6554/AB XXIV. GP
Eingelangt am
17.12.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6644/J betreffend "das verschwundene Armutskapitel im Familienbericht 1999-2009", welche die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen am 19. Oktober 2010 an mich richteten, stelle ich eingangs fest:
Der von Prof. (FH) Tom Schmid (SFS) vorgelegte Endbericht "Armut und Armutsbedrohung" wurde vom Auftraggeber aufgrund gravierender formaler, struktureller und inhaltlicher Mängel abgelehnt. Die mangelnde Erfüllung der für eine Veröffentlichung erforderlichen Qualitätskriterien dieses Kapitels war vom Projektleiter im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und von vier Wissenschaftler/inne/n unabhängig voneinander festgestellt worden. Das Kabinett der Frau Staatssekretärin war mit diesen operativen Details der Familienberichterstellung nicht befasst.
Nachdem Univ.-Prof. DDr. Nikolaus Dimmel (ISPM) seinen vertraglichen Verpflichtungen zur Verfassung von zehn Kapiteln und zur redaktionellen Koordination des Familienberichts zum zweiten Nachfristtermin 15. September 2009, somit drei Monate nach dem vertraglich festgelegten Fertigstellungstermin, nicht nachgekommen war, kündigte das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend das Vertragsverhältnis rückwirkend zum 1. September 2009 auf, nachdem mein Ressort am 18. August 2009 - dem ehestmöglichen Zeitpunkt nach der Rückkehr von Prof. Dimmel und seinem Institutskollegen Markus Gstach (ISPM) nach vierwöchiger Abwesenheit - versucht hatte, die hinsichtlich der Vertragserfüllung aufgetretenen Auffassungsunterschiede zwischen dem Ministerium als Auftraggeber und ISPM als Auftragnehmer im Rahmen einer Mediation zu bereinigen.
Nach der rechtswirksam gewordenen Auflösung des Vertragsverhältnisses mit Prof. Dimmel (ISPM) nahm der von Prof. Dimmel beauftragte Anwalt mit Schreiben vom 21. Juni 2010 den Vergleichsvorschlag der mittlerweile eingeschalteten Finanzprokuratur, demzufolge aufgrund des Vertragsrücktritts keine wechselseitigen Ansprüche mehr bestehen, an, womit der Verzicht von ISPM auf die Geltendmachung des Werkvertragsentgelts von € 43.984 rechtswirksam wurde.
Die Behauptung, das Ministerium hätte den Vertrag wegen "unüberbrückbarer, weltanschaulicher Auffassungsunterschiede" rückwirkend gelöst und kein Honorar gezahlt, sodass das Ministerium Prof. Dimmel knapp € 43.000 schulde, ist somit unwahr.
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
€ 222.978,-
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Projektleitung: MR Dr. Ewald Filler
Projektassistenz: Dr. Elisabeth Habringer
Mag. Regina Aigner
Mag. Katharina Seitz
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Der Projektleiter des Familienberichts war verantwortlich für den Zeitplan, die Struktur und die Beurteilung der formalen und inhaltlichen Qualität des Berichts.
Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:
Die Gutachter wurden aufgrund ihrer anerkannten Fachexpertise in ihren jeweiligen Wissenschaftsdisziplinen rekrutiert:
· Univ.-Prof. (em) Dr. Reiner Buchegger, Universität Linz, Abteilung für Ökonomische Theorie und Quantitative Wirtschaftsforschung
· Dr. Helmut Wintersberger, (ehem.) Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung
· Dr. Bettina Leibetseder, Armutsforscherin, Universität Linz
· Ass.-Prof. Dr. Christine Stelzer-Orthofer, Armutsforscherin, Universität Linz
· Mag. Andreas Kratschmar, Wissenschaftspublizist
· ÖBIG, Institut für Gesundheitsforschung, Wien
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
In sämtlichen Werkverträgen mit den Autor/inn/en hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend die Einholung von Expertengutachten zur Beurteilung der Wissenschaftlichkeit der einzelnen Kapitel des Familienberichts explizit vertraglich vorbehalten.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Die aufgrund eines 2007 erfolgten Vergabeverfahrens an der Erstellung des "5. Familienberichts 1999-2009" beteiligten Auftragnehmer/innen sind:
1. Bietergemeinschaft: Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung / Universität Linz – Institut für Soziologie
· Univ.Prof. Dr. Johann Bacher
· Dr. Martina Beham-Rabanser
· Mag. Michael Fuchs
· Karin Jurczyk
· Dr. Renate Kränzl-Nagl
· Univ. Doz. Josef Kytir
· Andreas LANGE
· Univ.Prof. DDr. Liselotte Wilk
· Dr. Ulrike ZARTLER
2. Österreichisches Institut für Familienforschung - ÖIF:
· Mag. Doris Klepp
· Dr. Mariam Tazi-Preve
· Mag. Johannes Pflegerl
· Dr. Sabine Buchebner-Ferstl
· Dr. Markus Kaindl
· Mag. Norbert Neuwirth
· Mag. Sonja Dörfler
· Mag. Rudolf Karl Schipfer
· M.A. Christine Geserick
· Dipl.Soz. Olaf Kapella
· Mag. Christiane Rille-Pfeiffer
· Mag. Georg Wernhart
3. Institut für Höhere Studien - IHS:
· Univ.Doz. Dr. Josef Kytir
· Mag. Adelheid Bauer
· Mag. Alexander Hanka
· Mag. Karin Klapfer
· Dr. Stephan Marik-Lebeck
· Mag. Karin Schrittwieser
4. Institut für Social Profit Management – ISPM
· Projektteam: Prof. Dimmel
DSA Gstach
Prof. (FH) Schmid
· Wissenschaftliche Expert/inn/en (auf Abruf im Fall einer Zuschlagserteilung):
Univ. Prof. Dr. Sieglinde Rosenberger, Universität Wien
Univ. Prof. Dr. Heinz Fassmann, Universität Wien/Berlin
Dr. Andreas Riesefelder, L&R Sozialforschung
Dr. Petra Wetzel, L&R Sozialforschung
Univ. Prof. Dr. Max Preglau, Universität Innsbruck
Univ. Prof. Dr. Josef Ehmer, Universität Wien
Univ. Prof. Max Haller, Universität Graz
Ass. Prof. Dr. Ingeborg Mottl, Universität Salzburg
Dr. Birgit Buchinger, Solution, Salzburg
Univ. Prof. Dr. Christine Goldberg
Univ. Prof. Dr. Wilfried Datler
Univ. Prof. DDr. Michael Fischer, Universität Salzburg
Univ. Prof. Dr. Johann Hagen, Universität Salzburg
Dr. Kornelia Steinhardt
Prof. (FH) Dr. Tom Schmid
Dr. Martin Schenk, Evanglische Diakonie, Wien
Dr. Birgit Haller,IFK, Wien
Mag. Manuela Vollmann, abz-austria, Wien
Ass. Prof. Dr. Gerhard Wohlfahrt, Universität Graz
Univ. Prof. Dr. Alfred Kyrer
5. Prof. Rainer Münz/Dr. Albert Reiterer, Statistik Austria
6. Institut für Konfliktforschung
7. Univ.-Prof. Dr. Johann Hagen, Universität Salzburg
8. Prof. (FH) Schmid, SFS – Sozialökonomische Forschungsstelle
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Folgende Themenbereiche sollten im 5. Familienbericht enthalten sein:
1. Einleitende allgemeine Betrachtungen der Autorinnen und Autoren zur „Familie“
2. Die Familie in den gesellschaftlichen Kontexten
3. Die österreichische Familienpolitik
4. Gesellschaftspolitische Dimension der „Familie“: „Familienpolitik“
5. Wechselwirkungen zwischen den gesellschaftlichen Diskussionen, Trends und Notwendigkeiten und den rechtspolitischen Reformaktivitäten
