6542/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.12.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben am

15. Oktober 2010 unter der Zl. 6612/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Ständige Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 10:

Das jährliche Nutzungsentgelt sowie die Betriebskosten für das Bürogebäude Avenue de
Cortenbergh 30 werden anteilsmäßig auf die einzelnen Ressorts und Interessensvertretungen
aufgeteilt, wobei dabei der jeweilige Nutzungsumfang am Gesamtobjekt (benutzte Bürofläche und
anteilsmäßige Gemeinschaftsfläche) berücksichtigt
wird. Die Veranstaltungsräume zählen zu den
Gemeinschaftsflächen des Hauses, werden daher nicht getrennt ausgewiesen und stehen allen
Nutzern zur Verfügung.

Der Beitrag der Interessensvertretungen zu den jährlichen. Gesamtkosten für Büroflächen (inklusive
Gemeinschaftsflächen) beträgt 29,6 %, zu den Archiven 22,2 %.

Zu den Fragen 2 und 3:

In den Jahren 2006 bis 2008 sind im Durchschnitt jährlich rund 470 Dienstreisen von etwa
70 Personen mit einer Dauer von 1,9 Tagen und Kosten von rund 470.000 Euro angefallen.


Zu den Fragen 3a und 14:

Zweck der Sitzungen auf EU-Ebene ist es, die Wahrung der Interessen der Mitgliedstaaten
sicherzustellen. Dies geschieht im Normalfall im Wege der Teilnahme der der St
ändigen Vertretung
zugeteilten Fachattachés sowie des Ständigen Vertreters und seines Stellvertreters. Bestimmte
Arbeitsgruppen tagen allerdings im „Hauptstadtformat“, dafür ist dementsprechend eine
Kostenrefundierung vorgesehen.

Zu Frage 4:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) hat alle
diesbezüglichen Reisen vollständig gemeldet.

Zu Frage 5:

Das BMeiA ist laufend um die Optimierung des Personaleinsatzes bemüht. Der Rechnungshof hält
in seinem Bericht fest, dass der Personalstand des BMeiA an der Ständigen Vertretung bei der EU
im Vergleich zu 1995 reduziert wurde.

Zu den Fragen 6 und 6a:

Seitens der ÖV Brüssel werden Halbjahresberichte am Anfang einer neuen Rats-Präsidentschaft
erstellt, die einen klaren Überblick über die Tätigkeiten und Leistungen der Ständigen Vertretung
geben. Auch der jährliche „Außenpolitische Bericht“ des BMeiA umfasst eine spezifische
Komponente betreffend Tätigkeiten und Leistungen der österreichischen EU-Politik (und somit der
Ständigen Vertretung).

Zu Frage 6b:

Das ELISA-System und auch das ELAK-System arbeiten fast ausschließlich mit MS Office und
Acrobat-Dokumenten, sodass beim Dokumentenaustausch eine volle Kompatibilität gegeben ist.


Zu den Fragen 7 und 8:

Beim Zuschuss für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege (ZÖK) handelt es sich um
zweckgebundene und abrechnungspflichtige Vorschüsse für die Repräsentationsaufgaben der
Bediensteten des BMeiA. Sie stellen keinen Gehaltsbestandteil dar, weshalb Ihre budgetäre
Bedeckung aus Mitteln des Sachaufwandes und nicht im Rahmen des Personalaufwandes erfolgt.
Der ZÖK wird nach einheitlichen internen Bestimmungen an bestimmte Bedienstete des BMeiA
während deren Auslandsverwendung ausbezahlt. Seine Höhe richtet sich nach der jeweiligen
Funktion des Bediensteten bzw. den sich daraus ergebenden Repräsentationsverpflichtungen.

Die widmungsgemäße Verwendung des ZÖK ist von den Bediensteten unter Vorlage aller dafür
erforderlichen Unterlagen nachzuweisen. Nicht verbrauchte bzw. im Rahmen der Abrechnung nicht
anerkannte Zuschüsse sind von den Bediensteten zu refundieren.

Zu Frage 9:

Die rechtlichen Bestimmungen betreffend Zuerkennung von Wohnkostenzuschüssen,
Funktionszuschlägen und Überstundenvergütungen werden selbstverständlich vom BMeiA genau
eingehalten. In den zwei vom Rechnungshof angeführten Fällen handelt es sich in einem Fall um
einen Aufwandersatz, im anderen Fall um eine irrtümlich ausbezahlte Überstundenvergütung, die
bereits zurückgefordert und refundiert wurde.

