6604/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.12.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0962-III/4/2010
Wien, am . Dezember 2010
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 20. Oktober 2010 unter der Zahl 6677/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Überprüfung der Ablehnung des humanitären Aufenthalts auf seine Rechtmäßigkeit“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Zweifel bestanden auf Grund des Vorliegens von Verfahrensfehlern (Begründungs-mangel und Nichtwahrung des Parteiengehörs).
Zu Frage 2:
Statistiken zu „Familienabschiebungen“ werden nicht geführt.
Zu den Fragen 3 bis 9:
Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit erfolgt generell im Rahmen der Rechtsmittel-möglichkeiten nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und/oder anlässlich eines Verfahrens vor den Höchstgerichten (VwGH und VfGH).
Zu den Fragen 10 und 11:
Die Zuständigkeit zur Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen liegt beim örtlich zuständigen Landeshauptmann bzw. bei den von ihm ermächtigten Bezirksver-waltungsbehörden als I. Instanz. Im konkreten Fall war der Bürgermeister von Steyr I. Instanz und hat einen negativen Bescheid erlassen. Der Instanzenzug geht an das Bundesministerium für Inneres.
Zu den Fragen 12 bis 15:
Nein