6618/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                 Wien, am     Dezember 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0242-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6718/J vom 21. Oktober 2010 der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

 

Zu 1., 3. bis 13., 15. bis 24., 37., 39. bis 49., 51. bis 61., 63. bis 73., 75. bis 84., 91. und 97.:

Transparenz und Bürgernähe sind selbstverständlich auch dem Bundesministerium für Finanzen ein unverändert zu den Vorjahren wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund und auch in Erfüllung des diesbezüglichen gesetzlichen Auftrages im Bundesministeriengesetz wird daher der regelmäßigen zielgruppenspezifischen Information der Bevölkerung über die Tätigkeit des Ressorts und deren Auswirkungen auf die einzelne Person ein sehr großer Stellenwert eingeräumt. Dabei werden die Empfehlungen des Rechnungshofes als Maßstab für die praktische Umsetzung von Informationsmaßnahmen berücksichtigt. Im Rahmen der Kommunikationsarbeit des Bundesministeriums für Finanzen wurden daher entsprechende Maßnahmen der Informationstätigkeit, auch in Form von Einschaltungen, getätigt, Informationsaktivitäten in den audiovisuellen Medien Radio und TV wurden auch im Jahr 2010 nicht in Auftrag gegeben. Die angefragten Kosten zu den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen des Finanzministeriums gliedern sich dabei wie folgt auf:

 

Die Kosten für Einschaltungen in Printmedien betragen für Jänner 2010 € 44.097,34, für Februar 2010 € 6.361,74, für März 2010 € 49.745,56, für April 2010 € 1.106.387,62, für Mai 2010 € 939.178,66, für Juni 2010 € 1.513.920,12, für August 2010 € 412.360,29, für September 2010 € 51.558,20 und für Oktober 2010 bis zum Stichtag 10. Oktober 2010 € 156.573,67.

 

An Agenturkosten im Zusammenhang mit der Informationstätigkeit des Bundesministeriums für Finanzen sind im Jänner 2010 Kosten in der Höhe von € 6.680,-- angefallen. Im Februar 2010 waren es € 2.639,52, im März 2010 € 6.923,45, im April 2010 € 63.391,14, im Mai 2010 € 34.511,64, im Juni 2010 € 133.188,43, im Juli 2010 € 75.590,88, im August 2010 € 67.980,--, im September 2010 € 41.232,-- und im Oktober 2010 bis zum Stichtag 10. Oktober 2010 € 44.693,66.

 

Für andere Bereiche der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Veranstaltungen, spezielle Folder etc.) sind im Februar 2010 Ausgaben in der Höhe von € 1.690,97 getätigt worden; im März 2010 waren es € 45.822,40, im April 2010 € 2.352,--, im Mai 2010 € 1.996,80, im Juni 2010 € 11.311,20, im Juli 2010 € 25.871,62 und im September 2010 € 11.760,29.

 

An Kosten für die Informationstätigkeit des Bundesministeriums für Finanzen im Internet wurden im Mai 2010 € 97.576,52 verbucht. Für den ebenfalls angesprochenen Internetauftritt www.bmf.gv.at fielen keine externen Zusatzkosten an. Die Homepage des Ressorts wird hausintern gewartet und betreut.

 

Zu 2., 38., 50., 62., 74., 92. und 98.:

Hinsichtlich der Gesamtausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen des Bundesministeriums für Finanzen für das Jahr 2009 wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3926/J vom 11. Dezember 2009 verwiesen. Zusätzlich fielen für den Zeitraum ab 10. Dezember 2009 Kosten in der Höhe von € 2.071.218,80 für Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen in Printmedien an. Für TV-Schaltungen und Hörfunk-Spots fielen keine zusätzlichen Kosten an. € 194.584,77 wurden für weitere Online-Schaltungen zwischen 10. Dezember 2009 und 31. Dezember 2009 ausgegeben. Auf Agenturkosten für den an die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3884/J vom 10. Dezember 2009 anschließenden Zeitraum zwischen 10. Dezember 2009 und 31. Dezember 2009 entfielen Ausgaben in der Höhe von € 219.376,61. Für andere Bereiche der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Veranstaltungen, spezielle Folder etc.) wurden im gesamten Kalenderjahr 2009 € 79.998,72 ausgegeben, € 20.145,52 davon zwischen 10. Dezember 2009 und 31. Dezember 2009.

 

Zu 14.:

Gegenüber der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1297/J vom 12. März 2009 ist hinsichtlich der Kosten keine Änderung eingetreten.

 

Zu 25. bis  36., 85. bis 90., 93. bis 96., 99. und 100.:

Betreffend ausgelagerte Behörden und Agenturen ist darauf hinzuweisen, dass gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG ein Interpellationsrecht des Nationalrates nur insoweit besteht, als Ingerenzmöglichkeiten des jeweils befragten Organes bestehen. Insoweit betreffen die vorliegenden Fragen daher keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen.

 

Hinsichtlich der nachgeordneten Dienststellen (Finanzämter, Zollämter, Großbetriebsprüfungen und die Steuer- und Zollkoordination) wird mitgeteilt, dass diese im Jahr 2009 keine Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen tätigten.

 

Die Ausgaben für das Jahr 2010 betragen € 478,43 für Printaktivitäten und € 511,58 für diverse andere Bereiche der Öffentlichkeitsarbeit. Diese Ausgaben wurden nur von Finanzämtern getätigt, nicht von Zollämtern, Großbetriebsprüfungen oder der Steuer- und Zollkoordination. TV-Spots, Radiospots und Online-Schaltungen wurden von keiner nachgeordneten Dienststelle durchgeführt.

 

Hinzuzufügen ist, dass die nachgeordneten Dienststellen über keine eigenen Homepages verfügen und somit diesbezüglich keine Ausgaben anfallen. Ebenso fallen im nachgeordneten Bereich keine Agenturkosten an.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Josef Pröll eh.