6597/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.12.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/0943-III/6/2010

Wien, am      . Dezember 2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Stefan und weitere Abgeordnete haben am
20. Oktober 2010 unter der Zahl 6660/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Wahrung des Wahlrechts von Bürgern bei der Briefwahl“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Nein

 

Zu den Fragen 3, 4 und 8:

Durch die Bestimmungen der einzelnen Wahlgesetze, insbesondere der Nationalrats-Wahlordnung 1992, sowie durch die generalpräventive Wirkung der einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches (insbesondere §§ 261 bis 268) soll für jede wahlberechtigte Person garantiert sein, dass sie ihr Wahlrecht selbständig und unbeeinflusst ausüben kann.

 


Zu den Fragen 5 bis 7 sowie 9 und 10:

Bei den in meinen Vollzugsbereich fallenden Wahlen sind Manipulationsversuche in Bezug auf die Briefwahl bislang nicht bekannt geworden. Aufgrund von Vorkommnissen bei Landtagswahlen werden dennoch Überlegungen angestellt, Änderungen bezüglich der Stimmabgabe mittels Wahlkarte und insbesondere mittels Briefwahl in der Rechtsordnung zu verankern. Geprüft wird eine Änderung des Prozederes bei der Ausstellung von Wahlkarten sowie eine Neugestaltung der Fristen für das Rücklangen der Wahlkarten.