6521/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.12.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                 Wien, am      Dezember 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0237-I/4/2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6596/J vom 14. Oktober 2010 der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

Mit Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 23.12.2002 wurden der Casinos Austria AG 6 Spielbankkonzessionen erteilt. Zum damaligen Zeitpunkt bestanden nach herrschender Lehre für die Erteilung von Berechtigungen durch den Staat keine vergaberechtlichen Bindungen. Auch die Fassung des österreichischen Glücksspielgesetzes im anfragemaßgeblichen Zeitraum enthielt keine Regelungen zur Durchführung einer Ausschreibung im Zusammenhang mit einer Konzessionserteilung. Der Konzessionserteilung ging daher keine Ausschreibung voraus.

 

Zu 4., 5., 33. und 34.:

In Österreich ist die Erteilung einer Glücksspielkonzession nach den Bestimmungen der §§ 14 und 21 sowie hinkünftig auch des  § 22 des Glücksspielgesetzes durchzuführen. Demnach werden Konzessionen nicht verkauft.


Zu 6. bis 10. und 35. bis 39.:

Mangels vergaberechtlicher Bindungen für hoheitliches Handeln im anfragegegenständlichen Zeitraum konnten keine Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen stattfinden und bestand auch keine vergaberechtliche Überwachungsverpflichtung. Aus Sicht der glücksspielrechtlichen Bestimmungen darf der Bundesminister für Finanzen eine Konzession nur dann erteilen, wenn alle glücksspielrechtlichen Voraussetzungen durch den Konzessionswerber erfüllt und nachgewiesen werden. Der Bundesminister für Finanzen hat diese Nachweise zu prüfen. Mit der Glücksspielreform 2010 wurde nunmehr einer Konzessionserteilung im Glücksspielmonopolbereich des Bundes eine öffentliche und transparente Interessentensuche vorangestellt.

 

Zu 11. bis 30.:

In diesem Zeitraum wurden keine Konzessionen vergeben.

 

Zu 31. und 32.:

Mit Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 7.1.2002, somit in der XXI. GP, wurde das Recht zur Durchführung von Sofortlotterien, Klassenlotterie und Nummernlotterien erteilt. Vor Erteilung der Konzession erfolgte eine freiwillige Interessentensuche im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.