6495/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.12.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am
7. Oktober 2010 unter der Zahl 6564/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Cyber-Krieg“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Für Angriffe auf strategische IT-Infrastrukturen liegt die Zuständigkeit im Bundesministerium für Inneres beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung.
Unabhängig davon ist die Abteilung IV/8 (KIT-Infrastruktur und -Betrieb) für die technischen Schutzeinrichtungen der IKT-Infrastruktur des Bundesministeriums für Inneres zuständig.
Zu Frage 2:
In der Abteilung IV/8 sind zwei Mitarbeiter mit der technischen Absicherung der IKT Infrastruktur des BM.I befasst.
Zu den Fragen 3 und 12:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 4 und 5:
GovCERT bildet die Informationsplattform für die öffentliche Verwaltung im Sinne der Prävention und des Informationsmanagements. Das Bundeskriminalamt, GovCERT und das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung stehen in dieser Ange-legenheit miteinander in Kontakt.
Zu den Fragen 6 bis 10:
Es sind keine solchen Angriffe auf das Bundesministerium für Inneres bekannt.
Zu Frage 11:
Die Evaluierung bestehender Sicherungssysteme ist ein permanenter Prozess.
Zu Frage 13:
Die Experten des BM.I arbeiten mit externen Experten zusammen.
Zu den Fragen 14 bis 17:
Aufgrund der besonderen Sensibilität der eingesetzten Systeme und der darin abgespeicherten Daten ist eine Bekanntgabe detaillierter Informationen aus Sicherheitsgründen nicht möglich.