6542/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.12.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben am
15. Oktober 2010 unter der Zl. 6612/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Ständige Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 10:
Das jährliche Nutzungsentgelt sowie die
Betriebskosten für das Bürogebäude Avenue de
Cortenbergh 30 werden anteilsmäßig auf die einzelnen Ressorts und
Interessensvertretungen
aufgeteilt, wobei dabei der jeweilige
Nutzungsumfang am Gesamtobjekt (benutzte Bürofläche und
anteilsmäßige
Gemeinschaftsfläche) berücksichtigt wird. Die
Veranstaltungsräume zählen zu den
Gemeinschaftsflächen
des Hauses, werden daher nicht getrennt
ausgewiesen und stehen allen
Nutzern zur Verfügung.
Der
Beitrag der Interessensvertretungen zu den jährlichen.
Gesamtkosten für Büroflächen (inklusive
Gemeinschaftsflächen)
beträgt 29,6 %, zu den Archiven 22,2 %.
Zu den Fragen 2 und 3:
In den Jahren
2006 bis 2008 sind im Durchschnitt jährlich rund 470 Dienstreisen von etwa
70 Personen mit einer Dauer von 1,9 Tagen und Kosten von rund 470.000 Euro
angefallen.
Zu den Fragen 3a und 14:
Zweck der Sitzungen
auf EU-Ebene ist es, die Wahrung der Interessen der Mitgliedstaaten
sicherzustellen. Dies geschieht im
Normalfall im Wege der Teilnahme der der Ständigen
Vertretung
zugeteilten
Fachattachés sowie des Ständigen Vertreters und seines Stellvertreters.
Bestimmte
Arbeitsgruppen tagen allerdings im „Hauptstadtformat“, dafür
ist dementsprechend eine
Kostenrefundierung vorgesehen.
Zu Frage 4:
Das
Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) hat alle
diesbezüglichen Reisen vollständig gemeldet.
Zu Frage 5:
Das BMeiA
ist laufend um die Optimierung des Personaleinsatzes bemüht. Der
Rechnungshof hält
in seinem Bericht fest, dass der Personalstand des BMeiA an der Ständigen
Vertretung bei der EU
im Vergleich zu 1995 reduziert wurde.
Zu den Fragen 6 und 6a:
Seitens der ÖV Brüssel werden
Halbjahresberichte am Anfang einer neuen Rats-Präsidentschaft
erstellt, die einen klaren Überblick über die Tätigkeiten und
Leistungen der Ständigen Vertretung
geben. Auch der jährliche „Außenpolitische Bericht“ des
BMeiA umfasst eine spezifische
Komponente betreffend Tätigkeiten und
Leistungen der österreichischen EU-Politik (und somit der
Ständigen Vertretung).
Zu Frage 6b:
Das
ELISA-System und auch das ELAK-System arbeiten fast ausschließlich
mit MS Office und
Acrobat-Dokumenten, sodass beim Dokumentenaustausch eine volle
Kompatibilität gegeben ist.
Zu den Fragen 7 und 8:
Beim Zuschuss für Öffentlichkeitsarbeit
und Kontaktpflege (ZÖK) handelt es sich um
zweckgebundene und abrechnungspflichtige Vorschüsse für die
Repräsentationsaufgaben der
Bediensteten des BMeiA. Sie stellen keinen Gehaltsbestandteil dar, weshalb Ihre
budgetäre
Bedeckung aus Mitteln des Sachaufwandes und
nicht im Rahmen des Personalaufwandes erfolgt.
Der ZÖK wird nach einheitlichen internen Bestimmungen an bestimmte
Bedienstete des BMeiA
während deren Auslandsverwendung ausbezahlt. Seine Höhe
richtet sich nach der jeweiligen
Funktion des Bediensteten bzw. den sich daraus ergebenden
Repräsentationsverpflichtungen.
Die widmungsgemäße Verwendung des
ZÖK ist von den Bediensteten unter Vorlage aller dafür
erforderlichen Unterlagen nachzuweisen.
Nicht verbrauchte bzw. im Rahmen der Abrechnung nicht
anerkannte Zuschüsse sind von den Bediensteten zu refundieren.
Zu Frage 9:
Die rechtlichen
Bestimmungen betreffend Zuerkennung von Wohnkostenzuschüssen,
Funktionszuschlägen und
Überstundenvergütungen werden selbstverständlich vom BMeiA genau
eingehalten. In den zwei vom Rechnungshof angeführten Fällen handelt
es sich in einem Fall um
einen Aufwandersatz, im anderen Fall um eine irrtümlich ausbezahlte
Überstundenvergütung, die
bereits zurückgefordert und refundiert wurde.
