6605/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.12.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0949-II/3/2010
Wien, am . Dezember 2010
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 20. Oktober 2010 unter der Zahl 6678/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Pflicht zur unverzüglichen Ausreise“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Obwohl das Bundesministerium für Inneres in jenen Fällen, in denen ein Aufenthalt in Österreich aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, die freiwillige Ausreise und Rückkehr bevorzugt und fördert, werden zwangsweise Außerlandesbringungen nie ganz vermeidbar sein, wenn Personen ihre Ausreiseverpflichtung nicht akzeptieren oder dieser nicht freiwillig nachkommen. Die Rückführung von Familien mit Kindern ist eine der schwierigsten und sensibelsten Aufgaben in meinem Ressort. Ausgehend von einem hohen Standard, entsprechend der humanitären Tradition Österreichs und in Achtung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte wurden die Ereignisse in letzter Zeit zum Anlass genommen, die Vorgangsweise zu evaluieren und im Sinne größtmöglicher Sensibilität und Professionalität zu optimieren.
Zur Verbesserung der Rückführungspraxis bei Familien mit Kindern wurde in einem durch den Ministerrat beschlossenen Programm insbesondere festgelegt, dass besonders geschulte Organe des Sicherheitsdienstes zum Einsatz kommen, die Einsätze grundsätzlich in Zivilkleidung durchzuführen sind, ärztliche Begleitung bzw. psychologische Unterstützung verstärkt zur Anwendung kommt und familiengerechte Unterbringung gewährleistet ist.
Zu Frage 3:
Ja, Mitteilungen gemäß § 67 Abs. 3 und 4 FPG 2005 sind ergangen.
Zu Frage 4:
Jahr |
Abschiebungen nach negativ abgeschlossenen Asylentscheidungen |
Überstellung gemäß Dublin-II-Verordnung |
Freiwillige Rückkehr |
2009 |
477 |
1.577 |
3.394 |
2010 |
507 |
1.356 |
2.835 |
Bei diesen Angaben handelt es sich jeweils um Gesamtzahlen. Eine detailiertere Aufschlüsselung (Familienfälle, Einzelpersonen, udgl.) ist technisch nicht möglich und es liegen dazu keine Statistiken vor.
Zu Frage 5:
Von der zuständigen Fremdenpolizeibehörde wurde eine Frist zur freiwilligen Ausreise bis zum Ende des Schuljahres 2009/2010 gewährt.
Zu Frage 6:
Ja.