6500/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.12.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am
7. Oktober 2010 unter der Zl. 6571/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend
„diplomatisches High Noon“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Im Februar 2008 haben die USA den EU-Mitgliedstaaten mitgeteilt, dass das „Visa Waiver
Program“ (VWP) gemäß US 9/11 Act überarbeitet und an einen verstärkten Datenaustausch
im Sicherheitsbereich zwischen EU-Mitgliedstaaten und den USA gekoppelt werden soll, um
das Programm unter seinen Teilnehmerstaaten
sicherer zu machen.

Österreich hat Verhandlungen mit den USA zu einem bilateralen Abkommen über die
Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender
Straftaten (PCSC-Abkommen) mit dem Ziel geführt, eine noch effizientere Zusammenarbeit
mit den US-Behörden bei der Bekämpfung schwerer Straftaten zu gewährleisten. Auch wurde
von österreichischer Seite das Interesse der USA anerkannt, das „Visa Waiver Program“
durch flankierende Sicherheitsmaßnahmen zu ergänzen, um die erleichterte Einreise in die
USA für alle VWP-Teilnehmerstaaten so sicher wie möglich zu machen.


Zu den Fragen 3 bis 9:

Die USA überprüfen alle zwei Jahre die Umsetzung der Bedingungen für eine Teilnahme am
„Visa Waiver Program“ durch ihre Partnerländer. Ende 2010 soll die nächste Überprüfung
gemäß US 9/11 Act abgeschlossen werden. Die US-Regierung hat dann vor dem Kongress
Bericht über die Einhaltung der VWP-Voraussetzung durch die Teilnehmerstaaten zu
erstatten. Daher haben sich die USA in diesem Jahr verstärkt bemüht, Verhandlungen zu
PCSC-Abkommen mit jenen europäischen Partnern, mit denen noch kein solches Abkommen
vereinbart wurde, zu einem Abschluss zu bringen. Die USA haben die Frist -31. Dezember
2010 - für die Überprüfung unter Berücksichtigung der veränderten VWP-Voraussetzungen
auch an Österreich kommuniziert. Österreich hat jedoch stets klargemacht, dass aus seiner
Sicht der Inhalt des Abkommens wichtiger als jede Fristsetzung ist.

Die Erfordernisse für eine Teilnahme am „Visa Waiver Program“ der USA fallen vor dem
Hintergrund der gemeinsamen Visumspolitik der EU teils unter EU und teils unter nationale
Kompetenz. Unter EU-Kompetenz fallen Richtlinien betreffend Reisedokumente, ESTA-
Registrierung (Electronic System for Travel Authorization), der Austausch von
Fluggastdatensätzen sowie Sicherheitsbestimmungen an Flughäfen (ICAO Standards). In die
nationale Kompetenz der Mitgliedstaaten fallen neben dem Informationsaustausch im Bereich
der Sicherheit und Strafverfolgung auch Berichtspflichten über verlorene und gestohlene
Reisepässe, die von den EU-Mitgliedstaaten über die Interpol Datenbank „Stolen and Lost
Travel Document (SLTD)“ abgewickelt werden.

Zu den Fragen 10 und 11:

Die österreichische Verhandlungsdelegation setzte sich aus VertreterInnen des
Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA), des
Bundesministeriums für Inneres, des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums für
Justiz zusammen.

Die US-Verhandlungsdelegation setzte sich aus VertreterInnen des Department of State, des
Department of Homeland Security und des Department of Justice zusammen.


Zu den Fragen 12 bis 17:

Die Beantwortung der angeführten Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des
BMeiA. Es darf daher auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage mit
Zl. 6572/J-NR/2010 durch die Bundesministerin für Inneres verwiesen werden.

Zu den Fragen 18 bis 20:

Die Verhandlungen mit den USA wurden ausschließlich über ein Abkommen über die
Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender
Straftaten (PCSC-Abkommen) geführt.

Zu den Fragen 21 bis 24:

Es hat keine Erpressungsversuche seitens der USA gegeben.