6605/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.12.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                        

GZ: BMI-LR2220/0949-II/3/2010

Wien, am       . Dezember 2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am                  20. Oktober 2010 unter der Zahl 6678/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Pflicht zur unverzüglichen Ausreise“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Obwohl das Bundesministerium für Inneres in jenen Fällen, in denen ein Aufenthalt in Österreich aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, die freiwillige Ausreise und Rückkehr bevorzugt und fördert, werden zwangsweise Außerlandesbringungen nie ganz vermeidbar sein, wenn Personen ihre Ausreiseverpflichtung nicht akzeptieren oder dieser nicht freiwillig nachkommen. Die Rückführung von Familien mit Kindern ist eine der schwierigsten und sensibelsten Aufgaben in meinem Ressort. Ausgehend von einem hohen Standard, entsprechend der humanitären Tradition Österreichs und in Achtung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte wurden die Ereignisse in letzter Zeit zum Anlass genommen, die Vorgangsweise zu evaluieren und im Sinne größtmöglicher Sensibilität und Professionalität zu optimieren.

 

Zur Verbesserung der Rückführungspraxis bei Familien mit Kindern wurde in einem durch den Ministerrat beschlossenen Programm insbesondere festgelegt, dass besonders geschulte Organe des Sicherheitsdienstes zum Einsatz kommen, die Einsätze grundsätzlich in Zivilkleidung durchzuführen sind, ärztliche Begleitung bzw. psychologische Unterstützung verstärkt zur Anwendung kommt und familiengerechte Unterbringung gewährleistet ist.

 

Zu Frage 3:

Ja, Mitteilungen gemäß § 67 Abs. 3 und 4 FPG 2005 sind ergangen.

 

Zu Frage 4:

Jahr

Abschiebungen nach negativ abgeschlossenen Asylentscheidungen

Überstellung gemäß Dublin-II-Verordnung

Freiwillige Rückkehr

2009

477

1.577

3.394

2010

507

1.356

2.835

 

Bei diesen Angaben handelt es sich jeweils um Gesamtzahlen. Eine detailiertere Aufschlüsselung (Familienfälle, Einzelpersonen, udgl.) ist technisch nicht möglich und es liegen dazu keine Statistiken vor.

 

Zu Frage 5:

Von der zuständigen Fremdenpolizeibehörde wurde eine Frist zur freiwilligen Ausreise bis zum Ende des Schuljahres 2009/2010 gewährt.

 

Zu Frage 6:

Ja.