6543/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.12.2010
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben am
15. Oktober 2010 unter der Zl. 6615/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Hackerattacke“ auf das Außenministerium gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Computerkriminalität ist weltweit im Steigen begriffen und stellt auch für das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) eine Herausforderung dar.
Zu Frage 2:
Das im BMeiA eingerichtete Informationssicherheitsmanagement-Team hat eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der Netzwerksicherheit ausgearbeitet. Die empfohlenen organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen sind zum Teil bereits umgesetzt bzw. werden implementiert. Weiters wird ständig an der Entwicklung weiterer Schutzvorkehrungen gearbeitet.
Zu Frage 3:
Es gibt keine nachweisbaren Hinweise, dass Daten abhanden gekommen sein könnten.
Zu den Fragen 4 und 5:
Auf europäischer Ebene gibt es zur Bekämpfung der Computerkriminalität eine sehr gute Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA).
Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Austausch von Informationen und Warnungen zwischen den sogenannten Government Computer Emergency Response Teams (GovCERTs) statt, wobei auch eine enge Zusammenarbeit zwischen dem österreichischen GovCERT und dem Schweizer Informatikstrategieorgan Bund besteht.
Im Rahmen der Europäischen Union wird derzeit am Aufbau einer European Government CERTs Group gearbeitet. Österreich unterstützt diese Bemühungen nachdrücklich.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Die Daten werden grundsätzlich im Bundes-ELAK, also im Bundesrechenzentrum, gespeichert. Zu Frage 9:
Gemäß Geschäftseinteilung ist die Abteilung I.9/Sicherheitsangelegenheiten für allgemeine Fragen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Sicherheit zuständig. Die Umsetzung technischer Maßnahmen zur IKT-Sicherheit fällt in den Verantwortungsbereich der Abteilung VI.7/Informationstechnologie.