen im internationalen Vergleich als sehr günstig zu bezeichnen ist.
Zu 15.:
Eine Bewertung der zu verkaufenden Wohnungen ist nicht erfolgt, zumal die Privatisierungen im Wege eines Share deals und nicht eines Asset deals durchgeführt wurden.
Zu 16. – 19.:
Es ist nicht zutreffend, dass der erzielte Transaktionspreis bezogen auf den Wohnungsbestand der betreffenden Wohnbaugesellschaften wesentlich unter jenem Verkaufspreis lag, welcher den Mietern zum Zwecke des Eigentumserwerbs angeboten wurde.
In diesem Zusammenhang ist vor allem auch zu berücksichtigen, dass im Rahmen des Paketverkaufes sämtlicher Wohnbaugesellschaften von Käuferseite eine Vielzahl von Wohnungen in ländlichen Gebieten (insbesondere im ehemaligen Grenzraum) erworben wurde, die als eher unverkäuflich einzustufen waren.
Zu 20. und 21.:
Eine allfällige Übertragung der Bundeswohnbaugesellschaften an die ÖIAG bzw. BIG wurde unter der Voraussetzung in Erwägung gezogen, dass in diesem Fall ein Beteiligungsverkauf gemäß den EU-Vorgaben defizitmindernd gewesen wäre. Da dieses Ziel trotz intensiven Bemühungen nicht realisiert werden konnte, ist auch eine derartige Übertragung an die ÖIAG bzw. BIG unterblieben.
Mit freundlichen Grüßen