6614/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.12.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Dezember 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0245-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6696/J vom 21. Oktober 2010 der Abgeordneten Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 7.:
Die vorliegenden Fragen beziehen sich auf keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung. Sie sind somit von dem in § 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Mit freundlichen Grüßen