6570/AB XXIV. GP
Eingelangt am
17.12.2010
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0259-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 6628/J-NR/2010
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „den Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Soweit die Anfrage das Jahr 2008 betrifft, darf ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zur Zahl 1349/J-NR/2009 verweisen.
Hinsichtlich der im Bereich des Bundesministeriums für Justiz-Zentralleitung im Jahr 2009 erfolgten Bestellungen mit höherwertigen Verwendungen (Funktionen) verweise ich auf die nachstehende Übersicht:
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Funktionen |
Anzahl der Bewerber |
mit Funktion bestellt |
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männlich |
weiblich |
männlich |
weiblich |
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Sektions-/Stabstellenleitung |
- |
- |
- |
- |
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Stellvertr. Sektions-/Stabsstellenleitung |
- |
- |
- |
- |
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Abteilungsleitung |
- |
- |
- |
- |
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Stellvertr. Abteilungsleitung |
3 |
- |
1 |
- |
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Gesamt |
3 |
- |
1 |
- |
In diesem Besetzungsverfahren traten – wie aus der Tabelle ersichtlich – ausschließlich männliche Bewerber auf. Die Personalkommission hat im Vorschlag zu diesem Besetzungsverfahren einen Mann an erster Stelle gereiht. Es kam zu keiner Umreihung.
Zu 4 bis 6 und 9:
Die Anhebung des Frauenanteils in Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, sowie in Führungspositionen in denen Frauen unterrepräsentiert sind, ist ein erklärtes Ziel des Justizressorts (Frauenförderungsplan für das Justizressort). Es gehört zu den Dienstpflichten der Justizverwaltungsorgane, auf die Anhebung aktiv hinzuwirken. Dementsprechend sind auch Frauen zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, die zur Übernahme höherwertiger Verwendungen (Funktionen) qualifizieren, vorrangig zuzulassen. Dies wird dadurch gewährleistet, dass alle Fortbildungsveranstaltungen ausgeschrieben werden und die Behörden- bzw. Dienststellenleiter/innen gegenüber dem jeweiligen Veranstalter eine Reihung nach Berücksichtigungswürdigkeit der Bewerber/innen abzugeben haben.
Im Fortbildungsangebot des Justizressorts finden sich regelmäßig frauenspezifische Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere entsprechende Weiterbildungsangebote der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen, deren Vertreterinnen in allen Besetzungsverfahren, die Planstellen für Leitungsfunktionen betreffen, beigezogen werden. Die Führungskräfte der Justiz haben die Möglichkeit, sich in speziellen Justizmanagement-Seminaren fortzubilden. Des Weiteren erfolgt eine Sensibilisierung im Rahmen der Präsidentenkonferenzen und Gerichtsvorstehertagungen. Selbstverständlich steht ihnen auch offen, Veranstaltungen der Verwaltungsakademie und internationale Veranstaltungen (zB. der Europäischen Richterakademie – ERA) zu besuchen.
Zu 7:
Für die in meinem Ressort anfallenden Besetzungsverfahren ist eine Parteistellung und damit eine detaillierte Informations- bzw. Begründungspflicht auch gegenüber nicht zum Zug gekommenen Bewerber/innen gesetzlich nicht vorgesehen. Bleibt eine Bewerbung erfolglos, erfolgt die Verständigung des/der Betroffenen formlos. Sollte ein weitergehendes Informationsbedürfnis bestehen, führt die Personalabteilung auf Anfrage Gespräche mit den nicht berücksichtigten Bewerber/innen.
Zu 8:
Ja.
. Dezember 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)