6623/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2010
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 


 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0166 -I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 17. DEZ. 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 22. Oktober 2010, Nr. 6759/J, betreffend Aufarbeitungen

                        der Stürme „Kyrill“ und „Emma“ im Nationalpark Kalkalpen

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen vom 22. Oktober 2010, Nr. 6759/J, teile ich Folgendes mit:

 

Grundsätzliches:

 

Gemäß internationalen und nationalen Richtlinien ist für den Nationalpark Kalkalpen der Schutz der natürlichen Entwicklung und der Prozesse auf mehr als 75 % der Nationalpark-Fläche wesentlich. Das heißt, dass Eingriffe in der Naturzone (Waldwildnis) des Nationalparks unterbleiben sollen und die notwendigen Maßnahmen im Managementbereich an der Außengrenze durchgeführt werden sollen. Gleichzeitig soll es durch diesen Eingriffsverzicht zu keinen negativen Auswirkungen auf umliegende Gebiete kommen.

 

Um beiden Zielsetzungen gerecht zu werden, wurde für den „Biotopschutzwald Nationalpark Kalkalpen“ gemeinsam mit der Nationalpark-Gesellschaft, der Universität für Bodenkultur, den involvierten Behörden, den Österreichischen Bundesforsten und den Naturschutzorganisa­tionen eine Zonierung erarbeitet, welche mit Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde im November 2005 nach § 32a Forstgesetz 1975 rechtsverbindlich wurde.

 

Im Waldwildnisbereich, somit auf 72 % der Nationalpark-Fläche, wird waldbaulich nicht mehr eingegriffen. Im Randbereich sind zum Schutz der Nachbarn weiterhin Maßnahmen sowohl im Rahmen des Forstgesetzes als auch des Nationalparkgesetzes gegen eine Ausbreitung des Borkenkäfers zu setzen. Diese Maßnahmen umfassen auch das Aufarbeiten von Windwürfen. Beispielsweise wurde in dem von der Bezirksverwaltungsbehörde Kirchdorf im November 2005 genehmigten Randbereich des Nationalparks auf einer Fläche von 3.526 ha die Käferbekämpfung gemäß Forstgesetz 1975 durchgeführt. Dieser Bekämpfungsbereich wurde Ende Oktober 2009 auf über 4.400 ha erweitert.

 

Zur Borkenkäferbekämpfung wurden im Nationalpark Kalkalpen insbesondere nach den Stürmen 2007 16.700 Festmeter (FM) und 2008 39.000 FM Fichten aufgearbeitet.

 

Zu den Fragen im Einzelnen:

 

Zu Frage 1:

 

Mit den Aufarbeitungsmaßnahmen im Randbereich wurde sofort nach den ersten Schadenserhebungen begonnen. Höchste Priorität hatten dabei die an private Liegenschaften angrenzenden Gebiete, Streu- und Tieflagen. Auf Grund der beschränkten Aufnahme-kapazitäten der Sägewerke wurden sowohl Nass- als auch Trockenlager genutzt.

 

Zu Frage 2:

 

Die Aufarbeitungsmaßnahmen wurden von den Bundesforsten geplant und organisiert. Die konkrete Umsetzung erfolgte durch eigene Mitarbeiter, durch die Forsttechnik der Bundesforste, durch Unternehmer und Bauernakkordanten.


Zu Frage 3:

 

Im Jahr 2007 haben 8 Unternehmer, 3 Bauernakkordanten und die Forsttechnik der ÖBF AG die Aufarbeitung durchgeführt.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können keine Auskünfte betreffend Fremdfirmen erteilt werden.

 

Zu Frage 4:

 

Die Kosten für die Aufarbeitung lagen je nach Technologie und Verfahren zwischen Euro 14,- und 47,- pro Festmeter. Berücksichtigt wurden dabei auch spezielle Pfleglichkeitskriterien für die Aufarbeitung und die höhere Sorgfaltspflicht bei gefährlichen Arbeiten im Windwurf. Die Kosten für Entrindungen in entlegenen Lagen beliefen sich auf rund Euro 44,- pro Festmeter.

 

Zu Frage 5:

 

Die Aufarbeitung des Windwurfes nach dem Sturm „Kyrill“ wurde nahezu zur Gänze im Jahr 2007 abgeschlossen.

 

Zu Frage 6:

 

Mit den Aufarbeitungsmaßnahmen im Randbereich wurde sofort nach den ersten Schadenserhebungen begonnen. Höchste Priorität hatten dabei die an private Liegenschaften angrenzenden Gebiete, Streu- und Tieflagen.

 

Zu Frage 7:

 

Die Aufarbeitungsmaßnahmen wurden von den Bundesforsten geplant und organisiert. Die konkrete Umsetzung erfolgte durch eigene Mitarbeiter, durch die Forsttechnik der Bundesforste, durch Unternehmer und Bauernakkordanten.

 

Zu Frage 8:

 

Im Jahr 2008 wurden 10 Unternehmer, 5 Bauernakkordanten und die Forsttechnik der ÖBF AG beauftragt.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können keine Auskünfte betreffend Fremdfirmen erteilt werden.

 

Zu Frage 9:

 

Die Kosten für die Holzentnahme lagen je nach Technologie und Verfahren zwischen Euro 19,- und 45,- pro Festmeter. Berücksichtigt wurden dabei auch spezielle Pfleglichkeitskriterien für die Aufarbeitung und die höhere Sorgfaltspflicht bei gefährlichen Arbeiten im Windwurf. Die Kosten für Entrindungen in entlegenen Lagen beliefen sich auf rund Euro 57,- pro Festmeter.

 

Zu Frage 10:

 

Die Aufarbeitung des Windwurfes nach dem Sturm „Emma“ wurde nahezu zur Gänze im Jahr 2008 abgeschlossen.

 

Der Bundesminister: