6498/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.12.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  W i e n

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde haben am 7. Oktober 2010 unter der Zahl 6578/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Bettelverbot in den Ländern“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 20, 24 und 25:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zur Frage 21:

Seitens des Amtes der niederösterreichischen Landesregierung wurde das Bundesministerium für Inneres vor dem Gesetzesbeschluss im Hinblick auf die Mitwirkungsverpflichtung der Bundespolizei befasst.

 

Zur Frage 22:

Die (allgemeine) Sicherheitspolizei umfasst gemäß Art. 10 Abs. 7 B-VG die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit einschließlich der „Ersten allgemeine Hilfeleistungspflicht“, jedoch mit Ausnahme der örtlichen Sicherheitspolizei. Die allgemeine Sicherheitspolizei dient der Abwehr allgemeiner Gefahren.


Die örtliche Sicherheitspolizei ist gemäß Art. 15 Abs. 2 B-VG in Gesetzgebung Landessache und von den Gemeinden  im eigenen Wirkungsbereich zu vollziehen.

Aus dem Blickwinkel der dem Bundesministerium für Inneres zurechenbaren allgemeinen Sicherheitspolizei ergeben sich keine „sicherheitspolitischen“ oder „anderen“, die öffentliche Ordnung betreffenden Probleme.

Aus kriminalpolizeilicher Sicht ergeben sich nur dann Herausforderungen, wenn der Bettler von Menschenhändlern ausgebeutet wird.

 

Zur Frage 23:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

Es kann lediglich Auskunft darüber erteilt werden, wie viele Anzeigen insgesamt nach den §§ 104a, 105 und 106 StGB erstattet wurden. Eine Einschränkung auf Fälle, die im Zusammenhang mit organisierter Bettelei stehen, ist nicht möglich.

 

Jahr 2009

§ 104a StGB

§ 105 StGB

§ 106 StGB

Burgenland

                1

             53

             15

Kärnten

                 -

           146

             41

Niederösterreich

                 -

           281

             96

Oberösterreich

                6

           323

           283

Salzburg

                1

           125

           108

Steiermark

                 -

           263

           174

Tirol

                 -

           251

             71

Vorarlberg

                 -

           173

             57

Wien

               24

           618

           686

Österreich Gesamt

               32

        2.233

        1.531

 

 

Jän.-Sept. 2010

§ 104a StGB

§ 105 StGB

§ 106 StGB

Burgenland

                 -

             23

              5

Kärnten

                 -

             91

             33

Niederösterreich

                1

           181

             55

Oberösterreich

                1

           180

           187

Salzburg

                1

             94

             54

Steiermark

                 -

           159

           128

Tirol

                1

           203

             41

Vorarlberg

                 -

           140

             49

Wien

                9

           494

           621

Österreich Gesamt

               13

        1.565

        1.173

 

Zur Frage 26:

Wenn kriminalpolizeiliche Ermittlungen wegen Menschenhandel ergeben, dass Bettler Opfer dieser Straftat sind, dann werden diese Ermittlungserkenntnisse der Staatsanwaltschaft zur weiteren Würdigung zur Kenntnis gebracht.