6624/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2010
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 


NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0167-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 17. DEZ. 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen

und Kollegen vom 22. Oktober 2010, Nr. 6774/J, betreffend

AMA-Gütesiegel

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 22. Oktober 2010, Nr. 6774/J, teile ich Folgendes mit:

 

Vorab wird ausgeführt, dass das AMA-Gütesiegelprogramm ein Qualitätssicherungssystem ist, welches die Produktion und Verarbeitung des Rohstoffes bis zum verzehrfähigen Endprodukt bezüglich Einhaltung der zuvor in den jeweiligen Richtlinien festgesetzten Anforderungen überwacht und sicherstellt. Das AMA-Gütesiegel basiert auf drei Säulen: 1. Ausgezeichnete Qualität, 2. nachvollziehbare Herkunft und 3. unabhängige Kontrolle. Es handelt sich dabei um ein behördlich genehmigtes Gütezeichen mit einem Bekanntheitsgrad von 95%. Die Maßnahmen für die Qualitätsprogramme und die generischen Werbemaßnahmen der AMA Marketing wurden von der Europäischen Kommission notifiziert.

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Nein. Fleischprodukte, die mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel mit der Herkunftsangabe „Austria“ gekennzeichnet und beworben werden, dürfen nur Fleisch bzw. Speck aus Österreich enthalten. Es darf für solche Fleischprodukte ausschließlich Fleisch von Tieren verwendet werden, die in Österreich geboren, aufgezogen und geschlachtet worden sind. Auch die Zerlegung und Verarbeitung darf ausschließlich in Österreich erfolgen.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Nein. Milchprodukte, die mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel mit der Herkunftsangabe „Austria“ gekennzeichnet und beworben werden, müssen ausschließlich aus österreichischer Milch hergestellt werden.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Nein. Obst-, Gemüse- und Speisekartoffelprodukte, die mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel mit der Herkunftsangabe „Austria“ gekennzeichnet und beworben werden, werden ausschließlich aus in Österreich angebauten, geernteten, sortierten und verpackten Obst, Gemüse oder Speisekartoffeln hergestellt.

 

Zu Frage 7:

 

Nein. Frischeier oder gekochte Eier, die mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel mit der Herkunftsangabe „Austria“ gekennzeichnet und beworben werden, stammen von in Österreich erbrüteten Küken sowie in Österreich aufgezogenen Junghennen. Die Eier müssen in Österreich gelegt, sortiert und verpackt sowie gegebenenfalls in Österreich gekocht und gefärbt werden.

Eiprodukte, die mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel mit der Herkunftsangabe „Austria“ gekennzeichnet und beworben werden, sind gemäß der Richtlinie ausschließlich aus Eiern österreichischer Herkunft zu produzieren.

 

Zu Frage 8:

 

Bei Produkten, die mit diversen anderen als dem AMA – Gütezeichen, aber dennoch „rot-weiß-roten Zeichen“ (zB Österreichfahne) gekennzeichnet sind, geht die/der Konsument/in vielfach davon aus, dass solche Produkte aus österreichischen Rohstoffen bestehen und in Österreich hergestellt werden. Das entspricht nicht immer den Tatsachen.

Das rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel mit der Herkunftsangabe „Austria“ erfüllt allerdings diese Konsument/innenerwartung und stellt eine Garantie dar, dass diese Produkte aus Österreich stammen. Das AMA-Gütesiegel wird generell als sehr glaubwürdig eingestuft. Das ergeben laufende Befragungen der Konsumentinnen bzw. Konsumenten.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

 

Ja, jedoch nicht für das rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel mit der Herkunftsangabe „Austria“. Möglich ist zum Beispiel das blaue AMA-Gütesiegel mit der Herkunftsangabe „Europäische Union“. Das AMA-Gütesiegelprogramm ist offen für alle in- und ausländischen Teilnehmer, sofern sie die Vorgaben erfüllen und sie dürfen auch die damit gekennzeichneten Produkte in Österreich vermarkten.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

 

In allen AMA-Gütesiegel Richtlinien ist dazu Folgendes verankert: Das AMA-Gütesiegel darf nicht verwendet werden, wenn Lebensmittel GVO enthalten oder aus solchen bestehen, Lebensmittel aus GVO hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden, also kennzeichnungspflichtig wären gemäß VO (EG) Nr. 1829/2003 idgF. Das heißt, dass gentechnisch veränderte Lebensmittelbestandteile bei AMA-Gütesiegelprodukten nicht verwendet werden dürfen. Diese Anforderung wird im Rahmen von Kontrollen auch überprüft.

 

Der Bundesminister: