6568/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.12.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-9.000/0034-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

 


Wien, am     . Dezember 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am 18. Oktober 2010 unter der Nr. 6641/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Corporate Governance Code für das Infrastrukturministerium gerichtet.

 

Einleitend darf ich zum Motiventeil Ihrer Anfrage feststellen, dass im Bereich der Bundesdienststellen kein weiterer „Bedarf für entsprechende Regelungen/Selbstverpflichtungen“ besteht, da die Rechte und Pflichten der Bediensteten des Bundes umfassend gesetzlich geregelt sind. Sämtliche von Ihnen immer wieder angesprochenen anonymen Anzeigen sind, wie mir von den betroffenen Bediensteten berichtet wird, von den jeweiligen Strafverfolgungsbehörden nach Überprüfung des Sachverhaltes immer zurückgelegt und die Verfahren eingestellt worden. Der Corporate Governance Code richtet sich daher auch nicht an die MitarbeiterInnen meines Ressorts sondern an jene Unternehmen, an denen dem bmvit die Vertretung der Eigentümerrechte zukommt.

 

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

 


 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Wann und von wem wurde die Entwicklung eines Coperate Governance Code/Kodex für das BMVIT – It  „trend“ bei den Rechtsanwälten Karasek und Wietrzyk – in Auftrag gegeben?

Ø  Ging diesem Auftrag eine Ausschreibung o.ä. voraus?

 

 

Die Entwicklung eines Corporate Governance Code/Kodex wurde am 23.10.2006 an die WP Ernst & Young, Dr. Richard Bock sowie an die RA Karasek Wietrzyk in Auftrag gegeben. Der Auftrag erfolgte auf der Grundlage der Vergabevorschriften.  

 

 

Zu den Fragen 3 bis 12:

Ø  Was sind die Inhalte und Vorgaben dieses Corporate Governance Code/Kodex?

Ø  Für wen sollen diese Vorgaben gelten? Falls nicht für das BMVIT: Warum nicht?

Ø  Sind private finanzielle bzw. geldwerte Vorteile für Behördenmitarbeiter Ihres Hauses aus Beziehungen mit zu beaufsichtigenden Unternehmen a) gesetzlich (bitte um konkrete Angabe), b) von diesem Corporate-Governance-Kodex bzw. c) falls dieser entgegen dem aktuellen Medienbericht nicht für das BMVIT gilt, von einer anderen inhaltlich entsprechenden Regelung/Selbstverpflichtung gedeckt?

Ø  Falls die Antwort auf 5a und/oder b und/oder c nein lautet: Was haben Sie im Zusammenhang mit solchen Fällen, die Medienberichten zufolge auch bereits die Korruptionsstaatsanwaltschaft – allerdings auf Basis anonymer Anzeigen, also offenbar nicht auf Ihr Betreiben – beschäftig(t)en, unternommen?

Ø  Falls Sie nichts unternommen haben: Warum nicht?

Ø  Sind private finanzielle bzw. geldwerte Vorteile für Behördenmitarbeiter Ihres Hauses aus Doppelfunktionen im BMVIT selbst und in Aufsichtsräten vorgelagerter Einrichtungen a) gesetzlich (bitte um konkrete Angabe), b) von diesem Corporate-Governance-Kodex bzw. c) falls dieser entgegen dem aktuellen Medienbericht nicht für das BMVIT gilt, von einer anderen inhaltlich entsprechenden Regelung/Selbstverpflichtung gedeckt?

Ø  Falls die Antwort auf 8a und/oder b und/oder c nein lautet: Was haben Sie im Zusammenhang mit solchen Fällen, die Medienberichten zufolge auch bereits die Korruptionsstaatsanwaltschaft – allerdings auf Basis anonymer Anzeigen, also offenbar nicht auf Ihr Betreiben – beschäftig(t)en, unternommen?

Ø  Falls Sie nichts unternommen haben: Warum nicht?

Ø  Sind Vorkommnisse wie in Frage 5 und Frage 8 angesprochen von Bedeutung bei Personalentscheidungen in Ihrem Haus, wie zB Besetzungen oder Verlängerung befristeter Besetzungen auf höheren Positionen?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

 

 

Die Vorgaben einer grundsätzlichen PCG-Studie im Jahre 2006 erfolgte für die im Eigentum des bmvit stehenden Unternehmen (d.h. für jene, bei denen die Vertretung der Eigentümerrechte der jeweiligen Ressortleitung zukommt), da zu diesem Zeitpunkt noch kaum derartige Kodices in den Unternehmen verabschiedet waren.  

 

Im Übrigen verweise ich auf meine Ausführungen zum Motiventeil der Anfrage.