6555/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.12.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 


Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0300-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 14. Dezember 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6626/J-NR/2010 betreffend den Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen, die die Abg. Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am 18. Oktober 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Hinsichtlich der Bestellungen zu höherwertigen Verwendungen im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur im Jahr 2008 wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 1352/J-NR/2009, für 2009 auf nachstehende Aufstellung verwiesen:

 

2009

weiblich

6

männlich

5

 

In allen Fällen wurde die/der „Erstgereihte“ bzw. die/der in höchstem Ausmaß Geeignete bestellt.

 

Zu Frage 3:

Keine.

 


 

Zu Frage 4:

Zusätzlich zu den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen steht Frauen im Schulbereich ein bundesweites Netzwerk an ca. 120 Frauenbeauftragten zur Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Diese Frauenbeauftragten werden jährlich in einem Seminar (zwei Tage) geschult, in dem unter anderem auch Fragen „Wie werde ich Direktorin einer Schule?“ behandelt werden.

Zudem sind die in der Verordnung betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, BGBl. II Nr. 76/2009, festgelegten Ziele, Maßnahmen und besonderen Fördermaßnahmen zum Abbau der Benachteiligung von Frauen (wie stärkere Berücksichtigung der flexibleren Arbeitszeiten, vor allem für kindererziehende Frauen) konsequent fortzuführen. Neben der Weiterführung der Führungslehrgänge und Seminare kommt der Motivation von Frauen, sich für Führungspositionen zu bewerben (z.B. in Form persönlich adressierter Mitteilungen oder persönlicher Gespräche), eine besondere Bedeutung zu.

 

Zu Frage 5:

Der Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wurde im Jahr 2009 von der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen an alle Personalabteilungen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur sowie an alle amtsführenden Präsiden­tinnen und Präsidenten, Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten sowie Personalabteilungen des Stadtschulrates für Wien und der Landesschulräte übermittelt. Außerdem sind das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz in der aktuellen Fassung und der Frauenförderungsplan auch jeder­zeit auf der Homepage des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur abrufbar.

Im Rahmen der jährlich veranstalteten Dienstrechtstagung mit den Vertreterinnen und Vertretern (insbesondere der Personalreferentinnen und -referenten) der Landesschulräte und des Stadt­schulrates für Wien werden Fragen aus dem Bereich des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes regelmäßig erörtert und es wird die aktuelle Judikatur hierzu vorgestellt.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur veröffentlicht als zusätzlichen Service in Ergänzung der (rechtlich verbindlichen) Ausschreibungen in der Wiener Zeitung auf seiner Homepage aktuelle Stellenausschreibungen verschiedener Positionen im Schulbereich. Dabei wird auch auf die neuen Aufgabenprofile für Schulleitungen (http://www.bmukk.gv.at/schulen/lehr/ausschr/profilschulleitung.xml) als integraler Bestandteil der jeweiligen Ausschreibung aufmerksam gemacht, die auf die Gleichbehandlungs- und Diversity-Komponente als Anforderung an die Bewerberinnen und Bewerber stärker abstellen.

Ferner wurde seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur etwa mit dem Rundschreiben Nr. 10/2010 (auf der Homepage des BMUKK abrufbar) unter anderem über die mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2009, BGBl. I Nr. 153/2009, erfolgten Änderungen im Ausschrei­bungsgesetz 1989 (wie Gewichtung der besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausschrei­bungstexten, Einlangen von Bewerbungen, Einräumung von Rechten der/des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen, Bekanntmachung bei der Jobbörse des Bundes beim Bundeskanzleramt) und im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (wie unmittelbare Diskri­minierung auf Grund des Geschlechtes, Einräumung von Rechten der/des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen, Frist für die Klagserhebung bzw. Antragstellung für den ideellen Schadenersatz, Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nach § 19 B-GlBG infolge sexueller Belästigung, Erhöhung der Frauenförderungsquote und Änderung des Stich­tages zur Erhebung von Datenmaterial) informiert.

 


Zu Frage 6:

Gemäß der Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung – BMUKK 2007 – DVPV BMUKK 2007, BGBl. II Nr. 374/2007, sind die Landesschulräte/der Stadtschulrat für Wien inner­halb ihres Wirkungsbereiches als Dienstbehörden erster Instanz bzw. Personalstellen eigen­ständig für die Durchführung von Ausschreibungsverfahren unter zwingender Anwendung der Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes 1989 (Jobbörse des Bundes, Karrieredatenbank, Verlautbarung an der Amtstafel, Eignungsprüfung, Aufnahmegespräch, etc.) verantwortlich.

 

Zu Frage 7:

Was die angesprochenen „sozialen Tätigkeiten“ anbelangt, so hat der verantwortliche Landesschulrat mitgeteilt, dass die Empfehlungen bei der nächsten Änderung des Schulleiter-Auswahlverfahrens im zuständigen Kollegium diskutiert werden.

 

Zu Frage 8:

Bezugnehmend auf Fall 7 vor der Bundes-Gleichbehandlungskommission ist zu erwähnen, dass Ausschreibungsverfahren von Stellen von Schulärztinnen und Schulärzten grundsätzlich von den Landesschulräten bzw. dem Stadtschulrat für Wien im eigenen Verantwortungsbereich durchgeführt werden (siehe Beantwortung der Frage 6). Die Dienstverträge für Schulärztinnen und Schulärzte werden auf Grund des § 1151 ABGB geschlossen, sodass die Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes 1989 gemäß § 1 Abs. 3 Z 6 VBG 1948 keine Anwendung finden. Mit Rundschreiben des Ressorts Nr. 45/2000 vom 6. Dezember 2000, GZ 466/25-III/C/2000, (auf der Homepage des BMUKK abrufbar) wurde ein Musterausschreibungstext von Schularzt­stellen für die weitere Verwendung übermittelt. Die Veröffentlichung von Ausschreibungen für Schularztstellen erfolgt mit gleichlautenden Ausschreibungstexten in der Wiener Zeitung (und gegebenenfalls in der Ärztezeitung).

 

Zu Frage 9:

Die Empfehlungen werden im Rahmen der zur Auswahlentscheidung führenden Meinungs­bildung geprüft.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.