6546/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.12.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

BM

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                     BMWF-10.000/0298-III/4a/2010

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                          Wien, 14. Dezember 2010

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6606/J-NR/2010 betreffend Ständige Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel, die die Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen am 15. Oktober 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1, 2 und 13:

Da das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung erst durch die Novelle des Bundesministeriengesetzes, BGBl. I Nr. 6/2007, mit Wirkung vom 1. März 2007 wieder errichtet wurde, sind Angaben ab diesem Zeitpunkt möglich.

 

Im Jahr 2007 betrugen die Kosten für Dienstreisen zu den erforderlichen Sitzungen bei den entsprechenden Organen der Europäischen Union € 43.502,44; im Jahr 2008 beliefen sich diese Kosten auf € 79.581,55.

 

Im Jahr 2007 haben 91 Bedienstete des Ressorts 108 Sitzungstage bei Organen der EU absolviert, im Jahr 2008 waren es 117 Bedienstete an 148 Sitzungstagen.

 


Sinn und Zweck der Sitzungen und der allfälligen Kostenrefundierung durch die EU ist, die notwendige Fachexpertise aus der nationalen Verwaltung zur Verfügung gestellt zu   bekommen und die Wahrung der Interessen der Mitgliedstaaten sicherzustellen. Die   Teilnahme eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin der Ständigen Vertretung erfolgt nur subsidiär, wenn die Entsendung aus der nationalen Verwaltung nicht möglich ist. Daneben gibt es Sitzungen, die typischerweise von VertreterInnen der Ständigen Vertretung beschickt werden.

 

Zu Frage 3:

Es gibt keinen Verzicht auf Ausgabenersatz. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung   der Anfrage Nr. 6614/J-NR/2010 durch den Herrn Bundeskanzler.

 

Zu Frage 4:

Die im Bericht des Rechnungshofes angeführte Steigerung von im Vergleich mit anderen Ressorts bescheidenen 2,0 VBÄ im Jahr 1995 (damaliges Bundesministerium für Wissen-schaft, Forschung und Kunst) auf 3,0 VBÄ im Jahr 2008 hat sich durch zwischenzeitlich  erfolgte Kompetenzverschiebungen, Aufgabenänderungen sowie die EU-Präsidentschaft Österreichs ergeben und berücksichtigt sehr wohl die Aspekte einer Personaleinsatz-optimierung. Eine Vergleichbarkeit der Situation des Jahres 1995 mit jener des Jahres 2008 ist aufgrund geänderter Gegebenheiten daher problematisch.

 

Zu Frage 5:

Siehe Beantwortung der Anfrage Nr. 6612/J-NR/2010 durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.

 

Zu Frage 6:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.

 

Zu Fragen 7 bis 9:

Bei den missverständlich als „Gehaltszuschläge“ bezeichneten Zahlungen handelt es sich konkret um die vorschussweise Zuweisung von Repräsentationsausgaben der Republik Österreich an jene einzelnen Bediensteten, die auf Grund ihrer besonderen Stellung zur  aktiven Wahrung der Interessen und Förderung des Ansehens der Republik Österreich im Ausland sowie gegenüber zwischenstaatlichen Einrichtungen, internationalen Organisationen und anderen Völkerrechtssubjekten berufen sind. Zweck dieser Vorauszahlungen ist es, diese Bediensteten vorweg mit jenen Mitteln auszustatten, die sie zur Erfüllung dieser Aufgaben regelmäßig für den Dienstgeber auszulegen haben. Es handelt sich dabei um von der Person völlig unabhängige Repräsentationsausgaben des Bundes, nicht aber um individuelle besoldungsrechtliche Ansprüche dieser Personen. Die unterschiedliche Form und Höhe dieser Vorauszahlungen ist direkt von der jeweiligen Funktion der Bediensteten und dem damit verbundenen Repräsentationsauftrag abhängig.

 

Von einer fälschlichen Auszahlung kann hier nicht gesprochen werden: Die im Voraus verausgabten Beträge sind gegen Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung regelmäßig abzurechnen, die nicht verbrauchten Mittel sind zurückzuerstatten. Die Praxis, die unter     Frage 7 angesprochenen Vorschüsse monatlich mit den Bezügen auszuzahlen, erfolgt aus verwaltungsökonomischen Gründen.


Zu Fragen 10 bis 12:

Siehe Beantwortung der Anfrage Nr. 6612/J-NR/2010 durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.

 

Zu Frage 14:

Die genannten Einrichtungen erhielten seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung im abgefragten Zeitraum keine Förderungen für „Integrationspolitische Tätigkeiten“.

 

Zu Frage 15:

Die Größe einer Delegation wird nach Notwendigkeit der jeweiligen Sitzung bestimmt.

 

Zu Frage 16:

Die Punkte a. und b. betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts. Im Übrigen  siehe Beantwortung der Anfrage Nr. 6612/J-NR/2010 durch den Herrn Bundes-minister für europäische und internationale Angelegenheiten.

 

 

Die Bundesministerin:

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Beatrix Karl e.h.