6. Staatliche Familienpolitik und Familienrechtspolitik auf Bundesebene
7. Staatliche Familien- und Familienrechtspolitik auf Landesebene
8. Familienpolitik – Politik für die Belange, Interessen und Bedürfnisse der Menschen in Österreich?
9. Familienpolitische Akzente 1999 - 2009
10. Die Organisation „Familie“
11. Systeme zur Unterstützung der Selbstorganisation der Familien
12. Familien - Sozialisation
13. Ressourcen
14. Irritationen in der Lebenswelt „Familie“
15. Gewalt
16. Wirtschaftseinheit „Familie“
17. Wohn- und sonstige Lebenswelten von Familien
18. Die Familie als Steuerzahler
19. Familienleistungen (einschließlich Untersuchung eines Modell-Szenarios einer „Grundsicherung für Kinder“)
20. Familienpolitische Perspektiven 2009 +
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Die Ausschreibungsunterlage zum 5. Familienbericht samt zugehörigen Konzeptdesign ist in der Beilage enthalten.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Die Autor/inn/en waren vertraglich verpflichtet, aufbauend auf den Ergebnissen der Teilberichte Empfehlungen, unterlegt mit Sachargumenten, beizubringen.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Zu nennen sind unter anderem:
· Originalität der Forschungsarbeit
· inhaltliche Abdeckung (Treffgenauigkeit, Relevanz und Vollständigkeit der Informationen)
· inhaltliche Kohärenz (präzise Darstellung, nachvollziehbare Schlussfolgerungen)
· Inhaltsform (Gliederung, thematische Prioritätensetzung, zeitliche Relevanz/Gültigkeit)
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Die Leistungen hinsichtlich des Leistungsteils A (also sämtliche wissenschaftliche Fachbeiträge zum Familienbericht) waren von sämtlichen Autor/inn/en bis spätestens 15. Juni 2009 zu erbringen. Die Leistungen aus dem Leistungsteil B (Redaktion und Verfassung eines sämtliche wissenschaftlichen Kapitel beinhaltenden, 200 Seiten umfassenden Kurz-Familienberichts) wären von Prof. Dimmel bis 15. Oktober 2009 zu erbringen gewesen.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Die Autor/inn/en hatten sich an die Fristen zu halten, wobei es, wie schon festgestellt und wie noch ausgeführt werden wird, zu Nachfristsetzungen kommen musste.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
· Mangelnde Originalität der Forschungsarbeit: Das Kapitel "Armut und Armutsbedrohung" war lediglich aus bereits vorhandenen, alten Textteilen nach der "copy and paste" - Technik moduliert worden, sodass der Familien-Fokus fehlte;
· Mangelnde inhaltliche Abdeckung: durchgängig mangelnde "Familienorientierung";
· Auffällige sprachstilistische und strukturelle Defizite (kein "roter Faden");
· Nicht nachvollziehbare thematische Prioritätensetzung (extrem historisierende Abhandlungen ohne zeitlichen Bezug zum Referenzrahmen 1999-2009).
Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:
Am 23. Februar 2009 wurde erstmals ein "vorl-EB von Tom Schmid zu Armut" im Umfang von 147 Seiten durch Prof. Dimmel vorgelegt.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
20. März 2009: schriftliche Rückmeldung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend unter Anschluss eines Experten-Feedbacks von Univ.- Prof. Dr. Reiner Buchegger
31. März 2009: Autoren-Enquete in Wien
Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:
Beanstandet wurden die außerordentliche Überschreitung des Berichtsumfangs (147 statt 50 bis max. 100 Seiten), der mangelnde Bezug zwischen "Armut" und "Familie", die "mangelnde Sorgfalt" (etwa Tippfehler über das übliche Maß hinausgehend), oder der "nicht immer erkennbare Familienbezug" und die nicht ausreichende Verknüpfung des überbordenden theoretischen Teils mit dem empirischen Teil.
Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:
Mit E-Mail vom 20. März 2009 an ISPM (Prof. Dimmel) wurde die Sozialökonomische Forschungsstelle (SFS) konkret aufgefordert, unter anderem
a. den Beitrag auf "Familie" zu fokussieren;
b. auf ausufernde historische Rückblenden zu verzichten und sich stattdessen auf den zeitlichen Referenzrahmen 1999 - 2009 zu konzentrieren;
c. die Logik des Berichts zu überdenken, insbesondere weil in einem Abschnitt bereits ausführlich Schlussfolgerungen über die "Auswirkungen von Armut auf Familie" zu lesen waren, ohne dass davor noch überhaupt ein Befund zur familienbezogenen "Armut" in Österreich verfasst worden war;
d. "die verfügbare Datenlage durchgängig für den Referenzzeitrahmen 1999–2009 abzubilden, um zu nachvollziehbaren Ergebnissen zu gelangen";
e. familienpolitische Empfehlungen zu konkretisieren bzw. zu argumentieren.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Punkten 20 und 21 der Anfrage verwiesen.
Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:
Am 10. Juni 2009 wurde der Bericht "Armut und Armutsbedrohung" von SFS auf das eigens dazu eingerichtete Internet-Portal gestellt.
Antwort zu den Punkten 20 und 21 der Anfrage:
1. SFS:
Nachdem die Beanstandungen des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend in der Überarbeitung des Kapitels "Armut und Armutsbedrohung" nicht berücksichtigt waren, forderte das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend am 7. Juli 2009 schriftlich und in einem darauf folgenden persönlichen Gespräch mit Prof. (FH) Schmid am 16. Juli 2009 die Vornahme umfangreicher Nachbesserungen:
· die Ersetzung der extensiven, teilweise bis in die Zeiten vor Maria Theresia zurückreichenden, historisierenden und für einen Familienbericht 1999-2009 irrelevanten Textteile;
· die Einarbeitung der eben erst veröffentlichten Werte von EU-SILC 2007 sowie der soeben veröffentlichten Jugendarmutsstudie, weiter die Einarbeitung der Steuerreform 2009 und eine geordnete Strukturierung der Daten und Tabellen nach aktuellen Zeitbezügen 1999-2009.
Nachdem das (auf dem Projekt-Internet-Portal einsehbare) vertraglich am 10. Juni 2009 fertigzustellende Kapitel "Armut und Armutsbedrohung" selbst am 27. August 2009 noch mit Datum 30. April 2009 versehen war, kündigte das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend dem Auftragnehmer Prof. (FH) Schmid mit E-Mail vom 27. August 2009 den bedingten Rücktritt vom Vertrag für den Fall an, dass das Kapitel "Armut und Armutsbedrohung" dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend " … nicht bis zum 6. September 2009 in der (wiederholt) geforderten wissenschaftlich einwandfreien inhaltlichen Qualität und Form" vorgelegt wird.
Prof. (FH) Tom Schmid übermittelte den Endbericht "Familien und Armut" schließlich, doch nicht zum gesetzten 2. Nachfristtermin, dem 6. September 2009, sondern am 7. September 2009, wodurch der Vertragsrücktritt automatisch eintrat.
Hinzu kam, dass der abgelieferte Endbericht zur "Armut und Armutsbedrohung" nach Beurteilung der Projektleitung im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, gestützt auf vier Expertenmeinungen unabhängiger Wissenschafter/innen (Dr. Helmut Wintersberger, ehem. Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung; Armutsforscherinnen Dr. Leibetseder/Dr. Stelzer-Orthofer, Universität Linz, und Wissenschaftspublizist Mag. Andreas Kratschmar), objektiv "nicht familienberichtsfähig" war und aus diesem Grund nicht im 5. Familienbericht berücksichtigt werden konnte.
2. ISPM:
Nachdem Prof. Dimmel/Gstach (ISPM) zum vertraglichen Leistungstermin 10. Juni 2009 keinen einzigen der insgesamt zehn beauftragten wissenschaftlichen Fachbeiträge in familienberichtsfähiger Qualität an den Auftraggeber abgeliefert hatten, vielmehr drei beauftragte Kapitel noch überhaupt fehlten, teilte der Projektleiter mit E-Mail vom 24. Juni 2009 ("Auftrags- und Rollenklarstellung") an Prof. Dimmel mit,
1. dass ISPM seine Vertragsverpflichtung, die insgesamt zehn beauftragten Fachbeiträge in wissenschaftlich einwandfreier Qualität zu den vereinbarten Terminen (sofern die Berichte überhaupt vorhanden waren) dem Auftraggeber abzuliefern, bis dato nicht erfüllt hat;
2. es nicht angehe, die Unwissenschaftlichkeit der SFS-Beiträge mit dem verwendeten Personal zu begründen, weil das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend als Auftraggeber das im ISPM-Anbot ausdrücklich aufgelistete akademische, in wissenschaftlichem Arbeiten auf universitärem Niveau versierte und in universitären Positionen arbeitende Wissen-schafterpersonal zur Berichterstellung bedungen hat, wogegen die Sub-Beauftragung von Studenten eine Vertragsverletzung darstelle.
Nachdem unmittelbar anschließend daran die Arbeiten am Familienbericht aufgrund der von Prof. Dimmel mit E-Mail vom 15. Juli 2009 angekündigten Schließung des ISPM-Büro im Zeitraum vom 15. Juli 2009 bis 10. August 2009 stillstanden, fand auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend am 18. August 2009, zum erstmöglichen Termin nach der Rückkehr der ISPM-Auftragnehmer, ein Mediationsverfahren statt, welches für den Fall "unauflösbarer Auffassungsunterschiede" vertraglich vorgesehen ist. Im Rahmen dieser Mediation wurde die Verpflichtung von ISPM zur endgültigen Vorlage sämtlicher zehn beauftragter Teilberichte zum "5. Familienbericht 1999-2009" (Leistungsteil A) unter Setzung einer Nachfrist 15. September 2009 und zur Endfertigstellung des Kurzberichts mit dem Arbeitstitel "FB 200" (Leistungsteil B) bis spätestens 15. Oktober 2009 festgelegt.
Mit Schreiben vom 1. September 2009 stellte das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend dem Auftragnehmer ISPM den Rücktritt vom Vertrag hinsichtlich sämtlicher noch ausständiger Teilleistungen (Leistungsteil A und B) für den Fall in Aussicht, dass die für den Leistungsteil A zu erbringenden Leistungen innerhalb der letzten Nachfrist bis zum 15. September 2009 nicht in der wiederholt geforderten wissenschaftlich einwandfreien inhaltlichen Qualität und Form erbracht werden sollten.
Die Auflösung des Vertrags mit Prof. Dimmel/Gstach (ISPM) hinsichtlich "sämtlicher noch ausstehender Teilleistungen (Leistungsteil A und B)" wurde mit 1. September 2009 ohne weiteres Zutun rechtswirksam, nachdem es die Vertragsnehmer nicht zustande brachten, sämtliche vertraglich geschuldeten Leistungspakete aus Leistungsteil A zur 2. Nachfrist 15. September 2009 (drei Monate nach dem vertraglichen Termin) zu liefern.
Mit Schreiben der Leiterin der Sektion Familie und Jugend vom 13. Oktober 2009 erhielten Prof. Dimmel/Gstach (ISPM) die offizielle Mitteilung vom Eintritt des Vertragsrücktritts wegen nicht rechtzeitig erbrachter Leistungen.
Antwort zu den Punkten 22 und 23 der Anfrage:
Kein für den Familienbericht beauftragtes Kapitel wurde seitens des Ministeriums ohne Nachbesserungsaufträge in den 5. Familienbericht aufgenommen.
Antwort zu Punkt 24 der Anfrage:
Beanstandet wurden bei nahezu allen Teilberichten:
a. Abweichungen vom vorgegebenen zeitlichen Referenzrahmen 1999 - 2009
b. strukturelle Defizite im Berichtsaufbau
c. mangelnde Aktualität der Daten
Antwort zu Punkt 25 der Anfrage:
Aufforderungen zu Nachbesserungen der Fachbeiträge für den Familienbericht, insbesondere Aufträge an die Autor/inn/en zur Aktualisierung von Daten, stellen keine "inhaltlichen Änderungswünsche" dar. Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend wurden die notwendigen Aktualisierungen mit Nachdruck eingefordert.
Derartige Veranlassungen auf technischer Ebene sind ebenso wie die notwendige sorgfältige Bewertung sämtlicher Fachbeiträge zum Familienbericht, die Einholung von Gutachten externer Expert/inn/en zu den qualitativ fraglichen Kapiteln und die Verweigerung der Abnahme der auf nicht-familienberichtsfähigem Niveau vorgelegten Kapitel von den zuständigen Beamt/inn/en vorzunehmen.
Antwort zu Punkt 26 der Anfrage:
Als Mediator wurde Dr. Hannes K. Müller, Graz, engagiert.
