6496/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.12.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am
7. Oktober 2010 unter der Zahl 6566/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Wahlkampfveranstaltung Graz am 13.09.2010“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:   

Mehr als die Hälfte der 90 Einsatzkräfte wurden bereits 40 Minuten vor Beginn der Ansprachen eingesetzt und sicherten den Aktionsraum. Der Bereich des Brunnens wurde nicht geräumt, da sich dort auch keine „Störer“ der Veranstaltung konzentriert ansammelten.

 

Zu Frage 2:

Bei jedem exekutiven Einsatz sind die Prinzipien der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Die Wurfgeschosse – anfangs waren es nur Papierknäuel – konnten laut Auskunft der BPD Graz keinen bestimmten Personen während des exekutiven Einsatzes zugeordnet werden. Vielmehr wurde die Bühne aus verschiedenen Richtungen beworfen und daher konnte kein Brennpunkt ausgemacht werden.

 

Zu den Fragen  3 und 4:

Bei der Vorbesprechung zur Wahlveranstaltung in den Räumlichkeiten der Bundespolizeidirektion Graz am 09.09.2010 wurde den anwesenden Sicherheitsverantwortlichen der FPÖ vorgeschlagen, die Tretgitter weiträumig um den Brunnen aufzustellen.

Dieser Vorschlag der Behörde war den anwesenden Sicherheitsverantwortlichen zu weitgehend. Die Bühne wurde zudem durch den Veranstalter nicht absprachenkonform unmittelbar angrenzend an der Front des Rathauses aufgestellt, sondern ca. 8 Meter von der Baulinie  des Rathauses in Richtung Brunnen.

Der Einsatzleiter wurde auf Grund dieses Umstandes tätig, der vorliegende Sachverhalt geprüft und Adaptierungen der Aufstellung der Tretgittersperren angeordnet. Weitergehende Maßnahmen waren aus Verhältnismäßigkeiterwägungen, aber auch aus technischen, zeitlichen und faktischen Gründen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

 

Zu Frage 5:

Personen, die offensichtlich gegen die Veranstaltung auftraten, hatten sich rund um die Absperrungen verteilt. Vom behördlichen Einsatzleiter und dem operativen  Einsatzkommandanten wurde unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit  und der faktischen Umsetzungsmöglichkeit, übereinstimmend die Entscheidung getroffen, von einer Auflösung bzw. einer Verbringung dieser  Personen Abstand zu nehmen, zumal nicht klar erkennbar war, wer dieser Szene tatsächlich angehörte.  

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Nein.

 

Zu Frage 8:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu Frage 9:

Nach Einschätzung der BPD Graz kam es zu keiner konkreten Gefährdung der  eingesetzten Beamtinnen und Beamten. Die beim Tretgitter eingesetzten Kräfte waren mit Vollkörperschutz ausgestattet und trugen ihre  Schutzhelme am Leibriemen. Sie waren angewiesen, bei persönlicher Gefährdung  sofort den Schutzhelm eigenverantwortlich aufzusetzen. Dies war jedoch während der gesamten Veranstaltung nicht notwendig.

 

Zu den Fragen  10 und 11:

Der in Rede stehende Einsatz wurde auf Grund der Vorfälle und auch im Sinne einer lernenden Organisation  evaluiert.  Die Evaluierungsergebnisse werden in die künftige behördliche und taktische Einsatzkonzeption einfließen. Die Evaluierung hat keine Hinweise auf die Notwendigkeit einer disziplinären Würdigung des Verhaltens des Einsatzleiters ergeben.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

Zu dem Einsatz hat es einen Behördenauftrag der BPD Graz mit entsprechendem Ermessenspielraum für den Einsatzleiter gegeben.

 

Zu Frage 14: 

Der Kommandant der eingesetzten Kräfte hat laut Auskunft der BPD Graz etwa eine halbe Stunde nach offizieller Beendigung der Veranstaltung durch die Verantwortlichen die Begleitperson des Herrn KO Strache ersucht, ein paar Schritte in Richtung Einfahrtstor des Rathauses, in dessen Hof die Fahrzeuge abgestellt waren, zu gehen, um aus dem Blickfeld der ca. 200 Teilnehmer einer Spontandemonstration zu gelangen.