6633/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-10001/0395-I/A/4/2010

 

Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6717/J des Abgeordneten Wolfgang Zanger und weiterer Abgeordneter wie folgt:

Einleitend verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Aufsichtsrechte, Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann. Die gegenständlichen Fragen betreffen ‑ soweit sie sich auch auf die Sozialversicherungsträger, das Arbeitsmarktservice, Kammern und die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse beziehen sollen ‑ ausschließlich Handlungen von deren Organen und liegen somit außerhalb meiner politischen Verantwortung. Die genannten Institutionen sind hinsichtlich ihrer Öffentlichkeitsarbeit daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass mit der Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit im Europäischen Sozialfonds (ESF) im Zeitraum 2009 bis Oktober 2010 das Auftragnehmerkonsortium FAA Holding GmbH / Martrix Public Relations & Public Affairs GmbH (vormals – bis 30. März 2010 – Q-Communications Consulting GmbH) betraut war.  Die Durchführung von PR Aktivitäten für den ESF basiert auf den Vorschriften der EU-Strukturfondsverordnung. Die zu setzenden Maßnahmen sind ebenso wie das dafür vorgesehene Budget mit der Europäischen Kommission im ‑ laut Strukturfondsverordnung von den Mitgliedstaaten zu erstellenden – Kommunikationsplan vereinbart. Die entstehenden Kosten werden zu 50 Prozent aus ESF-Mitteln und zu 50 Prozent aus nationalen Mitteln getragen. Die diesbezüglichen Ausgaben für 2010 belaufen sich nach derzeitigen Stand auf 182.734,48 €. Wie die endgültige Abrechnung der Ausgaben für das Jahr 2009 ergeben hat, beliefen sich die Aufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit im Europäischen Sozialfonds (ESF) im Jahr 2009 auf 178.652,44 €.

Fragen 1 und 3 bis 12:

Im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis zum 10. Oktober 2010 fielen im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz insgesamt 1.761.283,69 € an Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit an. Aus der nachstehenden Tabelle ergeben sich die Ausgaben gegliedert nach Monaten:

Monat

Ausgaben

Jänner

4.645,08 €

Februar

218.516,60 €

März

130.504,39 €

April

146.617,87 €

Mai

178.172,39 €

Juni

83.006,63 €

Juli

 277.706,29 €

August

237.813,42 €

September

 464.946,81 €

Oktober (bis 10.10.)

19.354,21 €

Fragen 2 und 26:

Die Gesamtkosten für die Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2009 betrugen insgesamt (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und nachgeordneten Dienststellen) 2.040.186,42 €. Davon entfielen auf die nachgeordneten Dienststellen für das Bundessozialamt 128.671,39 € und für die Arbeitsinspektorate 11.274,87 €.


Fragen 13 und 15 bis 24:

Im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis zum 10. Oktober 2010 fielen für die Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (www.bmask.gv.at) insgesamt 63.562,98 € an Ausgaben an. Aus der nachstehenden Tabelle ergeben sich die Ausgaben gegliedert nach Monaten:

 

 


Monat

Ausgaben

Jänner

14.616,00 €

Februar

4.288,20 €

März

4.792,80 €

April

22.828,38 €

Mai

1.035,60 €

Juni

978,00 €

Juli

7.668,00 €

August

5.400,00 €

September

1.956,00 €

Oktober (bis 10.10.)

0,00 €

Frage 14:

Hinsichtlich des Zeitraumes bis zum 12. März 2009 verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1296/J der Abgeordneten Zanger und Kollegen. Darüber hinaus sind im Jahr 2009 Kosten im Bereich der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in der Höhe von 51.542,40 € angefallen.

Fragen 25 und 27 bis 36:

Im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis zum 10. Oktober 2010 fielen beim Bundessozialamt 52.014,02 € an Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit an. Aus der nachstehenden Tabelle ergeben sich die Ausgaben gegliedert nach Monaten:

Monat

Bundessozialamt

Jänner

5.208,16 €

Februar

2.780,64 €

März

2.704,20 €

April

4.407,70 €

Mai

   268,32 €

Juni

6.380,51 €

Juli

18.492,87 €

August

4.331,96 €

September

5.771,12 €

Oktober (bis 10.10.)

1.668,54 €

Frage 37 und 39 bis 48:

Im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis zum 10. Oktober 2010 fielen für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Printmedien insgesamt 1.493.517,67 € an Ausgaben an. Aus der nachstehenden Tabelle ergeben sich die Ausgaben gegliedert nach Monaten:

Monat

Ausgaben

Jänner

2.142,00 €

Februar

197.285,18 €

März

175.486,03 €

April

68.041,06 €

Mai

171.374,71 €

Juni

 24.664,38 €

Juli

264.261,38 €

August

219.304,51 €

September

356.326,04 €

Oktober (bis 10.10.)

