6576/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.12.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.110/0201-I/4/2010                                                Wien, am 20. Dezember 2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Oktober 2010 unter der Nr. 6658/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend „Wahlbetrug und Anstiftung zum Wahlbetrug“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Hat Staatssekretärin Marek, indem sie dieses Inserat, in dem sie offen und unver­blümt zum Wahlbetrug aufrief, schalten ließ, gesetzesmäßig, insbesondere ver­fassungsmäßig gehandelt?

Ø  Wenn ,,Nein“, welche Konsequenzen wird es für Frau Staatssekretärin Marek geben?

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.

 


Zu den Fragen 3 bis 5:

Ø  Werden Sie Frau Staatssekretärin Marek auffordern Ihren Posten als Staatssekre­tärin aufzugeben und das Ministerium zu verlassen?

Ø  Warten Sie auf ein freiwilliges Ausscheiden der Staatssekretärin Marek?

Ø  Wie lange werden Sie warten, bis Staatssekretärin Marek ihr Ausscheiden aus dem Ministerium bekannt gibt?

 

Für allfällige Handlungen im Sinne der angeführten Fragen bestand kein Anlass.

 

Unabhängig davon ist Frau Staatssekretärin Marek auf ihren Wunsch am 26. November 2010 vom Herrn Bundespräsidenten ihres Amtes enthoben worden.

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

Ø  Beharren Sie und Ihre Regierungskollegen weiter auf die Briefkartenwahl?

Ø  Was wollen sie im Wahlrecht ändern, um Wahlbetrügereien und Anstiftung zum Wahlbetrug hintanzuhalten?

Ø  Ist es für Sie nicht verfassungsrechtliche bedenklich, wenn Mitglieder einer Partei vorsätzlich das überaus schlechte Briefwahlkartensystem ausnutzen, um auf ille­galem Weg für sich einen politischen Vorteil schaffen wollen (siehe Burgenland und jetzt auch Wien)?

 

Seit der Einführung der Briefwahl 2007 hat die Frage der Frist für das Einlangen der Wahlkarte bei der Wahlbehörde (vgl. etwa § 60 Abs. 1 NRWO) zu Diskussionen über das sogenannte „taktische Wählen“ geführt. Reformen zur Vermeidung „taktischen Wählens“ sind auch im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehen. Derzeit führen die Klubobmänner der Regierungsparteien intensive Gespräche, um dieses Vorhaben zu verwirklichen. Auch der Herr Vizekanzler und ich haben uns bereits für eine entsprechende Änderung der Wahlvorschriften ausgesprochen.

 

Mit freundlichen Grüßen