6601/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.12.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

GZ: BMI-LR2220/0947-II/3/2010

Wien, am         . Dezember 2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am                         20. Oktober 2010 unter der Zahl 6673/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ablösung des Chefs der Wiener Fremdenpolizei“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Rückführung von Familien mit Kindern ist eine der schwierigsten und sensibelsten Aufgaben für die Behörden und die Polizei. Die zuletzt medial bekannt gewordenen Fälle belegen Planungsdefizite und mangelnde Sensibilität bei Familienabschiebungen. Da die Vorbereitung und Planung dieser Einsätze sichtbar mangelhaft war, habe ich als verantwortliche Ministerin in Bezug auf inhaltliche Vorgaben Konsequenzen gezogen.

Bereits im Sommer wurde von mir der Auftrag erteilt, die Fremdenpolizei in Wien zu optimieren. Die Vorgangsweise bei den Einsätzen hat mein Vertrauen in die Umsetzung meiner Vorgaben tief erschüttert und war daher ein Wechsel an der Spitze der Wiener Fremdenpolizei geboten.

 

Zu Frage 3:

Keine Amtshandlung bei der Abschiebung ist in allen Aspekten mit anderen gleichartigen Amtshandlungen vergleichbar.


Zu den Fragen 4 bis 8:

Nein.

 

Zu Frage 9:

Besetzungen im Bereich des Bundesministeriums für Inneres erfolgen ausschließlich im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 3 BDG und der Normen des Ausschreibungsgesetzes 1989.