Zu Frage 11:
Das Thema „Europa“ bildet einen
zentralen Punkt auf den BMeiA-Webseiten: Zahlreiche
Unterseiten dokumentieren sowohl die Entstehung der Europäischen Union als
auch die
Arbeitsweise und Rolle Österreichs in
der EU. So wird etwa nach jedem Treffen der Außenminister
mittels Videobotschaft über die Ergebnisse und deren Relevanz
für Österreicherinnen und
Österreicher berichtet.
Ich habe die
Presseabteilung des BMeiA beauftragt, die Internetpräsentation zu
überprüfen und zu
optimieren, auch hinsichtlich der Darstellung der Funktionsweise der EU sowie
der Aufgaben und
Leistungen der Österreichischen Ständigen Vertretung.
Zu den Fragen 12 und 13:
Die überwiegende
Mehrzahl von Weisungen ergeht am Vortag der Sitzungen des Ausschusses der
Ständigen
Vertreter (AStV).
Die Beratungen des
AStV erfolgen weitgehend auf Basis von Dokumenten, die von Ratsvorsitz,
Ratssekretariat und/oder Europäischer Kommission erstellt werden. Diese Dokumente werden
häufig knapp vor Sitzungen, manchmal erst am Vorabend, verteilt. Dieser -
von Österreich nicht
beeinflussbare - Umstand und der dem Ressortprinzip entsprechende
innerösterreichische
Abstimmungsprozess bedingen, dass eine
Weisungserteilung zu einzelnen Tagesordnungspunkten
manchmal erst kurz vor Beginn der AStV-Sitzungen erfolgen kann.
Zu Frage 15:
Die Nutzung des Gebäudes wurde aus Gründen
des belgischen Steuerrechts durch einen
Fruchtgenussvertrag geregelt, mit im
Vorhinein fixierten Jahresraten. Dadurch konnten steuerliche
Vorteile sichergestellt werden, die jene Vorteile übersteigen, die bei
einer Indexbindung zu erzielen
gewesen wären.
Die Empfehlungen des
Rechnungshofs wurden eingehend geprüft und sind Bestandteil der derzeit
laufenden Verhandlungen mit dem
Hauseigentümer über einen Neuvertrag. Das BMeiA ist bestrebt,
ein optimales Ergebnis bei der Festlegung des Nutzungsentgelts hinsichtlich
Wirtschaftlichkeit und
Ressourceneinsatz zu erreichen und hat bereits entsprechende Initiativen
gesetzt.
Zu Frage 16:
Im
Hinblick auf die österreichische EU-Präsidentschaft musste die
Residenz des österreichischen
Botschafters umgebaut werden, wodurch eine Ersatzunterbringung erforderlich
wurde. In Fällen
längeren Ersatzwohnbedarfs wird das BMeiA die kostengünstigste
Variante einer angemessenen
und zweckmäßigen Unterbringung sicherstellen.
Zu Frage 17:
Amtsobjekte
werden vor Anmietung oder Kauf aufgrund eines Raum- und Funktionsprogramms
sowie einer Vorort-Prüfung und im Rahmen der Inneren Revision einer
kritischen Überprüfung
hinsichtlich Wirtschaftlichkeit,
Funktionalität sowie Zweckmäßigkeit unterzogen.
Zu Frage 18:
Die Betriebsausgaben der ÖV Brüssel sowie die
diesbezüglichen Verträge werden laufend vom
BMeiA durch Nachverhandlungen,
Alternativangebote, Neuausschreibungen bzw. Kündigungen
auf Angemessenheit, Notwendigkeit und Leistungsumfang geprüft.
Im Falle des
Reinigungsvertrags wurde 2010 durch erfolgreiches Nachverhandeln und Kürzung
des
Leistungsumfangs eine Preisreduktion erwirkt.
Aufgrund eines
Einbruchsdiebstahls im Jahre 2003 wurden die Sicherheitsmaßnahmen u.a. durch
eine permanente 24-stündige Bewachung
des Gebäudes erweitert. Die hohen Kosten für Sicherheit
resultieren daher aus dieser auch außerhalb der regulären
Dienstzeiten (d.h. während der
Nachtstunden und an Wochenenden) erforderlichen Bewachung. Alternativangebote
wiesen kein
Einsparpotential auf.
Zu Frage 19:
Das BMeiA hat
keine Förderungen an die genannten Institutionen gewährt.
Zu Frage 20:
Ich
habe veranlasst, dass die betroffenen Bundesministerien auf die Empfehlung des
Rechnungshofs
hingewiesen
werden.
Zu Frage 21:
Das am 22.
April 1994 vom Bundesparteivorsitzenden der SPÖ und vom
Bundesparteiobmann der
ÖVP abgeschlossene „Europa-Abkommen“ stellt keinen Gegenstand
der Vollziehung dar.
Zu Frage 22:
Das
BMeiA ist laufend um Verbesserungen bemüht, die Empfehlungen des
Rechnungshofs werden
auch auf ihre
Umsetzbarkeit an anderen Vertretungsbehörden geprüft.