6636/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Hannes Fazekas, Genossinnen und Genossen haben am 21. Oktober 2010 unter der Zahl 6737/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Dolmetschkosten im Bundesministerium für Inneres“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Mit Stand 25.11.2010 stehen österreichweit insgesamt mehr als 1200 Dolmetscherinnen und Dolmetscher zur Verfügung.

 

Zu Frage 2:

Eigene Landespolizeikommando-Kontingente gibt es nicht. Die Polizeidienststellen wählen – im Hinblick auf den Ort des Dolmetschbedarfes – den entsprechenden Dolmetscher aus. Dies erfolgt auch bundeslandübergreifend, wobei stets getrachtet wird, jenen Dolmetscher beizuziehen, der den kürzesten Anreiseweg hat.

Das Bundesministerium für Inneres verfügt über insgesamt 17 Amtsdolmetscher für Tätigkeiten im Zentralstellenbereich. Darüber hinaus gibt es im Bundesministerium für Inneres keine zentral angesiedelten Dolmetscher.


Zu Frage 3:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 4:

2009:  €  16.104.903,34.

 

Zu Frage 5:

Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen verpflichten das Bundesministerium für Inneres im hoheitlichen Vollzugsbereich generell nach dem Gebührenanspruchsgesetz abzurechnen.

 

Zu Frage 6:

Nein.

 

Zu Frage 6a:

Dies gründet sich auf den haushaltsrechtlichen Grundsatz der „organorientierten Budgetierung“.