6578/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.12.2010
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0205-I/4/2010 Wien, am 20. Dezember 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Oktober 2010 unter der Nr. 6680/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Wahrung des Wahlrechts von Bürgern bei der Briefwahl gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Ø Sind Ihnen solche Vorkommnisse auch bei uns bekannt?
Ø Wenn ja, was wurde dagegen unternommen?
Ø Wie soll bei der Briefwahl kontrolliert werden, damit solche Vorkommnisse nicht auch bei uns stattfinden?
Ø Wie soll bei der Briefwahl garantiert werden, dass auch moslemische Frauen selbstständig und unbeeinflusst ihr Wahlrecht ausüben können?
Ø Wie sollen auch andere Möglichkeiten zur Manipulation, wie zum Beispiel das Wählen nach Wahlschluss ausgeschlossen werden?
Ø Sind ihnen überhaupt Manipulationsversuche bei der Briefwahl bekannt geworden?
Ø Wenn ja, was wurde dagegen unternommen?
Die Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts. Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6660/J durch die Frau Bundesministerin für Inneres.
Zu Frage 8:
Ø Wie soll das allgemeine, freie, persönliche und geheime Wahlrecht bei der Briefwahl überhaupt garantiert werden?
Das allgemeine, freie, persönliche und geheime Wahlrecht zu den allgemeinen Vertretungskörpern ist in den Art. 26, 95 und 117 B-VG verfassungsgesetzlich garantiert.
Zu den Fragen 9 und 10:
Ø Gibt es Pläne, das Wahlrecht bezüglich der Briefwahl zu ändern?
Ø Wenn ja, welche?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6660/J durch die Frau Bundesministerin für Inneres.
Mit freundlichen Grüßen