6600/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.12.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0963-III/4/2010
Wien, am . Dezember 2010
Der Abgeordnete zum Nationalrat Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 20. Oktober 2010 unter der Zahl 6669/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Gründe für den humanitären Aufenthalt“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Der Bescheid des Magistrats Steyr war aufgrund des Vorliegens von Verfahrensfehlern (Begründungsmangel und Nichtwahrung des Parteiengehörs) mangelhaft.
Eine darüber hinausgehende Beantwortung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen bzw. auf Grund der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit nicht möglich.
Zu den Fragen 5 unds 6:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.