6610/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. Oktober 2010 unter der Zl. 6716/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Kosten für Werbung in den Ministerien“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 3 bis 12:

Die Gesamtausgaben des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 10. Oktober 2010 betrugen insgesamt € 322.183,65.

Die Aufschlüsselung nach Monaten ist der beiliegenden Exceltabelle zu

entnehmen.

Zu Frage 2:

Im Jahr 2009 betrugen die Kosten für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen des BMeiA insgesamt € 872.017,39.

Zu den Fragen 13 und 15 bis 24:

Die Ausgaben für die Homepage der Zentrale des BMeiA im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis

10. Oktober 2010 betrugen insgesamt € 50.695,72. Die Aufschlüsselung nach Monaten ist der beiliegenden Exceltabelle zu entnehmen.


 

Zu Frage 14:

Von meinem Ressort wurden im Jahr 2009 insgesamt € 66.296,71 für die Homepage der Zentrale aufgewendet.

Zu den Fragen 25 bis 36, 85 bis 90, 93 bis 96, 99 und 100:

Hinsichtlich der ausgelagerten Organisationen Austrian Development Agency, Diplomatische Akademie und Österreich Institut GmbH verweise ich darauf, dass sich - gemäß herrschender Rechtslehre - das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann. Die gegenständlichen Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb meiner politischen Verantwortung. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.

Da eine Aufschlüsselung dieser Kosten nach den einzelnen meinem Ressort nach geordneten Vertretungsbehörden im Ausland (Botschaften, Generalkonsulate, Kulturforen und andere Vertretungsbehörden, wie z.B. den Vertretungen bei den VN in Genf und New York und der Vertretung bei der EU), einen nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand darstellen würde, wurde davon Abstand genommen.

Zu den Fragen 37 und 39 bis 48:

Die Kosten des BMeiA für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen in Printmedien im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 10. Oktober 2010 betrugen insgesamt

€ 39.376,77. Die Aufschlüsselung nach Monaten ist der beiliegenden Exceltabelle zu entnehmen.

Zu Frage 38:

Von meinem Ressort wurden im Jahr 2009 insgesamt € 413.678,99 für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen in Printmedien bezahlt.

 


Zu den Fragen 49 und 51 bis 60:

Seitens meines Ressorts wurde im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 10. Oktober 2010 im TV- Rundfunk weder geworben, noch Öffentlichkeitsarbeit geleistet bzw. wurden keine Informationskampagnen durchgeführt. Deshalb sind auch keine diesbezüglichen Kosten angefallen.

Zu den Fragen 50 und 62:

Im Jahr 2009 sind weder Kosten für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen im TV-Rundfunk noch für solche im Hörfunk angefallen.

Zu den Fragen 61 und 63 bis 72:

Vom BMeiA wurde im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 10. Oktober 2010, im Hörfunk weder geworben noch Öffentlichkeitsarbeit geleistet und auch keine Informationskampagnen durchgeführt.

Zu den Fragen 73 und 75 bis 84:

Von meinem Ressort wurden im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 10. Oktober 2010 keine Ausgaben für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen im Internet

getätigt.

Zu Frage 74:

Vom BMeiA wurden im Jahr 2009 € 438,-- für ein Pop-Up auf der Homepage zur Bewerbung des Tages der Offenen Tür am 26.Oktober 2009 aufgewendet.

Zu Frage 91:

Im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 10. Oktober 2010 sind in anderen Bereichen keine Kosten für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen angefallen.

Zu Frage 92:

Die Kosten des BMeiA für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen in anderen Bereichen betrugen im Jahr 2009 insgesamt € 29.999,61.


Zu Frage 97:

Seitens meines Ressorts wurden im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 10. Oktober 2010 insgesamt € 25.401,55. für die Betrauung von Agenturen aufgewendet.

Zu Frage 98:

Vom BMeiA wurden im Jahr 2009 € 65.649,96 für die Betrauung von Agenturen aufgewendet.