6506/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.12.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0162-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 3. DEZ. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Judith Schwentner,
Kolleginnen und Kollegen vom 18. Oktober 2010, Nr. 6627/J,
betreffend Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen vom 18. Oktober 2010, Nr. 6627/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Im Jahr 2008 wurden ein Abteilungsleiter (Bewerbungen: 3 Männer, 2 Frauen) und eine Abteilungsleiterin (Bewerbungen: 2 Männer, 3 Frauen) bestellt. Im Jahr 2009 wurde ein Sektionsleiter (Bewerbungen: 4 Männer) bestellt.
Zu Frage 2:
Alle wurden aufgrund des Besetzungsvorschlages bestellt.
Zu Frage 3:
Es wurde kein einziger Besetzungsvorschlag umgereiht.
Zu Frage 4:
Frauenfördermaßnahmen, auch im Bereich der Führungsfunktionen, erscheinen in einem ausreichenden Maße im Frauenförderplan festgelegt. Außerhalb dieses Frauenförderplans gibt es keine darüber hinausgehenden Maßnahmen.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Die Ausschreibung von Leitungsfunktionen erfolgt entsprechend den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes 1989.
Gemäß § 7 Abs. 6 Ausschreibungsgesetz 1989 sind die Mitglieder der Begutachtungskommission in Ausübung ihres Amtes selbständig und unabhängig und haben gemäß § 9 leg.cit. ausreichende Möglichkeiten, sich durch eine sachgerechte Begutachtung einen Eindruck über die Gesamtpersönlichkeit, die Fähigkeiten, die Ausbildung und die Erfahrungen der Bewerber zu verschaffen, sei es durch ein Bewerbungsgespräch mit jedem einzelnen Bewerber oder durch eine andere allgemein anerkannte Methode der Personalauswahl.
Außerdem wurde den Führungskräften im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ein vom Bundeskanzleramt zur Verfügung gestellter Kompetenzkatalog übermittelt. Er soll den Mitgliedern der Begutachtungskommission eine Hilfestellung bieten, um einen einheitlichen Begriffsrahmen für die verschiedenen Kompetenzen zu finden, die in Ausschreibungen aufgelistet und bei Hearings und Assessment Centers gefordert werden, und so den Ablauf dieser Verfahren objektiver und nachvollziehbarer gestalten.
Der Bundesminister: