6539/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.12.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-9.000/0032-I/PR3/2010    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

 

Wien, am     . Dezember 2010

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Hübner und weitere Abgeordnete haben am 15. Oktober 2010 unter der Nr. 6605/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Ständige Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 13:

Ø  Welche Auslandsdienstreisekosten sind Ihrem Ressort in den Jahren 2005 bis 2008 spezifisch für Reisen von und nach Brüssel entstanden?

Ø  Wie viele Beamte Ihres Ressorts sind aus Wien, wie oft und wie lange zu welchen Sitzungen nach Brüssel in den Jahren 2005 bis 2008 gefahren?

      a) Wie wurde sichergestellt, dass die Aufgabe nicht durch einen Kollegen der   

          Ständigen Vertretung hätte wahrgenommen werden können?

Ø  Wie erklären Sie die Notwendigkeit der Beschickung der Sitzungen aus Wien mit rund 39 % obwohl die Ständige Vertretung selbst einen hohen Personalstand aufweist?


Die Daten bezüglich der Sitzungen des Rates stellen sich wie folgt dar:

 

               Jahr

     Dienstreisekosten

       Dienstreisetage**)

           Bedienstete

2005

       €   53.263,87

              296

                 146

2006

       € 209.602,13*)

              656

                 305

2007

       € 108.799,56

              460

                 244

2008

       €   84.526,55

              504

                 257

*) EU-Präsidentschaft Österreich

 

 

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Teilnahme von ExpertInnen aus meinem Ressort an Sitzungen in Brüssel im Hinblick auf die Gewährleistung der notwendigen Fachexpertise aus der nationalen Verwaltung erfolgte, um die Wahrung der Interessen der Mitgliedsstaaten umfassend sicherzustellen. Die Teilnahme einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Ständigen Vertretung erfolgt nur subsidiär, wenn die Entsendung aus der nationalen Verwaltung nicht möglich ist. Daneben gibt es Sitzungen die typischerweise von Vertretern der Ständigen Vertretung beschickt werden (COREPER etc.)

 

 

Zu Frage 3:

Ø  Warum konkret wurde auf die vom Rat der EU gestellt Möglichkeit zum Ersatz von Ausgaben für Auslandsdienstreisen am Antragsweg seitens Ihres Ressorts verzichtet?

            a) Wie hoch beziffert sich der in Ihrem Ressort in den Jahren 2005 – 2008 und 2009 

                 entstandene Fehlbetrag?

 

Ich darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6614/J-NR/2010  des Herrn Bundeskanzlers verweisen.

 

 

Zu Frage 4:

Ø  Wie wurde bisher konkret der bereits 1995 seitens des BMEIA eingebrachte MR-Vortrag zur Personaleinsatzoptimierung im Sinne des BHG seitens Ihres Ressorts umgesetzt?

 

Hierzu ist anzumerken, dass die Situation im Jahre 2010 mit jener aus 1995 grundsätzlich nicht mehr vergleichbar ist. Die Intensität der Aktivitäten im Rahmen der EU nahm seit damals stetig zu und Österreich hatte in diesem Zeitraum zwei mal den Vorsitz in der EU inne. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass gerade der Verkehrsbereich ein politisch besonders sensibler Bereich ist, der auch in dieser Hinsicht besonders arbeitsintensiv ist. Umso mehr wäre hervorzuheben, dass das bmvit schon immer eine sehr sparsame und verwaltungsökonomische Personalpolitik in der Ständigen Vertretung verfolgt hat.

Was die Personalausstattung der Ständigen Vertretung insgesamt anlangt, rangiert das bmvit hier im Verhältnis zu anderen Ressorts im unteren Drittel und weist somit einen sehr kleinen, effizienten und sparsamen Personalstand auf.

Hinsichtlich der Personaleinsatzoptimierung halte ich daher fest, dass das bmvit zu jenen Ressorts zählt, das in diesem Bereich eine hohe Produktivität (Verhältnis Sitzungen/ReferentIn) aufweist.

 

 

Zu Frage 5:

Ø  Welche Maßnahmen haben Sie in Ihrem Ressort getroffen um die Tätigkeits-, Leistungs- oder Erfolgsberichte samt Kennzahlen in Bezug zum Ressourceneinsatz bei der Ständigen Vertretung transparent darzustellen?

            a) Wie sieht der Tätigkeits-, Leistungs- oder Erfolgsbericht samt Kennzahlen in Bezug

                Ihres Ressorts bei der Ständigen Vertretung aus?

 

 

Ich darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6612/J-NR/2010 des Herrn Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten verweisen.

 

 

Zu Frage 6:

Ø  Warum schienen Mitarbeiter Ihres Ressorts nicht im Personalverwendungsverzeichnis der Ständigen Vertretung auf?

 

 

Diese Frage fällt nicht in meine Zuständigkeit. In der Geschäftseinteilung meines Ressorts sind die MitarbeiterInnen des bmvit in der Ständigen Vertretung der Europäischen Union jedenfalls ausgewiesen.

 

Zu den Fragen 7 bis 9:

Ø  Wie erklären Sie konkret die unterschiedliche Form und Höhe von ausbezahlten Gehaltszuschlägen ohne gesetzliche Grundlage an Mitarbeiter Ihres Ressorts bei der Ständigen Vertretung?

      a) Wie werden Sie die fälschlich ausgezahlten Beträge wieder einbringen? Wenn 

          keine Einbringung, warum nicht?