14.632,38 €

Frage 38:

Hinsichtlich des Zeitraumes bis zum 11. Dezember 2009 verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3925/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde sowie auf die dort angeführten Beantwortungen der Anfragen Nr. 3285/J, Nr. 3121/J und Nr. 2864/J. Im Zeitraum vom 12. Dezember 2009 bis zum 31. Dezember 2009 sind für Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Printmedien noch Ausgaben in der Höhe von 70.028,08 € angefallen.

Frage 49 und 51 bis 60:

Im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis zum 10. Oktober 2010 fielen für Öffentlichkeitsarbeit im TV-Rundfunk beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz keine Ausgaben an.

Frage 50:

Im Jahr 2009 fielen für Öffentlichkeitsarbeit im TV-Rundfunk beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz keine Ausgaben an.

Frage 61 und 63 bis 72:

Im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis zum 10. Oktober 2010 fielen für Öffentlichkeitsarbeit im Hörfunk beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz keine Ausgaben an.


Frage 62:

Im Jahr 2009 fielen für Öffentlichkeitsarbeit im Hörfunk beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz keine Ausgaben an.

Frage 73 und 75 bis 84:

Im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis zum 10. Oktober 2010 fielen für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Internet (ohne Homepage, Homepage siehe Beantwortung der Fragen 13 und 15 bis 24) insgesamt 44.250,00 € an Ausgaben an. Aus der nachstehenden Tabelle ergeben sich die Ausgaben gegliedert nach Monaten:

Monat

Ausgaben

Jänner

0,00 €

Februar

14.250,00 €

März

0,00 €

April

12.000,00 €

Mai

0,00 €

Juni

0,00 €

Juli

0,00 €

August

0,00 €

September

18.000,00 €

Oktober (bis 10.10.)

0,00 €

Frage 74:

Hinsichtlich des Zeitraumes bis zum 11. Dezember 2009 verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3925/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, auf die dort angeführten Beantwortungen der Anfragen Nr. 3285/J und Nr. 3121/J sowie auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1296/J der Abgeordneten Zanger und Kollegen. Im Zeitraum vom 12. Dezember 2009 bis zum 31. Dezember 2009 sind für Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Internet (ohne Homepage, Homepage siehe Beantwortung der Frage 14) noch Ausgaben in der Höhe von 27.804 € angefallen. Weiters gab es in diesem Zeitraum noch eine zusätzliche Schaltung, deren Kosten jedoch – da sie Bestandteil eines Gesamtpaketes war – nicht eindeutig zugeordnet werden können.

Fragen 85 bis 90:

Im Zeitraum 1. Jänner 2009 bis zum 10. Oktober 2010 fielen für Öffentlichkeitsarbeit im TV-Rundfunk, im Hörfunk und im Internet (ohne Homepages, Homepages siehe Beantwortung der Fragen 95 und 96) bei den nachgeordneten Dienststellen keine Ausgaben an.


Frage 91:

Im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis zum 10. Oktober 2010 fielen im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz insgesamt 65.210,70 € an Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit in anderen Bereichen (z.B. Werbemittel, Kalender, Blöcke, diverse Tagungsdokumentationen, Rollups) an.

Frage 92:

Im Jahr 2009 fielen im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz insgesamt 128.221,09 € an Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit in anderen
Bereichen (z.B. Werbemittel, Publikation eines Buches) an.

Frage 93:

Im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis zum 10. Oktober 2010 fielen im Bundessozialamt insgesamt 34.541,37 € an Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit in anderen Bereichen an.

Frage 94:

Im Jahr 2009 fielen beim Bundessozialamt insgesamt 94.874,08 € an Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit in anderen Bereichen an.

Frage 95:

Im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis zum 10. Oktober 2010 fielen für die Homepage des Bundessozialamtes (www.bundessozialamt.gv.at) 7.485,00 € und für die Homepage der Arbeitsinspektorate (www.arbeitsinspektion.gv.at) 5.364,76 € an Ausgaben an.

Frage 96:

Im Jahr 2009 fielen für die Homepage des Bundessozialamtes (www.bundessozialamt.gv.at) € 2.880,00 € und für die Homepage der Arbeitsinspektorate (www.arbeitsinspektion.gv.at) 2.375,90 € an Ausgaben an.

Frage 97:

Im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis zum 10. Oktober 2010 fielen im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für die Betrauung von Agenturen 187.820,45 € an Ausgaben an.


Frage 98:

Hinsichtlich des Zeitraumes bis zum 12. März 2009 verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1296/J der Abgeordneten Zanger und Kollegen. Im Zeitraum vom 13. März 2009 bis zum 31. Dezember 2009 fielen beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für die Betrauung von Agenturen 54.164,40 € an Ausgaben an.

Frage 99:

Im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis zum 10. Oktober 2010 fielen für die Betrauung von Agenturen beim Bundessozialamt 15.668,04 € an Ausgaben an.

Frage 100:

Im Jahr 2009 fielen für die Betrauung von Agenturen beim Bundessozialamtes 20.853,36 € an Ausgaben an.

 

Mit freundlichen Grüßen