6509/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.12.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0317-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 6. Dezember 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6767/J-NR/2010 betreffend Unterrichtsbefreiung der Schüler BORG 3 Landstraßer Hauptstraße und deren Missbrauch für parteipolitische Zwecke der SPÖ, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 22. Oktober 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 10:

Nach Befassung des Stadtschulrates für Wien als zuständiger Schulbehörde ist vorweg zu bemerken, dass die Schulleitung des BORG 3 am Mittwoch, den 13. Oktober 2010, die vorgesetzte Behörde (Stadtschulrat für Wien) über den Abschiebungsversuch informiert hat. Es wurde daraufhin sofort ein Team von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen mit dem Auftrag an die Schule geschickt, das Problem in der betroffenen Klasse zu bearbeiten; dies fand in der 6. Stunde als auch in der anschließenden unterrichtsfreien 7. Stunde statt. Die Information der Elternvertreterinnen und -vertreter erfolgte noch am 13. Oktober per E-Mail, die Information der Lehrkräfte am Donnerstag, den 14. Oktober, vor dem Unterricht und jene der Schülerinnen und Schüler in einer Klassensprechersitzung ebenfalls am 14. Oktober. Die Klassen­sprecherinnen und -sprecher wurden durch die Schulleitung und eine Schulpsychologin über das am Vortag Geschehene informiert.

 


In Folge beschlossen die Schülerinnen und Schüler Maßnahmen (Plakate, Petition, Unterschriftenliste, …). An „Aktionismen“ fanden die bekannten Plakataktionen, Unterschriftslisten sowie die Demonstration am 19. Oktober 2010 statt.

Plakate und Resolution wurden von den Schülervertreterinnen und -vertretern erstellt; erlaubt oder gar beauftragt hat das keine Lehrperson.

In einer Klassensprechersitzung am Freitag, den 15. Oktober 2010, wurde von den Schülervertreterinnen und -vertretern zu einer Demonstration am Dienstag, den 19. Oktober, aufgerufen.

 

Am Montag, den 18. Oktober 2010, wurden die Lehrerinnen und Lehrer vom Direktor dahingehend informiert, dass die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an der Demonstration als unentschuldigtes Fernbleiben zu gelten hat.

Alle Schülerinnen und Schüler wurden per sog. „Laufer“ in der ersten Stunde am Dienstag, den 19. Oktober, nochmals informiert: „Rechtliche Klarstellung zur Teilnahme an der Demonstration am 19.10.: Die Schule kann und darf für eine Demonstration nicht frei geben. Es gilt daher die allgemeine Regelung des Stadtschulrates: SchülerInnen, die für die Demonstration den Unterricht verlassen, gelten als fehlend, die versäumten Stunden als unentschuldigt.“

 

Das Schulunterrichtsgesetz nennt in § 45 Abs. 2, das Schulpflichtgesetz 1985 in § 9 Abs. 3 die Gründe, welche ein Fernbleiben vom Unterricht rechtfertigen – die Teilnahme an einer Demonstration zählt nicht dazu. Daher sind die versäumten Stunden (auch wenn schriftliche „Entschuldigungen“ der Erziehungsberechtigten beigebracht werden), unentschuldigt und haben wie andere unentschuldigte Fehlstunden allenfalls Auswirkungen auf die Beurteilung des Verhaltens. Dies entscheidet die Klassenkonferenz der einzelnen Klasse.

 

An der Demonstration am Dienstag, den 19. Oktober 2010 (ca. 11.00 bis 13.00 Uhr), nahmen etwas mehr als 80% der Schülerinnen und Schüler (alle über 14, großteils eigenberechtigt) teil, an der Pressekonferenz nur die beiden volljährigen Schulsprecher. Da die Schülerinnen und Schüler nicht entlassen worden sind, sondern das BORG 3 ohne Abmeldung verlassen haben, gibt es auch keine Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Lehrkräfte. Nach 13.00 Uhr fand der reguläre Unterricht wieder statt.

 

Zu Fragen 11 und 12:

Jede Auseinandersetzung mit einer die Schülerinnen und Schüler unmittelbar betreffenden oder betroffenen machenden Situation ist natürlich Teil des immer wieder eingeforderten Unterrichtprinzips Politische Bildung. In einer Konferenz am Freitag, den 22. Oktober 2010, zu der alle Lehrkräfte und die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern sowie Schülerinnen und Schüler eingeladen waren, wurden die Auswirkungen dieses Vorfalls für die Schule breit diskutiert. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Aspekten des Themas und den unterschiedlichen Meinungen dazu fand also am BORG 3 keineswegs parteipolitisch eingeengt statt.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.