Antwort zu Punkt 27 der Anfrage:
Am 18. August 2009 fand in Wien die vertraglich für den Fall unlösbarer Auffassungsunterschiede vorgesehene Projektmediation unter der Leitung des Mediators und in Anwesenheit der zuständigen Sektionschefin Dr. Ingrid Nemec, Prof. Dimmel, Markus Gstach (ISPM) und dem Projektleiter Dr. Filler statt.
Antwort zu Punkt 28 der Anfrage:
Nachbesserungen im Sinne von Ergänzungen geringeren Umfangs sind vertragsgemäß im Auftragsentgelt abgegolten.
Antwort zu den Punkten 29 und 30 der Anfrage:
Neben dem mangelhaften "Armutsbericht" konnten vier weitere beauftragte Kapitel des ISPM (Prof. Dimmel/Gstach) nicht in den Familienbericht aufgenommen werden:
a. Bericht "Zur gesundheitlichen Lage von Familien"
b. Bericht zur Wirtschaftseinheit "Familie"
c. Bericht "Einleitende Betrachtungen der Autorinnen"
d. Rechtspolitische Forderungen - Ausblick der Autor/inn/en
Antwort zu Punkt 31 der Anfrage:
Der vertraglich zum 10. Juni 2009 geschuldete Bericht Wirtschaftseinheit "Familie" liegt bis zum heutigen Tag nicht vor. Das Kapitel "Zur gesundheitlichen Lage von Familien" konnte mangels Erfüllung der erforderlichen Qualitätsmaßstäbe nicht in den Familienbericht aufgenommen werden; Gleiches gilt für den Endbericht "Einleitende Betrachtungen der Autorinnen" sowie das Kapitel "Rechtspolitische Forderungen - Ausblick der Autor/inn/en".
Antwort zu Punkt 32 der Anfrage:
a. Der "Bericht zur gesundheitlichen Lage von Familien" war von der Sozialökonomischen Forschungsstelle (SFS) unter der Leitung von Prof. (FH) Schmid zu erarbeiten.
b. Der Bericht Wirtschaftseinheit "Familie" hätte von abz-austria, Wien erarbeitet werden sollen.
c. Der Bericht "Einleitende Betrachtungen der Autorinnen" war von Prof. Dimmel verfasst.
d. Das Kapitel Rechtspolitische Forderungen - Ausblick der Autorinnen war von Prof. Dimmel verfasst.
Die Sozialökonomische Forschungsstelle (SFS) wie auch abz-austria fungierten als Subauftragnehmer von Prof. Dimmel.
Antwort zu den Punkten 33 und 34 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu Punkt 35 der Anfrage:
Es ist auf die in der Einleitung zur Beantwortung dieser Anfrage getroffenen Feststellungen zu verweisen.
Antwort zu Punkt 36 der Anfrage:
Nur den Auftragnehmern Prof. Dimmel/Gstach (ISPM) und Prof. (FH) Schmid, SFS, ist die Auszahlung der entsprechenden Honorare zu Recht verweigert worden.
Antwort zu den Punkten 37 und 38 der Anfrage:
Als Querschnittsmaterie hat das Thema Ökonomische Situation der Familie, das selbstverständlich auch das Thema Armut und Familie umfasst, in mehreren Bereichen des Familienberichts Eingang gefunden. Ungeachtet dessen, dass eine kapitelspezifische Berichtspflicht nicht besteht, wurde der Versuch unternommen, das Kapitel „Armut und Familie" kurzfristig durch Ersatzautor/inn/en überarbeiten zu lassen. Dies blieb allerdings erfolglos, da sich die kontaktieren Expert/inne/en in der kurzen Zeit außer Stande sahen.
Weiters wird festgehalten, dass diese Thematik in unterschiedlichen Studien, insbesondere in Studien des Österr. Institutes für Familienforschung, Berücksichtigung gefunden hat und auch zukünftig berücksichtigt wird.
Antwort zu Punkt 39 der Anfrage:
Der dem Nationalrat vorgelegte "5. Familienbericht 1999 - 2009" stellt, wie die Anfragestellerin selbst am 21. September 2010 festgestellt hat, eine "hervorragende Grundlage" für die politische Diskussion im Hohen Haus dar. Die Sicherstellung der erforderlichen Qualität eines solchen Berichts ist nicht nur der Reputation des Ressorts zuträglich, sondern stellt eine Notwendigkeit dar.
Beilage
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.