6625/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 


An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0165-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 17. DEZ. 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Carmen Gartelgruber,

 
Kolleginnen und Kollegen vom 22. Oktober 2010, Nr. 6785/J,

betreffend Chemieunfall in Ungarn

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen vom 22. Oktober 2010, Nr. 6785/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die ungarischen Behörden haben in den Morgenstunden des 5. Oktober 2010 die Donaustaaten – und damit auch das BMLFUW – im Wege des EAWS, der Internationalen Kommission für den Schutz der Donau – das ist ein internationales Warnsystem im Donaueinzugsgebiet – von dem Ereignis grundsätzlich informiert.


Zu Frage 2:

 

In Reaktion auf das von Ungarn in der Folge gestellte Hilfsersuchen boten 10 EU-Mitgliedstaaten mit über 40 Expertinnen und Experten Unterstützung an. Auf Grundlage der seitens der österreichischen Behörden und Dienststellen dem BMI zugegangenen Beiträge und der Einmeldungen an das „Monitoring and Information Centre for Civil Protection (MIC)“ der Europäischen Kommission wurde der österreichische Experte Mag. Alarich RISS (Leiter der Abteilung Schadstoffe & Mensch im Umweltbundesamt) als einer von insgesamt fünf Personen in die EU-Expertengruppe aufgenommen.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

 

Österreich ist in Bezug zum gegenständlichen Unfallgeschehen Oberlieger, d.h. die Gewässer fließen von Österreich nach Ungarn. Schon dies spricht gegen eine Beeinflussung österreichischer wasserwirtschaftlicher Interessen.

 

Ich habe umgehend veranlasst, dass Luftgütemessungen intensiviert und an der grenznahen Messstelle in Illmitz täglich Feinstaubproben auf ihren Schwermetallgehalt analysiert wurden. Auch wurde die Wettersituation sorgfältig beobachtet. Aufgrund der vorhandenen Informationen war und ist in Österreich nicht mit gesundheitsgefährdenden Auswirkungen durch die möglicherweise eintretende Verfrachtung von Feinstaubmaterial aus Ungarn zu rechnen.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Die Federführung für Erstellung von Katastrophenschutzplänen liegt nicht in der Kompetenz des BMLFUW.

 

Zu den Fragen 8 bis 12:

 

In Österreich gibt es keine Aluminiumprimärproduktion wie die in Ungarn, sodass ein vergleichbares Unglück mit Rotschlamm in Österreich nicht auftreten kann. Betreffend vergleichbarer Lagerstätten in anderen Nachbarländern steht die Antwort auf eine diesbezüglich an die EU-Kommission gestellte Anfrage derzeit noch aus.

 

Zu den Fragen 13 und 14:

 

Österreich hat Ungarn bei der Katastrophe von Kolontar durch die Bereitstellung von Expertisen für Umweltanalyse bzw. Angebot für Herstellung von Kontakten betreffend Sanierung konkret unterstützt. Diese Hilfestellungen könnten selbstverständlich im Bedarfsfall auch auf andere Nachbarstaaten ausgedehnt werden. Die Katastrophe von Kolontar hat gezeigt, dass nachbarschaftliche und Europäische Solidarität besteht. Die Herausforderung für die Zukunft wird sein, möglichen ähnlichen Herausforderungen schnell, effizient und kostenwirksam zu begegnen.

 

Der Bundesminister: