6544/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.12.2010
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner,
Kolleginnen und Kollegen haben am
15.
Oktober 2010 unter der Zl. 6619/J-NR/2010 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „bauliche Instandhaltungsaktivitäten von
UNO-Gebäuden“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Die
Gesamtkosten der Asbestsanierung des Vienna International Center (VIC) belaufen
sich auf
etwa € 103 Mio. und werden von der Republik Österreich, dem
Eigentümer der Gebäude,
getragen; davon entfallen ein Drittel der Kosten auf die Stadt
Wien. Die Finanzierung wird
durch das
IAKW (Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien) -Finanzierungsgesetz
vorgegeben,
dessen fünfte Novelle 2004, vom Nationalrat beschlossen wurde.
Der
Auftraggeber für die Asbestsanierung ist die Republik
Österreich, vertreten durch das
Bundesministerium für Finanzen (BMF), das sich zur
Durchführung der Arbeiten der IAKW AG
bedient. Sowohl die
Asbestsanierung als auch weitere Sanierungsmaßnahmen werden in engem
Einvernehmen zwischen dem Eigentümer
und dem Gebäudenutzer durchgeführt.
Die
Sanierung umfasst auch Maßnahmen zur Anpassung des
Gebäudestandards an den aktuellen
Stand der
Sicherheitstechnik sowie zur Verbesserung der nunmehr bereits 30 Jahre alten
Elektroinstallationen und sonstigen
Gebäudeeinrichtungen.
Zu Frage 4:
Aufgrund des
Umstandes, dass das VIC - anders als das Gebäude der
Vereinten Nationen (VN)
in New York - im
Eigentum der Republik Österreich steht und den im VIC ansässigen
Organisationen nur zur Nutzung überlassen wird, kommt ein Umlageverfahren
in Form einer
Aufteilung der Kosten auf alle Mitgliedstaaten nicht in Betracht.
Abseits
der Asbestrenovierung findet bei wiederkehrenden Reparaturen im VIC aber bereits
eine
Kostenaufteilung
statt: Die Reparaturmaßnahmen
werden über einen Fonds finanziert, der
sowohl von den internationalen Organisationen im VIC als auch von
Österreich zu gleichen
Teilen getragen wird. Die Zuständigkeit für diesen Fonds liegt beim
BMF, vertreten durch den
Vorstand der IAKW AG.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die Gesamtkosten für die Sanierung des
VN-Gebäudes in New York wurden von der
VN-Generalversammlung mit USD 1.876,7 Mio. festgesetzt (Res.A/61/251). Die
Anteile der
VN-Mitgliedstaaten an der Finanzierung der
Sanierung entsprechen ihrem Beitragsschlüssel am
regulären VN-Budget. Österreich zahlt seinen Anteil von 0,887%
in Form von fünf Raten.
Zu Frage 7:
Die
Gesamtsanierung des aus den 50er Jahren stammenden New Yorker VN-Hauptquartiers
wurde notwendig, da
eine Gefährdung
der Sicherheit und Gesundheit von Bediensteten,
Delegationen, Besuchern und Touristen nicht mehr ausgeschlossen werden konnte.
Zu den Frage 8 bis 11:
Das
Außenministerium
hat für die „Ständige Vertretung Österreichs bei den
Vereinten Nationen
(Wien), IAEO, UNIDO und CTBTO (Prepcom)“ im Andromeda-Tower
Büroräume angemietet.
Die Gesamtnutzfläche beträgt laut Mietvertrag 365 m2. Der
Hauptmietzins beträgt derzeit pro
Monat € 7.100,92 zuzüglich Umsatzsteuer und Betriebskosten. Die
Flächen, die im Andromeda-
Tower angemietet wurden, dienen der Ständigen Vertretung als
Büroräume.