66/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.12.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. November 2008 unter der Zl. 93/J-NR/2008 an meine Amtsvorgängerin eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Geschenkannahme durch die bisherigen Regierungsmitglieder“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und 3:
Bei offiziellen und Arbeitsbesuchen von Regierungsmitgliedern ist es international üblich, Aufmerksamkeiten von geringem materiellem Wert, wie etwa Souvenirs, CDs, Bücher, Blumen oder landestypische Genussmittel wie Süßigkeiten zu verschenken.
Aufgrund des im allgemeinen geringen Wertes dieser Geschenke werden im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine detaillierten Aufzeichnungen über Geschenke dieser Art an die Ressortleitung oder die Mitarbeiter/innen geführt, da der damit verbundene Verwaltungsaufwand im Hinblick auf den Nutzen solcher Aufzeichnungen nicht gerechtfertigt erscheint. Werden jedoch in Ausnahmefällen wertvolle Geschenke überreicht, so werden diese von einem Sachverständigen geschätzt und vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten inventarisiert. Sie gehen somit in Bundeseigentum über. Dies war zum Beispiel bei folgenden Geschenken der Fall:
- Teppich als Geschenk des afghanischen Regierungschefs an meine Amtsvorgängerin im Frühjahr 2007; geschätzter Wert: € 500
- Teppich als Geschenk anlässlich einer Dienstreise eines Abteilungsleiters nach Aserbaidschan im Juli 2008; geschätzter Wert: € 550
- Teppich als Geschenk des iranischen Botschafters an Staatssekretär a.D. Dr. Hans Winkler im September 2008; geschätzter Wert: € 2.500
Darüber hinaus sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Büros verpflichtet, die in der Frage der Geschenkannahme die im Beamtendienstrecht festgelegten Vorschriften zu beachten.
Zu den Fragen 4, 5 und 6:
So es sich nicht um persönliche Geschenke von geringem Wert handelt, werden derartige Höflichkeitsbezeugungen – wie oben ausgeführt – inventarisiert, womit sie auch nach dem Ausscheiden eines/r Ministers/in, eines/ Staatssekretärs/in oder eines/einer Mitarbeiters/in im Ressort verbleiben, oder sie werden karitativen Zwecken zugeführt. So hat etwa meine Amtsvorgängerin wiederholt Geschenke an eine soziale Einrichtung weitergegeben.