6519/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.12.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 

 

S91143/143-PMVD/2010                                                                                  13. Dezember 2010

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. Oktober 2010 unter der Nr. 6607/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Ständige Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Einleitend darf angemerkt werden, dass eine elektronische Datenerfassung und entsprechen­de Abfragemöglichkeiten erst ab dem Kalenderjahr 2006 zur Verfügung stehen. Für Mit­arbeiter meines Ressorts wurden demnach nachstehende Reisekosten ermittelt:

Jahr

Reisekosten*)

2006

150.282,18 Euro

2007

118.503,59 Euro

2008

120.755,17 Euro

*)    Reisekosten enthalten Reisezulagen wie Tages- und Nächtigungsgebühren sowie Hotelkosten und sonstige Kosten (Fahrscheine, Gebühren, Taxikosten).


Zu 2:

Die Anzahl der Mitarbeiter meines Ressorts, die Auslandsdienstreisen von Wien nach Brüssel durchgeführt haben, und die Anzahl der dabei angefallenen Reisetage ist aus nachstehender Übersicht ersichtlich:

Jahr

Anzahl der Bediensteten

Anzahl der Reisetage

2006

585 Personen

1.827 Tage

2007

351 Personen

1.189 Tage

2008

412 Personen

1.150 Tage

Zu 3:

Das Bundeskanzleramt hat zum Thema „Reisekostenrückerstattung für Dienstreisen zu EU-Ratsgruppen“ zwei Rundschreiben erlassen und damit eine einheitliche Vorgangsweise zur Umsetzung der entsprechenden Verfügungen des Rates festgelegt. Diesbezüglich verweise ich auf die Anfragebeantwortung des Bundeskanzlers. Weiters darf darauf hingewiesen werden, dass ein Verzicht auf Ausgabenersatz nicht vorgesehen ist.

Zu 4 und 5:

Am 8. Februar 1995 brachte das Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten den Ministerratsvortrag zum Thema „Zusammensetzung der Ständigen Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union“ ein. Zu diesem Zeitpunkt war wohl die „Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“ (GASP), welche mit dem Vertrag von Maastricht 1992 in den Rechtsbestand der EU übernommen wurde, existent, nicht jedoch die „Europäische Sicher­heits- und Verteidigungspolitik“ (ESVP), die erst 2001 mit dem Vertrag von Nizza als Teil der GASP eingeführt wurde. Die damit einhergehende Etablierung des EU-Militäraus­schusses (ebenfalls 2001), die Schaffung der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) im Jahr 2004 und die seit 2001 sich ständig weiterentwickelnde ESVP (seit 1. Dezember 2009 „Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) erforderten auf Grund der zusätzlichen Aufgaben eine Erhöhung des Personalstandes in Brüssel. Dieser wird einer ständigen Evaluierung unterzogen und nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ausgerichtet.

Die Tätigkeits-, Leistungs- und Erfolgsberichte der Militärvertretung Brüssel (MVB) sind sehr komplex und nicht in „Kennzahlen“ darzustellen. Die Effektivität wird einerseits durch die laufend zu verfassenden Berichte (etwa 300 jährlich) dokumentiert und anderseits durch wöchentliche Videokonferenzen sichergestellt, in denen die jeweils aktuellen Treffen und die damit verbundenen Themen vorbesprochen bzw. reflektiert werden. Dadurch besteht eine permanente Qualitätskontrolle, aus der auch Rückschlüsse auf den Ressourceneinsatz getroffen werden können.


Zu 6:

Acht Mitarbeiter der Militärvertretung Brüssel sind diplomatisch zur EU akkreditiert. Da das Personalverzeichnis der Ständigen Vertretung in den Vollziehungsbereich des Bundes­ministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten ressortiert, verweise ich auf die diesbezüglichen Ausführungen des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten.

Zu 7 bis 9:

Hiezu ist festzuhalten, dass in meinem Ressort keine Geldleistung ohne gesetzliche Grundlage ausbezahlt wird. Kein einziger durch den Rechnungshof aufgezeigter Fall von nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechender Zuerkennung betrifft Mitarbeiter meines Ressorts.

Zu 10 bis 12:

Hiezu verweise ich zuständigkeitshalber auf die diesbezüglichen Ausführungen des Bundes­ministers für europäische und internationale Angelegenheiten.

Zu 13:

Mein Ressort beschickt deutlich weniger Sitzungen aus Wien, als in der Anfrage angeführt. In Ausnahmefällen ist eine derartige Vorgangsweise aber wegen in Brüssel fehlender Expertise zwingend erforderlich.

Zu 14:

Ab Jänner 2009 war an dieser Liegenschaft kein Bedarf mehr gegeben, zumal eine weitere Vergabe ohne Sanierung einem weiteren Nutzer nicht zumutbar gewesen wäre. Deshalb wurde sie der Strategischen Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesell­schaft mit beschränkter Haftung (SIVBEG) zum Verkauf übergeben, der im Oktober 2010 erfolgte.

Die Kosten, wie etwa für Strom, Gas, Wasser und Wartung, betrugen einschließlich jener für Reinigung und Räumung insgesamt rund 12.000 Euro.

Zu 15:

Keine, zumal derartige „Förderungen“ nicht im Vollziehungsbereich des Bundes­ministeriums für Landesverteidigung und Sport liegen.


Zu 16:

Hiezu ist festzustellen, dass von mir geführte Delegationen stets restriktiv zusammengestellt werden und nicht mehr als vier Personen umfassen.

Zu 17:

Diese Frage berührt keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.