6533/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.12.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
|
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 13. Dezember 2010
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0332-IK/1a/2010
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6661/J betreffend "Wahlbetrug und Anstiftung zum Wahlbetrug", welche die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen am 20. Oktober 2010 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:
Der Gegenstand der Anfrage stellt keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend dar. Im Übrigen besteht für allfällige Veranlassungen der in der Anfrage genannten Art keine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.