6614/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                               Wien, am       Dezember 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0245-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6696/J vom 21. Oktober 2010 der Abgeordneten Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 7.:

Die vorliegenden Fragen beziehen sich auf keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung. Sie sind somit von dem in § 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.