Ø  Wie erklären Sie konkret die Praxis von monatlichen Vorschüssen für gewährte Zuschläge an Mitarbeiter Ihres Ressorts bei der Ständigen Vertretung?

Ø  Wie erklären Sie konkret die nicht immer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Zuerkennung von Wohnkostenzuschüssen, Funktionszuschlägen und Überstundenvergütungen an Mitarbeiter Ihres Ressorts bei der Ständigen Vertretung?

     a) Welche Maßnahmen haben Sie diesbezüglich getroffen? Wenn keine, warum

          nicht?

     b) Wie werden Sie die fälschlich ausgezahlten Beträge wieder einbringen? Wenn

          keine Erbringung, warum nicht?

 

 

Mein Ressort regelt den Ersatz für notwendige Repräsentationsausgaben seit dem Jahr 2005 selbst. In einem Durchführungsrundschreiben des BKA zu § 21 GehG wurde bis zum 31. Dezember 2004 die Bemessung der Auslandsverwendungszulage geregelt. Ein Zuschlag für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege war im Rahmen der Zuschläge nach Maßgabe der dienstlichen Verwendung des Beamten (§21 Abs. 3 Z. 1 GehG) vorgesehen. Der Vollzug erfolgte im bmvit gemäß diesen Bestimmungen. Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2005 wurde § 21 GehG geändert und die §§ 21a ff eingefügt, welche nun die bisher in der Richtlinie des BKA festgelegten Ansprüche neu regelten.

Da der Zuschlag für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege in diesen Bestimmungen keine gesetzliche Normierung mehr erfuhr, wurde ressortintern festgelegt, Ersatz für notwendige Repräsentationsausgaben unter Vorlage der hinsichtlich der sachlichen Richtigkeit bestätigten Originalbelege nachzuweisen. Als monatliche Höchstgrenze ist ein Betrag von € 300,-- vorgesehen.

 

 

Zu den Fragen 10 bis 12:

Ø  Welche Maßnahmen haben Sie in Ihrem Ressort oder mit dem BMEIA getroffen, um eine Verbesserung des Internetauftrittes respektive deren Vereinheitlichung zur Verbesserung der Präsentation der Aufgaben und Leistungen sowie zur besseren Darstellung der Strukturen (inkl. Personalverwendungsverzeichnis) und Arbeitsweisen der EU zu bewirken?

      a) Wenn keine Maßnahmen, warum nicht?

Ø  Wie erklären Sie sich, trotz ministerieller und interministerieller Abstimmung, dass 14 % der Weisungen weniger als 2 Stunden vor der Sitzung der ständigen Vertreter einlangen?

      a) Welche diesbezüglichen Maßnahmen haben Sie für die Hinkunft getroffen?

      b) Wenn keine Maßnahmen, warum nicht?

Ø  Wie erklären Sie sich, trotz ministerieller und interministerieller Abstimmung, dass 15 % der Weisungen erst während der Sitzung der ständigen Vertreter einlangen?

      a) Welche diesbezüglichen Maßnahmen haben Sie für die Hinkunft getroffen?

      b) Wenn keine Maßnahmen, warum nicht?

 

 

Ich darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6612/J-NR/2010 des Herrn Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten verweisen.

 

 

Zu Frage 14:

Ø  Welche Förderungen für „Integrationspolitische Tätigkeiten“ erhielten die Landwirtschaftskammer, die Bundesarbeitskammer, sowie der Gewerkschaftsbund, tabellarisch pro Jahr und Zweck dargestellt, in den Jahren 2005 – 2008 seitens Ihres Ressorts?

     a) Welche Förderungen erhielten die o.a. seit 2009 seitens Ihres Ressorts?

 

 

Seitens meines Ressorts erfolgten keine derartigen Förderungen.

 

 

Zu Frage 15:

Ø  Welche Maßnahmen haben oder werden Sie, durch ministerielle oder interministerielle Abstimmung oder Ähnlichem treffen um die durchschnittliche Delegationsgröße bei EU-Ministerräten oder Ratsarbeitsgruppen zu reduzieren?

      a) Wenn keine Maßnahmen, warum nicht?


Die Größe der von meinem Ressort entsandten Delegation wird immer nach Notwendigkeit und Komplexität der auf der Tagesordnung der jeweiligen Sitzung der Ratsarbeitsgruppen bzw. des EU-Ministerrates behandelten Themen bestimmt wird. Generell wird auch hinsichtlich der EU-Ministerräte auf eine sparsame und verwaltungsökonomische Delegationsgröße abgestellt.

 

 

Zu Frage 16:

Ø  Sind Sie der Auffassung, dass das Europa-Abkommen 1994 v. 22.041994 von SPÖ und ÖVP mit den Sozialpartnerorganisationen und deren dauerhafte Einbindung in die Ständige Vertretung, nach erfolgter Europäischer Integration Österreichs in die EU, noch zeitgemäß und unabdinglich ist?

      a) Wenn ja, begründen Sie dies?

      b) Wenn nein, warum  nicht?

      c) Welche direkten und indirekten Kosten entstehen Ihrem Ressort jährlich     

          aufgrund dieser Einbindung?

 

 

Ich darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6612/J-NR/2010 des Herrn Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten verweisen.