Zu Frage 11:

Das Thema „Europa“ bildet einen zentralen Punkt auf den BMeiA-Webseiten: Zahlreiche
Unterseiten dokumentieren sowohl die Entstehung der Europäischen Union als auch die
Arbeitsweise und Rolle Österreichs in der EU. So wird etwa nach jedem Treffen der Außenminister
mittels Videobotschaft über die Ergebnisse und deren Relevanz für Österreicherinnen und
Österreicher berichtet.

 

Ich habe die Presseabteilung des BMeiA beauftragt, die Internetpräsentation zu überprüfen und zu
optimieren, auch hinsichtlich der Darstellung der Funktionsweise der EU sowie der Aufgaben und
Leistungen der Österreichischen Ständigen Vertretung.


Zu den Fragen 12 und 13:

Die überwiegende Mehrzahl von Weisungen ergeht am Vortag der Sitzungen des Ausschusses der
Ständigen Vertreter (AStV).

Die Beratungen des AStV erfolgen weitgehend auf Basis von Dokumenten, die von Ratsvorsitz,
Ratssekretariat und/oder Europ
äischer Kommission erstellt werden. Diese Dokumente werden
häufig knapp vor Sitzungen, manchmal erst am Vorabend, verteilt. Dieser - von Österreich nicht
beeinflussbare - Umstand und der dem Ressortprinzip entsprechende innerösterreichische
Abstimmungsprozess bedingen, dass eine Weisungserteilung zu einzelnen Tagesordnungspunkten
manchmal erst kurz vor Beginn der AStV-Sitzungen erfolgen kann.

Zu Frage 15:

Die Nutzung des Gebäudes wurde aus Gründen des belgischen Steuerrechts durch einen
Fruchtgenussvertrag geregelt, mit im Vorhinein fixierten Jahresraten. Dadurch konnten steuerliche
Vorteile sichergestellt werden, die jene Vorteile übersteigen, die bei einer Indexbindung zu erzielen
gewesen wären.

Die Empfehlungen des Rechnungshofs wurden eingehend geprüft und sind Bestandteil der derzeit
laufenden Verhandlungen mit dem Hauseigentümer über einen Neuvertrag. Das BMeiA ist bestrebt,
ein optimales Ergebnis bei der Festlegung des Nutzungsentgelts hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und
Ressourceneinsatz zu erreichen und hat bereits entsprechende Initiativen gesetzt.

Zu Frage 16:

Im Hinblick auf die österreichische EU-Präsidentschaft musste die Residenz des österreichischen
Botschafters umgebaut werden, wodurch eine Ersatzunterbringung erforderlich wurde. In Fällen
längeren Ersatzwohnbedarfs wird das BMeiA die kostengünstigste Variante einer angemessenen
und zweckmäßigen Unterbringung sicherstellen.

Zu Frage 17:

Amtsobjekte werden vor Anmietung oder Kauf aufgrund eines Raum- und Funktionsprogramms
sowie einer Vorort-Pr
üfung und im Rahmen der Inneren Revision einer kritischen Überprüfung
hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Funktionalität sowie Zweckmäßigkeit unterzogen.

Zu Frage 18:

Die Betriebsausgaben der ÖV Brüssel sowie die diesbezüglichen Verträge werden laufend vom
BMeiA durch Nachverhandlungen, Alternativangebote, Neuausschreibungen bzw. Kündigungen
auf Angemessenheit, Notwendigkeit und Leistungsumfang geprüft.

Im Falle des Reinigungsvertrags wurde 2010 durch erfolgreiches Nachverhandeln und Kürzung des
Leistungsumfangs eine Preisreduktion erwirkt.

Aufgrund eines Einbruchsdiebstahls im Jahre 2003 wurden die Sicherheitsmaßnahmen u.a. durch
eine permanente 24-stündige Bewachung des Gebäudes erweitert. Die hohen Kosten für Sicherheit
resultieren daher aus dieser auch außerhalb der regulären Dienstzeiten (d.h. während der
Nachtstunden und an Wochenenden) erforderlichen Bewachung. Alternativangebote wiesen kein
Einsparpotential auf.

Zu Frage 19:

Das BMeiA hat keine Förderungen an die genannten Institutionen gewährt.
Zu Frage 20:

Ich habe veranlasst, dass die betroffenen Bundesministerien auf die Empfehlung des Rechnungshofs
hingewiesen werden.

Zu Frage 21:

Das am 22. April 1994 vom Bundesparteivorsitzenden der SPÖ und vom Bundesparteiobmann der
ÖVP abgeschlossene „Europa-Abkommen“ stellt keinen Gegenstand der Vollziehung dar.

Zu Frage 22:

Das BMeiA ist laufend um Verbesserungen bemüht, die Empfehlungen des Rechnungshofs werden
auch auf ihre Umsetzbarkeit an anderen Vertretungsbehörden geprüft.