6600/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.12.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

GZ: BMI-LR2220/0963-III/4/2010

Wien, am       . Dezember 2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am      20. Oktober 2010 unter der Zahl 6669/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Gründe für den humanitären Aufenthalt“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Der Bescheid des Magistrats Steyr war aufgrund des Vorliegens von Verfahrensfehlern (Begründungsmangel und Nichtwahrung des Parteiengehörs) mangelhaft.

Eine darüber hinausgehende Beantwortung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen bzw. auf Grund der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit nicht möglich.

 

Zu den Fragen 5 unds 6:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.