6510/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.12.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0253-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 6585/J-NR/2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Zivilverfahrens-Novelle 2009 – Anwendung“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Im Zeitraum 12. Dezember 2008 (Inkrafttreten der Europäischen Mahnverordnung) bis 31. Dezember 2009 langten an österreichischen Gerichten 1.616 Klagen auf Erlassung eines europäischen Zahlungsbefehls ein. Davon wurden 905 Klagen beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien eingebracht.

Zu 2 und 3:

In der Verfahrensautomation Justiz wird der Umstand, dass ein ausländischer Titel vorliegt, erfasst. Rückschlüsse auf das Europäische Bagatellverfahren und dessen Herkunftsstaat sind jedoch nicht auswertbar.


Zu 4:

In der Verfahrensautomation Justiz werden nur Dolmetscher im Allgemeinen, nicht aber Gebärdensprachdolmetscher im Speziellen erfasst, sodass eine Auswertung mit automationsunterstützten Mitteln nicht möglich ist. Eine händische Auswertung würde einen unvertretbar  hohen Verwaltungsaufwand auslösen.

. Dezember 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)