6500/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.12.2010
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am
7.
Oktober 2010 unter der Zl. 6571/J-NR/2010 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „diplomatisches High Noon“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Im
Februar 2008 haben die USA den EU-Mitgliedstaaten mitgeteilt, dass das „Visa
Waiver
Program“ (VWP) gemäß US 9/11 Act überarbeitet und an
einen verstärkten Datenaustausch
im Sicherheitsbereich
zwischen EU-Mitgliedstaaten
und den USA gekoppelt
werden soll, um
das Programm unter seinen Teilnehmerstaaten sicherer zu machen.
Österreich
hat Verhandlungen mit den USA zu einem bilateralen Abkommen über
die
Vertiefung
der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender
Straftaten
(PCSC-Abkommen) mit dem Ziel geführt, eine noch effizientere Zusammenarbeit
mit den US-Behörden bei der Bekämpfung schwerer Straftaten zu
gewährleisten. Auch wurde
von
österreichischer Seite das Interesse der USA anerkannt, das „Visa
Waiver Program“
durch flankierende Sicherheitsmaßnahmen zu ergänzen, um die
erleichterte Einreise in die
USA für alle VWP-Teilnehmerstaaten so sicher wie möglich zu machen.
Zu den Fragen 3 bis 9:
Die
USA überprüfen alle zwei Jahre die Umsetzung der Bedingungen
für eine Teilnahme am
„Visa Waiver
Program“ durch ihre Partnerländer. Ende 2010 soll die nächste
Überprüfung
gemäß US 9/11 Act abgeschlossen
werden. Die US-Regierung hat dann vor dem Kongress
Bericht über die Einhaltung der VWP-Voraussetzung durch die
Teilnehmerstaaten zu
erstatten. Daher haben sich die USA in diesem Jahr verstärkt bemüht,
Verhandlungen zu
PCSC-Abkommen mit jenen europäischen
Partnern, mit denen noch kein solches Abkommen
vereinbart wurde, zu einem Abschluss
zu bringen. Die USA haben die Frist -31. Dezember
2010 - für die Überprüfung unter Berücksichtigung
der veränderten VWP-Voraussetzungen
auch an Österreich kommuniziert. Österreich hat jedoch stets
klargemacht, dass aus seiner
Sicht der Inhalt des Abkommens wichtiger
als jede Fristsetzung ist.
Die Erfordernisse für eine Teilnahme am
„Visa Waiver Program“ der USA fallen vor dem
Hintergrund der gemeinsamen Visumspolitik der EU teils unter EU und teils unter
nationale
Kompetenz. Unter EU-Kompetenz fallen
Richtlinien betreffend Reisedokumente, ESTA-
Registrierung (Electronic System for Travel Authorization), der
Austausch von
Fluggastdatensätzen sowie Sicherheitsbestimmungen an Flughäfen (ICAO
Standards). In die
nationale Kompetenz der Mitgliedstaaten
fallen neben dem Informationsaustausch im Bereich
der Sicherheit und Strafverfolgung auch Berichtspflichten über
verlorene und gestohlene
Reisepässe, die von den EU-Mitgliedstaaten über die Interpol
Datenbank „Stolen and Lost
Travel Document (SLTD)“ abgewickelt
werden.
Zu den Fragen 10 und 11:
Die österreichische
Verhandlungsdelegation setzte sich aus VertreterInnen des
Bundesministeriums für
europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA), des
Bundesministeriums für Inneres, des Bundeskanzleramtes und des
Bundesministeriums für
Justiz zusammen.
Die
US-Verhandlungsdelegation setzte sich aus VertreterInnen des Department of
State, des
Department of Homeland Security und des Department of Justice zusammen.
Zu den Fragen 12 bis 17:
Die
Beantwortung der angeführten Fragen fällt nicht in den
Zuständigkeitsbereich des
BMeiA. Es darf daher
auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage mit
Zl. 6572/J-NR/2010 durch die
Bundesministerin für Inneres verwiesen werden.
Zu den Fragen 18 bis 20:
Die
Verhandlungen mit den USA wurden ausschließlich
über ein Abkommen über die
Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung
schwerwiegender
Straftaten (PCSC-Abkommen) geführt.
Zu den Fragen 21 bis 24:
Es hat keine Erpressungsversuche seitens der USA gegeben.