6597/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.12.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0943-III/6/2010
Wien, am . Dezember 2010
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Stefan und weitere Abgeordnete haben am
20. Oktober 2010 unter der Zahl 6660/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „die Wahrung des Wahlrechts von Bürgern bei der
Briefwahl“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Nein
Zu den Fragen 3, 4 und 8:
Durch die Bestimmungen der einzelnen Wahlgesetze, insbesondere der Nationalrats-Wahlordnung 1992, sowie durch die generalpräventive Wirkung der einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches (insbesondere §§ 261 bis 268) soll für jede wahlberechtigte Person garantiert sein, dass sie ihr Wahlrecht selbständig und unbeeinflusst ausüben kann.
Zu den Fragen 5 bis 7 sowie 9 und 10:
Bei den in meinen Vollzugsbereich fallenden Wahlen sind Manipulationsversuche in Bezug auf die Briefwahl bislang nicht bekannt geworden. Aufgrund von Vorkommnissen bei Landtagswahlen werden dennoch Überlegungen angestellt, Änderungen bezüglich der Stimmabgabe mittels Wahlkarte und insbesondere mittels Briefwahl in der Rechtsordnung zu verankern. Geprüft wird eine Änderung des Prozederes bei der Ausstellung von Wahlkarten sowie eine Neugestaltung der Fristen für das Rücklangen der Wahlkarten.