6548/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

                                                                               

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.110/0199-I/4/2010                                      Wien, am 16. Dezember 2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde ha­ben am 18. Oktober 2010 unter der Nr. 6632/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø  In wie vielen Fällen ging die Neubesetzung einer Funktion in höherwertiger Ver­wendung in den Jahren 2008 und 2009 in ihrem Ressort an eine Frau und in wie vielen Fällen an einen Mann?

Ø  In wie vielen Fällen war in den Jahren 2008 und 2009 in ihrem Ressort eine Frau im Besetzungsvorschlag für eine Funktion in höherwertiger Verwendung an erster Stelle und in wie vielen Fällen ein Mann?

Ø  Wie viele Besetzungsvorschläge für Funktionen in höherwertiger Verwendung in den Jahren 2008 und 2009 in ihrem Ressort, die eine Frau an erster Stelle hatten, wurden nachträglich noch einmal umgereiht?

 

Im Jahr 2009 wurden vier Funktionen in höherwertigen Verwendungen im Sinne des § 2 des Ausschreibungsgesetzes 1989 besetzt. In all diesen Fällen wurde eine Frau – die auch jeweils die in höchstem Ausmaß Geeignete war - mit der Funktion betraut. In keinem Fall erfolgte eine nachträgliche Umreihung. Für das Jahr 2008 verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1342/J vom 13. März 2009.


Zu Frage 4:

Ø  Welche Frauenfördermaßnahmen wurden in ihrem Ressort im Bereich der Füh­rungsfunktionen gesetzt, die über die im Frauenförderplan angesprochenen Maß­nahmen hinausgehen?

 

Mein Ressort bekennt sich zu einer aktiven Gleichbehandlungspolitik, um die Gleich­stellung für Frauen und Männer zu gewährleisten. Die Gleichstellung im Bundeskanz­leramt wird auf allen Ebenen verwirklicht. Gerade mit der Umsetzung des Frauenför­derungsplanes wird unter anderem das klare Ziel verfolgt, den Frauenanteil in Füh­rungspositionen dort zu erhöhen, wo er unterrepräsentiert ist. Die Beantwortung der Frage 1 zeigt, dass dieser Weg erfolgreich umgesetzt wird.

 

Darüber hinausgehend findet der Leitgedanke des Gender Mainstreaming in sämtli­chen Strategien und Maßnahmen sowie in besonderen Schulungen des Bundeskanz­leramtes umfassende Beachtung.

 

Mit freundlichen Grüßen