6578/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.12.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

                                                                               

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.110/0205-I/4/2010                                      Wien, am 20. Dezember 2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Oktober 2010 unter der Nr. 6680/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend die Wahrung des Wahlrechts von Bürgern bei der Briefwahl gerich­tet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Ø  Sind Ihnen solche Vorkommnisse auch bei uns bekannt?

Ø  Wenn ja, was wurde dagegen unternommen?

Ø  Wie soll bei der Briefwahl kontrolliert werden, damit solche Vorkommnisse nicht auch bei uns stattfinden?

Ø  Wie soll bei der Briefwahl garantiert werden, dass auch moslemische Frauen selb­stständig und unbeeinflusst ihr Wahlrecht ausüben können?

Ø  Wie sollen auch andere Möglichkeiten zur Manipulation, wie zum Beispiel das Wählen nach Wahlschluss ausgeschlossen werden?

Ø  Sind ihnen überhaupt Manipulationsversuche bei der Briefwahl bekannt gewor­den?

Ø  Wenn ja, was wurde dagegen unternommen?

 

Die Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts. Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6660/J durch die Frau Bundesministerin für Inneres.


Zu Frage 8:

Ø  Wie soll das allgemeine, freie, persönliche und geheime Wahlrecht bei der Briefwahl überhaupt garantiert werden?

 

Das allgemeine, freie, persönliche und geheime Wahlrecht zu den allgemeinen Ver­tretungskörpern ist in den Art. 26, 95 und 117 B-VG verfassungsgesetzlich garantiert.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Ø  Gibt es Pläne, das Wahlrecht bezüglich der Briefwahl zu ändern?

Ø  Wenn ja, welche?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6660/J durch die Frau Bundesministerin für Inneres.

 

Mit freundlichen Grüßen