6545/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.12.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am        Dezember 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0240-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6610/J vom 15. Oktober 2010 der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 2. und 13.:

Für Reisen nach und von Brüssel zu den erforderlichen Sitzungen bei entsprechenden Organen der Europäischen Union sind in den Jahren 2005 bis 2008 folgende Auslandsreise-kosten entstanden:

 

 

 

 


 

2005

2006 bis 2008

Reisekosten

EUR   92.923,50

EUR    431.018,30

Flugkosten

EUR 287.146,40

EUR    991.027,87

Summe

EUR 380.069,90

EUR 1.422.046,17

 

Im Zeitraum 2006 bis 2008 sind insgesamt 1.565 Reisen von Bediensteten des Bundes-ministeriums für Finanzen nach und von Brüssel zu den erforderlichen Sitzungen bei entsprechenden Organen bzw. Arbeitsgruppen etc. der Europäischen Union angefallen; die durchschnittliche Dauer der Dienstreisen betrug zwei Tage. (Für das Jahr 2005 kann keine entsprechende Auswertung vorgenommen werden, da die benötigten Daten nicht in der dafür erforderlichen elektronisch auswertbaren Form vorliegen.)

 

Sinn und Zweck der Sitzungen (und somit die Voraussetzung für eine allfällige Kostenrefundierung durch die Europäische Union) ist es, die notwendige Fachexpertise aus der nationalen Verwaltung zur Verfügung gestellt zu bekommen und so die Wahrung der Interessen der Mitgliedstaaten sicherzustellen. Die Teilnahme eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin der Ständigen Vertretung erfolgt nur subsidiär, wenn die Entsendung aus der nationalen Verwaltung nicht möglich ist. Daneben gibt es Sitzungen, die typischerweise von Vertretern der Ständigen Vertretung beschickt werden, wie etwa im Bereich des BMF die regelmäßig stattfindenden Sitzungen der Finanzreferenten, Finanzattachés, Steuerattachés, Haushaltsattachés und Zollattachés.

 

Zu 3.:

Es liegt kein Verzicht auf Ausgabenersatz vor. Zur näheren Erläuterung wird auf die Beantwortung der Frage 3. der parlamentarischen Anfrage Nr. 6614/J vom 15. Oktober 2010 durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen.

 

Zu 4.:

Das Bundesministerium für Finanzen hat in Bezug auf seine Personalausstattung immer den Prinzipien der Sparsamkeit und Effizienz aber auch der Zweckmäßigkeit Rechnung getragen. Aufgrund der verstärkten Interdependenz der Finanzmärkte und der daraus resultierenden zunehmenden Regulierungsdichte auf EU-Ebene war jedoch die Errichtung einer zusätzlichen Attachéstelle für Finanzmarktfragen im Jahr 2004 unumgänglich, um eine aktive und wirkungsvolle Vertretung der österreichischen Interessen auch in diesem Bereich sicherzustellen.


 

Zu 5.:

Diesbezüglich darf auf die Beantwortung der Frage 6. der parlamentarischen Anfrage Nr. 6612/J vom 15. Oktober 2010 durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten verwiesen werden.

 

Zu 6.:

Der Gegenstand dieser Frage fällt nicht in den Ressortbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 7. und 8.:

Bei den missverständlich als „Gehaltszuschläge“ bezeichneten Zahlungen handelt es sich konkret um die vorschussweise Zuweisung von Repräsentationsausgaben der Republik Österreich an jene Bediensteten, die auf Grund ihrer besonderen Stellung zur aktiven Wahrung der Interessen und Förderung des Ansehens der Republik Österreich im Ausland sowie gegenüber zwischenstaatlichen Einrichtungen, internationalen Organisationen und anderen Völkerrechtssubjekten berufen sind. Zweck dieser Vorauszahlungen ist es, diese Bediensteten vorweg mit jenen Mitteln auszustatten, die sie zur Erfüllung dieser Aufgaben regelmäßig für den Dienstgeber auszulegen haben. Es handelt sich dabei um von der Person völlig unabhängige Repräsentationsausgaben des Bundes, nicht aber um individuelle besoldungsrechtliche Ansprüche dieser Personen. Die unterschiedliche Form und Höhe dieser Vorauszahlungen ist direkt von der jeweiligen Funktion der Bediensteten und dem damit verbundenen Repräsentationsauftrag abhängig.

 

Von einer fälschlichen Auszahlung kann hier nicht gesprochen werden: Die im Voraus beausgabten Beträge sind gegen Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung regelmäßig abzurechnen, die nicht verbrauchten Mittel sind zurück zu erstatten. Die Praxis, die angesprochenen Vorschüsse monatlich mit den Bezügen auszuzahlen, erfolgt aus verwaltungsökonomischen Gründen.

 

Zu 9.:

Die erwähnten Zuerkennungen erfolgten im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, es gab diesbezüglich keine Beanstandungen des Rechnungshofes.

 


 

 

Zu 10.:

Zusätzlich zu den laufenden Aktualisierungen der EU-relevanten Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen wurde 2009 ein Videoportal „Europa kommunizieren“   eingerichtet,   auf   dem   ich   nach   jedem   Treffen  des   Rates   der EU-Finanzminister über die wichtigsten Ergebnisse aus österreichischer Sicht berichte. Im Übrigen wird diesbezüglich auf die Beantwortung der Frage 11. der parlamentarischen Anfrage Nr. 6612/J vom 15. Oktober 2010 durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten verwiesen.

 

Zu 11. und 12.:

Diesbezüglich darf auf die Beantwortung der Fragen 12. und 13. der parlamentarischen Anfrage Nr. 6612/J vom 15. Oktober 2010 durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten verwiesen werden.

 

Zu 14. und 16.:

Betreffend Einbindung der Sozialpartnerorganisationen darf auf die Beantwortung der Frage 21. der parlamentarischen Anfrage Nr. 6612/J vom 15. Oktober 2010 durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten verwiesen werden.

 

Das Bundesministerium für Finanzen hat im Zeitraum 2005 bis 2009 keine Förderungen an die Landwirtschaftskammer, die Bundesarbeitskammer oder den Österreichischen Gewerk-schaftsbund ausbezahlt.

 

Zu 15.:

Die Größe einer Delegation hängt von der Tagesordnung der jeweiligen Sitzung ab und wird somit entsprechend der fachlichen Notwendigkeit bestimmt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.