662/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.03.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0002-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 563/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Öffentlichkeitsarbeit 2008“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 8:

Wie schon im Zuge von Beantwortungen vergangener, thematisch gleich gelagerter parlamentarischer Anfragen mitgeteilt wurde, kommt das Bundesministerium für Justiz seinem Auftrag zur Information der Öffentlichkeit durch Herausgabe zahlreicher Broschüren, dem Abhalten von Veranstaltungen und durch Veröffentlichung von Sachinformationen im Internet (unter www.justiz.gv.at) nach. Informations- und Werbekampagnen werden vom Bundesministerium für Justiz nicht durchgeführt.

Ich gehe davon aus, dass von dieser Anfrage Aufwendungen für Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Firmenbuch, dem Ediktalverfahren sowie für Ausschreibungen nicht umfasst sind.

Im Jahr 2008 wurde insgesamt drei Mal ein Druckkostenbeitrag von jeweils 1.000 Euro (inkl. 20% USt) an die jüdische Kulturzeitschrift „David“ in Form einer entgeltlichen Grußbotschaft meiner Amtsvorgängerin Dr. Maria Berger geleistet.

Zu 9 und 10:

Im Zeitraum Juli bis September 2008 sind dem Bundesministerium für Justiz keine Kosten für Öffentlichkeitsarbeit im Sinn der Anfrage erwachsen.

 

. März 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)