6544/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.12.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben am
15. Oktober 2010 unter der Zl. 6619/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „bauliche Instandhaltungsaktivitäten von UNO-Gebäuden“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Die Gesamtkosten der Asbestsanierung des Vienna International Center (VIC) belaufen sich auf
etwa
€ 103 Mio. und werden von der Republik Österreich, dem Eigentümer der Gebäude,
getragen; davon entfallen ein Drittel der
Kosten auf die Stadt Wien. Die Finanzierung wird

durch das IAKW (Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien) -Finanzierungsgesetz
vorgegeben, dessen fünfte Novelle 2004, vom Nationalrat beschlossen wurde.

Der Auftraggeber für die Asbestsanierung ist die Republik Österreich, vertreten durch das
Bundesministerium für Finanzen (BMF), das sich
zur Durchführung der Arbeiten der IAKW AG
bedient. Sowohl die Asbestsanierung als auch weitere Sanierungsmaßnahmen werden in engem
Einvernehmen zwischen dem Eigentümer und dem Gebäudenutzer durchgeführt.

Die Sanierung umfasst auch Maßnahmen zur Anpassung des Gebäudestandards an den aktuellen
Stand der Sicherheitstechnik sowie zur Verbesserung der nunmehr bereits 30 Jahre alten
Elektroinstallationen und sonstigen Gebäudeeinrichtungen.


Zu Frage 4:

Aufgrund des Umstandes, dass das VIC - anders als das Gebäude der Vereinten Nationen (VN)
in New York - im Eigentum der Republik Österreich steht und den im VIC ansässigen
Organisationen nur zur Nutzung überlassen wird, kommt ein Umlageverfahren in Form einer
Aufteilung der Kosten auf alle Mitgliedstaaten nicht in Betracht.

Abseits der Asbestrenovierung findet bei wiederkehrenden Reparaturen im VIC aber bereits eine
Kostenaufteilung statt: Die Reparaturmaßnahmen werden über einen Fonds finanziert, der
sowohl von den internationalen Organisationen im VIC als auch von Österreich zu gleichen
Teilen getragen wird. Die Zuständigkeit für diesen Fonds liegt beim BMF, vertreten durch den
Vorstand der IAKW AG.

Zu den Fragen 5 und 6:

Die Gesamtkosten für die Sanierung des VN-Gebäudes in New York wurden von der
VN-Generalversammlung mit USD 1.876,7 Mio. festgesetzt (Res.A/61/251). Die Anteile der
VN-Mitgliedstaaten an der Finanzierung der Sanierung entsprechen ihrem Beitragsschlüssel am
regulären VN-Budget. Österreich zahlt seinen Anteil von 0,887% in Form von fünf Raten.

Zu Frage 7:

Die Gesamtsanierung des aus den 50er Jahren stammenden New Yorker VN-Hauptquartiers
wurde notwendig, da eine Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit von Bediensteten,
Delegationen, Besuchern und Touristen nicht mehr ausgeschlossen werden konnte.

Zu den Frage 8 bis 11:

Das Außenministerium hat für die „Ständige Vertretung Österreichs bei den Vereinten Nationen
(Wien), IAEO, UNIDO und CTBTO (Prepcom)“ im Andromeda-Tower Büroräume angemietet.
Die Gesamtnutzfläche beträgt laut Mietvertrag 365 m2. Der Hauptmietzins beträgt derzeit pro
Monat € 7.100,92 zuzüglich Umsatzsteuer und Betriebskosten. Die Flächen, die im Andromeda-
Tower angemietet wurden, dienen der Ständigen Vertretung als Büroräume.