6581/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.12.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Dezember 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0241-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6656/J vom 20. Oktober 2010 der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat gravierende Folgen, sowohl für die Wirtschaft und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, als auch für die öffentlichen Finanzen. Die Bundesregierung entschied sich deshalb dafür, von Anfang an massiv gegen den konjunkturbedingten Einbruch zu steuern.
Die Wirkung der nationalen und internationalen Maßnahmen sicherte in den Jahren 2009 und 2010 Beschäftigung und dämpfte den Anstieg der Arbeitslosenquote.
Die Erfolge der Strategie, die Wirtschaftskrise rasch und entschieden zu bekämpfen, entlastet auch die Gemeinden, die Menschen und die Wirtschaft in den Gemeinden. Die positive Konjunkturentwicklung hat auch die Einnahmensituation der Gemeinden entsprechend verbessert. Die Bundesregierung hat zudem ein Stabilitätsabgabegesetz dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt, von dessen Erträgen die Gemeinden finanziell profitieren werden.
Aus heutiger Sicht können durch die erwartete Konjunkturverbesserung die Gemeinden im Jahre 2011 Mehreinnahmen in Höhe von 668,9 Mio. EUR erwarten, das sind 9,1 % mehr gegenüber dem Bundesvoranschlag 2010.
Zu 2. und 3.:
In der Finanzausgleichsperiode 2008–2013 stehen den Gemeinden neu 633,5 Mio. EUR zur Verfügung. Der größte Teil dieser Zusatzmittel (474,3 Mio. EUR) wird in der zweiten Hälfte der Finanzausgleichsperiode wirksam werden und zusätzlich zu den wieder steigenden Ertragsanteilen die Gemeindefinanzsituation erleichtern.
Zudem erhalten die Gemeinden durch die im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 vorgesehenen Maßnahmen zusätzliche Mittel – siehe die zu Frage 1. erwähnte Stabilitätsabgabe.
Zu 4.:
Die Anteile der Gemeinden an den Ertragsanteilen ist im Finanzausgleichsgesetz 2008 für die Periode 2008 bis 2013 gesetzlich festgelegt. Eine Neuverhandlung des Aufteilungsschlüssels hat unter Einbeziehung aller Gebietskörperschaften zu erfolgen.
Hervorzuheben ist, dass die Stabilitätsabgabe als gemeinschaftliche Bundesabgabe ausgestaltet wird; die Gemeinden werden somit am Ertrag dieser Abgabe beteiligt.
Zu 5.:
Der Sozialbereich stellt eine große sozialpolitische Herausforderung dar, der sich auch das Bundesministerium für Finanzen nicht entziehen will. Unabhängig davon sollte aber nicht außer Acht gelassen werden, dass diese Angelegenheit nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen ist.
Mit freundlichen Grüßen