6637/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.12.2010
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0261-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 6697/J-NR/2010
Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Genossinnen und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die sogenannte „BUWOG Causa““ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 3:
Bei den Tagungen des Rates der Europäischen Union für Justiz und Inneres habe ich regelmäßigen Kontakt mit den Justiz- und Innenministern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Mit der Justizministerin des Fürstentums Liechtenstein bestehen ebenfalls regelmäßige persönliche Kontakte.
Strafrechtliche Einzelfälle werden in bilateralen Gesprächen im Rahmen der Tagungen des Rates der Europäischen Union für Justiz und Inneres nur dann gegenüber anderen Ministern angesprochen, wenn die Bedeutung der Angelegenheit dies erforderlich macht und sonst Schwierigkeiten zu beheben wären, die nicht schon durch die Zusammenarbeit im Rahmen von Eurojust und des Europäischen Justiziellen Netzwerkes (EJN) behoben werden konnten. In der „BUWOG Causa“ war bereits Eurojust erfolgreich befasst. Eine Betreibung auf Ministerebene war daher nicht erforderlich.
Zu 2:
Die bezeichnete „Briefkastenfirma“ hat ihren Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika und unterhält ihre Kontoverbindungen im Fürstentum Liechtenstein.
Die Eigentümerstruktur dieser „Briefkastenfirma“ ist der Staatsanwaltschaft Wien bekannt.
Die Justizbehörden des Fürstentums Liechtenstein haben hinsichtlich der Kontoverbindungen dieser „Briefkastenfirma“ rasch und prompt Rechtshilfe geleistet, sodass eine zusätzliche Befassung amerikanischer Behörden nicht erforderlich ist. Hinweise auf verfahrensrelevante Zusammenhänge in den Vereinigten Staaten von Amerika haben sich aus den bisherigen Kontoeröffnungen und sonstigen Erhebungen nicht ergeben.
. Dezember 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)