6501/AB XXIV. GP
Eingelangt am
07.12.2010
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0196-I/4/2010 Wien, am 7. Dezember 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimski, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Oktober 2010 unter der Nr. 6574/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Liebesgrüße aus Washington“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Frage 1 bis 10 sowie 18 bis 20:
Ø Stimmt es, dass wir dem Druck der Amerikaner nachgegeben haben?
Ø Wenn ja, warum?
Ø Stimmt es, dass die Amerikaner uns eine Frist bis 31. Dezember 2010 gesetzt haben?
Ø Stimmt es, dass die USA damit gedroht haben, bei einer Weigerung die Visapflicht für Österreicher wieder einzuführen und die Republik aus dem sogenannten „Visa Waiver“-Programm (VWP) zu nehmen?
Ø Wem gegenüber wurde diese Drohung geäußert?
Ø Wurde diese Drohung schriftlich geäußert?
Ø Wenn ja, wer hat diese Drohung schriftlich erhalten?
Ø Wenn ja, können Sie bitte dieses Schreiben der Antwort beilegen?
Ø Wer waren/sind die Verhandlungsbeauftragten auf österreichischer Seite?
Ø Wer waren/sind die Verhandlungsbeauftragten auf amerikanischer Seite?
Ø Gibt es ein gemeinsames Vorgehen mehrerer Staaten oder der EU gegen dieses unangebrachte Verhalten und die Erpressungsversuche der USA?
Ø Wenn ja, mit welchen Staaten?
Ø Wenn ja, mit welchem Ziel?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6571/J durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.
Zu den Fragen 11 bis 17:
Ø Stimmt es, dass die amerikanischen Sicherheitsbehörden in Zukunft Zugriff auf Österreichs Polizeidaten bekommen?
Ø Wenn ja, welche Daten genau sind davon betroffen?
Ø Wenn ja, in welcher Form?
Ø Wenn ja, in welchem Umfang?
Ø Wie ist der Datenschutz sichergestellt?
Ø Wer entscheidet über den Zugriff auf die Daten?
Ø Sind solche Erpressungsversuche in Verhandlungen mit den USA normal?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6572/J durch die Frau Bundesministerin für Inneres.
Mit freundlichen Grüßen