6569/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.12.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-12.000/0022-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 


Wien, am     . Dezember 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.in Moser, Freundinnen und Freunde haben am 18. Oktober 2010 unter der Nr. 6642/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Einflussnahme in die öffentliche Ausschreibung des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin der RTR sowie weitere bemerkenswerte Auftragsvergaben und Auftragsanbahnungen durch Ihren Kabinettschef gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie viel kostete die Machbarkeitsstudie zur Erstellung eines Glasfaserkatasters (bitte die einzelnen Tranchen anführen)?

 

Es handelt sich hierbei um eine einzige Tranche, die Kosten beliefen sich auf € 39.783.96 netto.

 

Zu Frage 2:

Ø  Wie kam es zur diesbezüglichen Auftragsvergabe an Herrn DI Adolf Andel, ÖIR-Projekthaus GmbH?

 


 

Das Thema eines Glasfaserkatasters existiert schon seit längerem und wird hinkünftig durch den neuen Telekomrahmen auf Basis der europarechtlichen Vorgaben sogar verpflichtend umzusetzen sein. Konkret sieht  die Rahmenrichtlinie, also die RL 2002/21/EG vom 25.11.2009 vor, dass die zuständigen nationalen Behörden von den Unternehmen verlangen können, dass diese die erforderlichen Informationen liefern, damit ein detailliertes Verzeichnis der Art, Verfügbarkeit und geografischen Lage von Infrastrukturen erstellt und interessierten Kreisen zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Bereits mit der TKG Änderung vom 15. Juli 2009 wurde in § 8 die verpflichtende Mitbenützung von Leitungen, Einrichtungen wie auch Kabelschächten, Rohren usw. geregelt. Diese Änderung des TKG unterstützt Insbesondere die Bestrebungen des Ressorts auf eine Stärkung der Zusammenarbeit der Telekomunternehmen beim Netzausbau. Dazu ist aber eine Kenntnis über die Lage  mitnutzbarer Einrichtungen erforderlich. Nur dadurch können die Kosten  für den Ausbau der Kommunikationsnetze durch gemeinsame Projekte oder Mitbenützung bestehender Leerverrohrungen, Schächten, Einbauten usw. drastisch gesenkt werden.

 

Mit der Feasibilitystudie galt es die Machbarkeit eines solchen Vorhabens zu untersuchen und die Rahmenbedingungen in organisatorischer, technischer und finanzieller Hinsicht für die Erstellung eines solchen Katasters zu klären und eventuelle Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Da sämtliche Überlegungen hin zu einer GIS fähigen Applikation führten war es notwendig, einen Experten aus diesem Bereich mit der Erstellung dieser Studie zu beauftragen.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

Ø  Wer hatte die Idee, einen derartigen Auftrag zu vergeben?

Ø  Wurde die Beauftragung von den Fachbeamten gutgeheißen?

Ø  Gab es auf Basis dieser bereits großzügig dotierten Machbarkeitsstudie bereits weitere Folgeaufträge? Wenn ja, welche und seit wann?

 

Dieser infolge der zwingenden Vorgaben aus der RL 2002/21/EG erforderliche Auftrag wurde von der zuständigen Fachabteilung bzw. Sektionsleitung meines Hauses vorbereitet bzw. genehmigt. Es gibt keine weiteren Folgeaufträge.

 

Zu Frage 6:

Ø  Wie erklären Sie, dass das BMVIT den wiederholten Aussagen seiner Zuständigen zufolge es sich mangels Budget nicht leisten kann, einen besseren Handymasten-Kataster als den derzeit von den Mobilfunk-Betreibern zur Verfügung gestellten der Öffentlichkeit anzubieten, aber in benachbarten Themenfeldern schon für Machbarkeitsstudien zu Katastern derart hohe Summen kein Problem sind?

 


 

Angesichts des Umstandes, dass das Forum Mobilkommunikation (FMK) einen Senderkataster führt, hat sich die Frage nach der Finanzierung der Führung eines (zweiten) solchen Katasters nicht gestellt. Mein Ressort hat ausdrücklich begrüßt, dass das FMK diesen Kataster an wiederholt geäußerte Informationsbedürfnisse anpasst. Auch aus diesem Grund hat man das Projekt des Aufbaues eines weiteren solchen Katasters durch das bmvit bisher nicht weiter verfolgt.

 

Zu den Fragen 7 bis 10, 12, 13, 18, 19 :

Ø  Wie erklären Sie die Versuche, über den RTR-Aufsichtsrat einen „Postgeschäftsstellenkataster“ bei DI Andel beauftragen zu lassen, obwohl ein solcher bereits auf der Homepage der Post AG („Filialfinder“) existiert?

Ø  Wussten Sie Bescheid über das Volumen der Auftragsvergaben an a) Herrn Dr. Richard Regner? b) Herrn DI Adolf Andel? Wenn ja, seit wann?

Ø  Hat die gemeinsame Vergangenheit mit Dr. Regner beim BSA bei den vermutlich von Dr. Reschreiter initiierten Auftragsvergaben eine Rolle gespielt?

Ø  Sind Sie ebenso wie Ihr Kabinettschef überzeugt, dass Dr. Regner ein „…ausgewiesener Experte in Postfragen und vor allem im Binnenschifffahrtsrecht, an dem man nicht vorbei kommt…“ ist, so wie es Dr. Reschreiter im „Die Presse“-Artikel vom 30. September 2010 die Redakteurin wissen ließ?

Ø  Welche Aufträge zum Themenfeld Binnenschifffahrt mit welchen Laufzeiten und Auftragsvolumina für Dr. Regner gab es seit Ihrer Amtsübernahme seitens des BMVIT bzw. der viadonau?

Ø  Wurde bei der dem Vernehmen nach 150.000 bis 200.000 Euro umfassenden Vergabe an Dr. Regner zum Thema „Postmarktgesetz“ das Vergabegesetz eingehalten? Wenn ja: Erläutern Sie dies bitte näher. Falls nein: Warum nicht?

Ø  Können sie die im Bericht des „Standard“ vom 24./25. Juli 2010 skizzierten Personalien bestätigen, wonach Vertraute Ihres Kabinettschefs in gutdotierte Funktionen in BMVIT-zugeordneten Firmen gehievt wurden bzw. gehievt werden sollten?

Ø  Halten Sie es angesichts all dessen für das fachliche Optimum für das BMVIT und seine wichtigen Agenden, als Nachfolgerin für Dr. Reschreiter an der Spitze Ihres Kabinetts erneut eine parteipolitische Lösung mit Mietervereinigungs-Biografie in Person einer engen Mitarbeiterin aus SPÖ-Geschäftsführungs-Zeiten in Stellung zu bringen?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage Nr.6492/J. Darüber hinaus möchte ich festhalten, dass die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form keine Verwaltungstätigkeit ist, die der politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrichtungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtungen eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu Art. 52 B-VG).

Die vorliegenden Fragen betreffen daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind

somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF. determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

Zu Frage 11:

Ø  Können Sie ausschließen, dass die von den meisten Fachleuten bis hin zur viadonau in strategischer wie inhaltlicher Hinsicht mit Kopfschütteln quittierte Ratifizierung des völlig veralteten Binnenschifffahrtsabkommens AGN aus den 1990er-Jahren primär deshalb erfolgen musste, weil damit eine weitere Beauftragung des „vor allem im Binnenschifffahrtsrecht ausgewiesenen Experten“ gerechtfertigt werden konnte?

 

Das europäische Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung ist ein Klassifikationswerk, das die Wasserstraßen von internationaler Bedeutung systematisch einordnet und damit vergleichbar macht. Der Hauptgrund für die Ratifizierung durch Österreich war, damit ein erneutes, starkes Bekenntnis zum umweltfreundlichen und klimaschonenden Verkehrsträger Binnenschifffahrt abzugeben. Darüber hinaus bestehen ähnliche Übereinkommen bereits für andere Verkehrsträger, die Ratifizierung des AGN stellte somit auch eine Art "Lückenschluss" dar.

 

 

Zu den Fragen 14151617:

Ø  Planen Sie Kabinettschef Dr. August Reschreiter in ministeriumsnahe Gesellschaften oder Einrichtungen weiterzureichen?

a) Haben Sie darüber bereits mit Personen der eigenen, sozialdemokratischen Fraktion gesprochen?

b) Haben Sie in den Gesprächen den Plan geäußert, Dr. Reschreiter als Telekom-Regulator „einzusetzen“?

c) Ist Ihnen bekannt, dass die Ausschreibungsfrist erst am 23. Oktober 2010 endet?

d) Wie werden Sie sicherstellen, dass ein tatsächlich geeigneter, fachlich und auch sonst unumstrittener Kandidat mit der Funktion des Telekom-Regulators betraut wird und nicht ein politischer Mitarbeiter?

Ø  Ist Ihnen die Bedeutung der RTR GmbH als unabhängige Regulierungsbehörde bewusst?

Ø  Würden sie akzeptieren, dass dort eine Person als GeschäftsführerIn zum Zuge kommt, gegen die gewichtige Vorwürfe – möglicherweise Richtung Untreue und Amtsmissbrauch – erhoben werden?

Ø  Ist Ihnen bekannt, ob bereits die Staatsanwaltschaft diesbezügliche Ermittlungen gegen Ihren derzeitigen Kabinettschef aufgenommen hat?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 6570/J.