6532/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.12.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 13. Dezember 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0328-IK/1a/2010

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6646/J betreffend „offene Fragen aus der Anfragebeantwortung 5969/AB zu Waffenhandel“, welche die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen am 19. Oktober 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Einfuhr von Waffen bedarf - soweit es sich nicht um Kriegsmaterial handelt - keiner außenhandelsrechtlichen Genehmigung und damit keines Antrags. Anträge auf Durchfuhr oder Vermittlung wurden im vorliegenden Zeitraum nicht zurückgezogen. Die Anzahl der im Zuge der Antragstellung auf Ausfuhr von Waffen bzw. Dual-Use Gütern zurückgezogenen Anträge ist der in der Beilage enthaltenen Tabelle zu entnehmen.

 


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Das Ermittlungsverfahren der Behörden erfolgte auf Grundlage der in § 5 Außenhandelsgesetz 2005, BGBl. Nr. 50/2005, festgelegten Beurteilungskriterien.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens werden regelmäßig Nachweise bzw. gegebenenfalls Berichte vom Antragsteller angefordert. Nach dem Zurückziehen eines Antrages auf Ausfuhr,  Durchfuhr oder Vermittlung von Waffen bzw. Dual-Use Gütern liegt kein Anbringen an die Behörde vor; daher werden keine weiteren Berichte oder Nachweise angefordert.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

In einem Fall wurde nach Zurückziehen eines Ausfuhrantrages Buch- und Lagereinsicht im Sinne des § 32 Außenhandelsgesetz 2005 vorgenommen.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Es wird keine Evidenz darüber geführt, welche zurückgezogenen Anträge zu einem späteren Zeitpunkt erneut eingebracht wurden.

 

 

 

Beilage

 


                                                                                          P-A 6646/J - Beilage

 

Anzahl der zurückgezogenen Anträge für Waffen bzw. Dual Use

Antragsart

Jahr

Anzahl

Ausfuhr dual use

Ausfuhrantrag dual use

2003

1

Ausfuhrantrag dual use

2004

22

Ausfuhrantrag dual use

2005

15

Ausfuhrantrag dual use

2006

30

Ausfuhrantrag dual use

2007

13

Ausfuhrantrag dual use

2008

40

Ausfuhrantrag dual use

2009

70

Ausfuhrantrag dual use

2010

22

Ausfuhr Waffen

Ausfuhrantrag Waffen

2003

90

Ausfuhrantrag Waffen

2004

80

Ausfuhrantrag Waffen

2005

40

Ausfuhrantrag Waffen

2006

80

Ausfuhrantrag Waffen

2007

60

Ausfuhrantrag Waffen

2008

90

Ausfuhrantrag Waffen

2009

90

Ausfuhrantrag Waffen

2010

35