6547/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2010
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.290/0130-I/4/2010

Wien, am         . November 2010

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde ha­ben am 18. Oktober 2010 unter der Nr. 6621/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø  In wie vielen Fällen ging die Neubesetzung einer Funktion in höherwertiger Ver­wendung in den Jahren 2008 und 2009 in ihrem Ressort an eine Frau und in wie vielen Fällen an einen Mann? 

Ø  In wie vielen Fällen war in den Jahren 2008 und 2009 in ihrem Ressort eine Frau im Besetzungsvorschlag für eine Funktion in höherwertiger Verwendung an erster Stelle und in wie vielen Fällen ein Mann?

Ø  Wie viele Besetzungsvorschläge für Funktionen in höherwertiger Verwendung in den Jahren 2008 und 2009 in ihrem Ressort, die eine Frau an erster Stelle hatten, wurden nachträglich noch einmal umgereiht?

Ø  Welche Frauenfördermaßnahmen wurden in ihrem Ressort im Bereich der Füh­rungsfunktionen gesetzt, die über die im Frauenförderplan angesprochenen Maß­nahmen hinausgehen?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6632/J durch den Herrn Bundeskanzler.

 

Zu Frage 5:

Ø  Weshalb wurde darauf verzichtet, in den statistischen Daten für den Gleichbe­handlungsbericht des Bundes eine Abbildung mit dem prozentuellen Anteil von Frauen und Männern aller angeführten Dienststellen in höherwertiger Verwendun­gen anzugeben?

 

Aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingungen wurde die „Verordnung über die in die Gleichbehandlungsberichte aufzunehmenden statistischen Daten“ novelliert (BGBl. II Nr. 31/2010).

 

Es werden in diesem „8. Bundes-Gleichbehandlungsbericht 2010“ erstmals die Frau­en- und Männeranteile in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen darge­stellt, woraus natürlich auch ein Rückschluss auf die Frauen- und Männeranteile in Führungspositionen gezogen werden kann. Weiters werden auch die Einkommens­unterschiede zwischen Frauen und Männern im Bundesdienst erstmals im Bericht abgebildet. Somit haben wir mit diesem Bericht neue Schwerpunkte in der Gesamt­schau der Bundesdaten gesetzt.

 

Bei der Aufzählung der höherwertigen Verwendungen/Leitungsfunktionen („ressort­spezifische Leitungsfunktionen“) wurde der Weg gewählt, diese Daten nur mehr in den einzelnen Ressortberichten darzustellen, dafür aber in die Tiefe zu gehen und auch die Spezifika der Ressorts abzubilden.

 

 


Frage 6:

Ø Nach welchen Kriterien wurde die Auswahl der Gehaltsstufen in Abbildung der Frauen-/Männeranteile in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen ge­troffen? Weshalb wird auf die Angabe der Gehaltsstufen 10-19 in den angeführten Laufbahnen verzichtet, obwohl es sich dabei doch um die höchsten besoldungs­rechtlichen Einstufungen handeln würde?

 

Bei der Ermittlung der Frauen- und Männeranteile in den höchsten besoldungsrechtli­chen Einstufungen sind alle Gehalts- bzw. Entlohnungsstufen mit umfasst.

 

Die höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen wurden in der Form ausgewählt, dass jene Funktions- bzw. Entlohnungsgruppen der Entlohnungsschemata für

AkademikerInnen, MaturantInnen bzw. des Fachdienstes der einzelnen Berufsgrup­pen herangezogen wurden, die jeweils die höchsten Einkommenswerte ausweisen. Diese gehen weitestgehend mit einer Leitungsfunktion einher.

 

 

Mit freundlichen Grüßen